Hallo liebe Wissenden,
ich wohne oben in einem 2 Familienhaus und habe einen Balkon.Die Familie unten hat einen riesigen Garten und eine Terrasse.Jetzt grillt der Mann unten immer sonntags auf seiner Terrasse direkt unter meinem Balkon mit Holzkohle.Toll, der ganze Rauch zieht in meine Wohnung,auf dem Balkon zu sitzen ist eine Zumutung.Neulich hatte ich Besuch und bat den Mann , er solle doch bitte den Grill woanders aufstellen, das tat er dann auch (einen Meter weiter nach rechts).Beim nächsten Mal habe ich ihn dann wieder darauf angesprochen, war aber allein.Da sagte er, ich könne ja wohl kaum erwarten, daß er wegen mir den Grill woanders aufstellen würde, goß nochmal Bier aufs Fleisch so daß ich erst richtig im Qualm stand und sagte damit sei das Thema für ihn beendet.Es gibt doch sicher ein Grillgesetz,oder?
Die Vermieter sind weit weg, wollen ihn aber mal anrufen.
Wo kann ich im Web was über Grillgesetze finden ? Am Liebsten hätte ich ihm ja einen Eimer Wasser über seinen Grill gekippt!
Liebe Grüße,
Claudia
Hallo,
ein Grillgesetz gibt es natürlich nicht, wohl aber eine Reihe von Entscheidungen, die das Grillen auf eine bestimmte Anzahl von Terminen einschränken. Hier eine kleine Auswahl:
Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungsegentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr (BayObLG 2 Z BR 6/99)
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96)
Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96)
Du solltest Dich in jedem Fall mit dem Vermieter in Verbindung setzen, denn er ist der verantwortliche Ansprechpartner.
Hallo,
hier ein paar Zitate von der Mieterbundseite, http://www.mieterbund.de
Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss von Nachbarn geduldet werden. Ein Verbot kommt nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß oder Wärme kommt (LG München I 15 S 22735/03).
Wird im Garten eines Mehrfamilienhauses ein Grillparty gefeiert und dringt der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss [OWi] 149/95 – [OWi] 79/95 I).
Am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, darf zumindest fünfmal im Jahr auf Holzkohlefeuer gegrillt werden. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an (BayObLG 2 Z BR 6/99).
Ich hoffe, es hilft.
Gruß
roland
Hallo Claudia,
zum Thema haben wir diverse User bereits geantwortet. Hinzuweisen ist aber, dass diese Urteile nicht davon ausgehen, dass ein Holzkohlegrill verwendet wird. Der von einem Holzkohlegrill ausgehende Qualm ist eine Belästigung und ein Verstoss gegen das Bundesimmissionsgesetz. Gegen die Verwendung eines Elektrogrills ist nichts einzuwenden. Es ist auch nichts einzuwenden, wenn gegrilltes Fleisch in Aklu-Folie verpackt ist. Jedoch ist nur einmal im Monat und nur sechs Monate im Jahr und nicht mehr als sechs Stunden im Jahr Grillen auf dem Balkon erlaubt. Einschränkung: Es ist nicht erlaubt, wenn Rauchentwicklung entsteht. Im Übrigen muss ein Mieter, will er auf dem Balkon grillen, mindestens zwei Tage zuvor seine Mitbewohner unterrichten.
Das rücksichtslose Verhalten eine Nachbarn/Mitbewohners ist ein an den Vermieter zu meldender Mangel. Eine Mietminderung von pauschal 25 EURO ist dann angebracht, wenn der Balkon mindestens zwei Wochenende nichts zu benutzen ist und auch Rauch in die Wohnräume eines Mieters eindringt.
ich wohne oben in einem 2 Familienhaus und habe einen
Balkon.Die Familie unten hat einen riesigen Garten und eine
Terrasse.Jetzt grillt der Mann unten immer sonntags auf seiner
Terrasse direkt unter meinem Balkon mit Holzkohle.Toll, der
ganze Rauch zieht in meine Wohnung,auf dem Balkon zu sitzen
ist eine Zumutung.Neulich hatte ich Besuch und bat den Mann ,
er solle doch bitte den Grill woanders aufstellen, das tat er
dann auch (einen Meter weiter nach rechts).Beim nächsten Mal
habe ich ihn dann wieder darauf angesprochen, war aber
allein.Da sagte er, ich könne ja wohl kaum erwarten, daß er
wegen mir den Grill woanders aufstellen würde, goß nochmal
Bier aufs Fleisch so daß ich erst richtig im Qualm stand und
sagte damit sei das Thema für ihn beendet.Es gibt doch sicher
ein Grillgesetz,oder?
Die Vermieter sind weit weg, wollen ihn aber mal anrufen.
Wo kann ich im Web was über Grillgesetze finden ? Am Liebsten
hätte ich ihm ja einen Eimer Wasser über seinen Grill gekippt!
Liebe Grüße,
Claudia
Gehe auf die Verwaltung und lasse Dir Unterlagen über das Landesimmissionsgesetz geben.
Gruss Günter