Nehmen wir mal an, ein Vermieter hat von der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen so gut wie keine Ahnung, versucht sich aber alle Jahre wieder an deren Auflistung. Dicke Patzer und mangelhafte Rechnungen sind vorprogrammiert.
So kommt es z. B. für das Jahr 2002 zu einer Nachzahlungsaufforderung von 1.000 Euro - nach Gegencheck durch den Mieter (resp. Mieterverein) bleibt ein (immer noch recht zweifelhafter) Nachzahlungsanspruch von 600 Euro bestehen, der durch den Mieter beglichen wird.
Für das Jahr 2003 wiederholt sich das Spielchen. Auch hier wird wieder vollkommen konfus und ungerechtfertigt abgerechnet und seitens des Mieters nach Gegencheck Einspruch eingelegt. Der Mieter mag sich irgendwann nicht mehr auf die mündlichen Diskussionen und Argumente des Vermieters einlassen, da sie jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und nur auf der rein persönlichen Haltung des Vermieters basieren. Daher bittet der Mieter den Vermieter um SCHRIFTLICHTE Stellungnahme der weiterhin geltend gemachten Kostenpunkte, um diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Mieterbund weiterleiten zu können.
Hier mal ein Zeitschema des bisherigen Ablaufs:
21.3. Erhalt der NK-Abrechnung 2003
13.4. Stellungnahme des Mieters an Vermieter nach Rücksprache mit dem Mieterbund (aus 25 Euro Forderung durch den Vermieter werden mehr als 400 zurückzuzahlenden Euros an den Mieter)
8.5. Vermieter bittet zum Gespräch (viele Punkte bleiben unklar bzw. streitig)
8.5. Bitte des Mieters um SCHRIFTLICHE Fixierung der streitigen Punkte
5.6. Erhalt der Stellungnahme des Vermieters (leider unvollständig) und Hinweis auf Rücküberweisung von 115 Euro an den Mieter
5.6. Bitte um VOLLSTÄNDIGE Stellungnahme durch den Mieter und Fristsetzung hierfür bis zum 18.6.
18.6. Vermieter lässt Frist verstreichen ohne zu reagieren
Muss sich der Mieter diese zeitliche Verschleppung eigentlich bieten lassen? Kann man dieses Verschleppungsverhalten irgendwie sanktionieren, z. B. durch das grundsätzliche Einstellen der NK-Zahlungen?
Im Gegenzug stellt der Vermieter immer wieder Forderungen an den Mieter, auf die dieser bitte prompt reagieren soll (z. B. kurzfristige Handwerkertermine in rauhen Mengen; Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter (gibt es hier eigentlich eine pi-mal-Daumen-Regel, wie häufig man sich für derartige Besichtigungen pro Woche Zeit nehmen muss oder wieviele Alternativtermine für eine Besichtigung man anbieten muss?) etc.).
Der Mieter ist mittlerweile so knatschig auf den Vermieter, dass er sich am liebsten auch bei dessen Anliegen querstellen würde - allerdings weiß er nicht, wie er das anstellen soll.
Viele Grüße
Kirsten
Hallo Kirsten,
die Bearbeitung eines solchen Vorgangs gehört vollständig in den Bereich des Mietervereins. Er hat die notwendigen Auskünfte einzuholen und den Schriftverkehr vollständig bis zur abschliessenden Klärung zu führen. Ich nehme an, dass Du neben dem Beitrag auch einen Anteil für Rechtsschutz an den Verein zahlst.
So kommt es z. B. für das Jahr 2002 zu einer
Nachzahlungsaufforderung von 1.000 Euro - nach Gegencheck
durch den Mieter (resp. Mieterverein) bleibt ein (immer noch
recht zweifelhafter) Nachzahlungsanspruch von 600 Euro
bestehen, der durch den Mieter beglichen wird.
Für das Jahr 2003 wiederholt sich das Spielchen. Auch hier
wird wieder vollkommen konfus und ungerechtfertigt abgerechnet
und seitens des Mieters nach Gegencheck Einspruch eingelegt.
Der Mieter mag sich irgendwann nicht mehr auf die mündlichen
Diskussionen und Argumente des Vermieters einlassen, da sie
jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren und nur auf der rein
persönlichen Haltung des Vermieters basieren. Daher bittet der
Mieter den Vermieter um SCHRIFTLICHTE Stellungnahme der
weiterhin geltend gemachten Kostenpunkte, um diese dann zur
weiteren Bearbeitung an den Mieterbund weiterleiten zu können.
Hier mal ein Zeitschema des bisherigen Ablaufs:
21.3. Erhalt der NK-Abrechnung 2003
13.4. Stellungnahme des Mieters an Vermieter nach Rücksprache
mit dem Mieterbund (aus 25 Euro Forderung durch den Vermieter
werden mehr als 400 zurückzuzahlenden Euros an den Mieter)
8.5. Vermieter bittet zum Gespräch (viele Punkte bleiben
unklar bzw. streitig)
8.5. Bitte des Mieters um SCHRIFTLICHE Fixierung der
streitigen Punkte
5.6. Erhalt der Stellungnahme des Vermieters (leider
unvollständig) und Hinweis auf Rücküberweisung von 115 Euro an
den Mieter
5.6. Bitte um VOLLSTÄNDIGE Stellungnahme durch den Mieter und
Fristsetzung hierfür bis zum 18.6.
18.6. Vermieter lässt Frist verstreichen ohne zu reagieren
Muss sich der Mieter diese zeitliche Verschleppung eigentlich
bieten lassen? Kann man dieses Verschleppungsverhalten
irgendwie sanktionieren, z. B. durch das grundsätzliche
Einstellen der NK-Zahlungen?
Im Gegenzug stellt der Vermieter immer wieder Forderungen an
den Mieter, auf die dieser bitte prompt reagieren soll (z. B.
kurzfristige Handwerkertermine in rauhen Mengen;
Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter (gibt es hier
eigentlich eine pi-mal-Daumen-Regel, wie häufig man sich für
derartige Besichtigungen pro Woche Zeit nehmen muss oder
wieviele Alternativtermine für eine Besichtigung man anbieten
muss?) etc.).
Für was bist Du eigentlich im Mieterverein ? Diese Fragen muss Dir doch der Mieterverein lösen.
Der Mieter ist mittlerweile so knatschig auf den Vermieter,
dass er sich am liebsten auch bei dessen Anliegen querstellen
würde - allerdings weiß er nicht, wie er das anstellen soll.
Ich bitte um Dein Verständnis, dass ich öffentlich hier zu dem Thema keine Stellung nehmen, weil hier bereits ein Mieterverein eingeschaltet ist. Nicht weil ein Mieterverein eingeschaltet ist, sondern weil ein Mieterverein Dich beraten hat und nur dort das weitere Vorgehen zu entscheiden ist. Ansonsten kannst Du, je nach Satzung, weitergehende Ansprüche an den Verein verwirken.
Gruss Günter
Hallo Günter,
natürlich hast du Recht: Ich könnte alles über den Mieterverein laufen lassen. Bisher war mir aber immer daran gelegen, diese Probleme möglichst ohne Einschaltung des Mietervereins zu lösen, um nicht unnötig Emotionen hochkochen zu lassen. Wie du sicherlich aus eigener Erfahrung weißt, müssen manche Vermieter nur das Wort „Mieterverein“ irgendwo lesen, damit sie zum Hulk mutieren.
Dies wollte ich - gerade in Anbetracht der Tatsache, da ich in einer Einliegerwohnung eines EFH wohne und die Vermieterin daher ein Sonderkündigungsrecht besitzt, das mir also quasi nach Belieben einen Freiflug bescheren könnte - vermeiden und habe bis dato versucht, alles einigermaßen friedlich und einvernehmlich auf eigene Faust zu lösen.
Jetzt aber steht fest, dass ich in Kürze ausziehe, die Situation ist ohnehin ziemlich eskaliert (s. meine diversen Postings der letzten Wochen), und daher ist es mir eigentlich schnuppe, ob sie knatschig ist oder eben nicht. Dass ich die Angelegenheit an den Mieterbund geben werde, habe ich ihr ohnehin schon angedeutet - eben seitdem ist Funkstille, und ich komme nicht weiter.
Der große Vorteil hier gegenüber dem Mieterbund, in dem ich Mitglied bin, ist der, dass man hier immer recht flott eine kompetente Auskunft bekommt und auch (fast) bis zum Exzess mit seinen „Abers“ aufwarten und nachbohren kann. Die Suppe, dass ich hier gerne und häufig meine Fragen stelle, hast du dir also quasi selber eingebrockt. ;o)))
Auch wenn’s schwer fällt, akzeptiere ich natürlich deine Bitte um Veständnis, in dieser Angelegenheit nicht antworten zu wollen. Werde mich also nächste Woche an meinen Mieterverein wenden und die Angelegenheit komplett dorthin delegieren.
Trotzdem noch einmal ganz herzlichen Dank für deine Mühe, viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Kirsten