Hallo zusammen,
könnte ein Feedback an den Vermieter zu möglichen Besichtigungsterminen für potenzielle Nachmieter z. B. folgendermaßen aussehen?
"Sehr geehrter Herr [Pappnase *g],
gerne räume ich Ihnen Gelegenheit zur Besichtigung der Wohnung mit Mietinteressenten ein.
Sie können sich die Wohnung jeweils freitags abends in der Zeit von 18.00 – 20.00 Uhr mit potenziellen Nachmietern anschauen, sofern Sie mir spätestens drei Tage vorher die/den Besucher schriftlich angekündigt haben."
Für den Notfall könnte man ja noch ein Angebot zufügen à la „Sofern nur eine Besichtigung zu einer anderen Zeit möglich ist, werde ich im Einzelfall und auf konkreten Terminvorschlag hin prüfen, ob ich den Zutritt zur Wohnung auch zur von Ihnen vorgeschlagenen Zeit einrichten kann.“
Der Vermieter hat vom Mieter gefordert, drei Abend-Alternativtermine für Besichtigungen in der nächsten Woche zu benennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser sich die Zeit dann aber vergebens reserviert, in der Wohnung wartet und niemand auftaucht, geschweige denn den Termin absagt, ist erfahrungsgemäß zu groß, als dass er sich darauf einlassen möchte. Der Mieter hat nämlich auch noch ein bisschen etwas Anderes zu tun! ;o)
Freue mich auf Antworten und sage vorab „Schönen Dank!“
Kirsten
Hallo,
könnte ein Feedback an den Vermieter zu möglichen
Besichtigungsterminen für potenzielle Nachmieter z. B.
folgendermaßen aussehen?
"Sehr geehrter Herr [Pappnase *g],
gerne räume ich Ihnen Gelegenheit zur Besichtigung der Wohnung
mit Mietinteressenten ein.
Was ist im Mietvertrag vereinbart ? Daran haben sich Mieter und Vermieter zu halten. Heisst es dort 15-18.00 Uhr muss die Besichtigung um 18 Uhr beendet sein.
Sie können sich die Wohnung jeweils freitags abends in der
Zeit von 18.00 – 20.00 Uhr mit potenziellen Nachmietern
anschauen, sofern Sie mir spätestens drei Tage vorher die/den
Besucher schriftlich angekündigt haben. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Besichtigungen um 20.00 Uhr beendet sein müssen.
kann man so machen
Für den Notfall könnte man ja noch ein Angebot zufügen à la
„Sofern nur eine Besichtigung zu einer anderen Zeit möglich
ist, werde ich im Einzelfall und auf konkreten Terminvorschlag
hin prüfen, ob ich den Zutritt zur Wohnung auch zur von Ihnen
vorgeschlagenen Zeit einrichten kann.“
Diesen Absatz löschen. Öffnet Tür und Tor.
Ersatz" Selbstverständlich bin ich bereit, wenn eine Besichtigung rechtzeitig angekündigt ist, auch einen anderen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Terminabsagen mir vor Beginn der Besichtigung umgehend mitteilen".
Der Vermieter hat vom Mieter gefordert, drei
Abend-Alternativtermine für Besichtigungen in der nächsten
Woche zu benennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser sich
die Zeit dann aber vergebens reserviert, in der Wohnung wartet
und niemand auftaucht, geschweige denn den Termin absagt, ist
erfahrungsgemäß zu groß, als dass er sich darauf einlassen
möchte. Der Mieter hat nämlich auch noch ein bisschen etwas
Anderes zu tun! ;o)
Dies ist nicht zumutbar. Der Vermieter soll und muss konkrete Termine nennen. Der Mieter muss nicht eine Woche warten, ob der Vermieter dann aml antanzt.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Was ist im Mietvertrag vereinbart ? Daran haben sich Mieter
und Vermieter zu halten. Heisst es dort 15-18.00 Uhr muss die
Besichtigung um 18 Uhr beendet sein.
Im Mietvertrag steht zum „Betreten der Mieträume durch den Vermieter“ ein ziemlicher Wischi-Waschi-Text:
"1. Ist eine Verkauf oder eine Vermietung des Anwesens/der Wohnung beabsichtigt, darf der Vermieter und/oder sein Beauftragter zusammen mit den Interessenten nach vorheriger Anmeldung die Mieträume betreten. Bei begründeten Ausnahmefällen (z. B. auswärtige Interessenten) ist der Mieter verpflichtet, eine Besichtigung auch abends bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zu gestatten.
-
Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Räume auch in seiner Abwesenheit betreen werden können.
-
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter und/oder seinem Beauftragten nach vorheriger Terminabsprache die Besichtigung der Wohnung bei begründetem Anlass zu gestatten."
Der Vermieter (genauer gesagt die VermieterIN) ist in der Woche immer recht lange im Büro und nur selten vor 18.00 Uhr zu Hause. Gilt dies auch als einer der o. a. „begründeten Ausnahmefälle“?
Zudem gibt es da auch noch einen Ex der Vermieterin, den man praktisch als den sog. „Beauftragten“ ansehen könnte, da sie ihn für solche Zwecke gerne mal einsetzt. Zu diesem widerlichen Kerl, der mir schon mehrfach wirklich blöde gekommen ist und mich bzw. meinen Partner auf das Übelste beschimpft und uns mit dem RA gedroht hat, verweigere ich aber jeglichen Kontakt.
Muss ich den eigentlich - wenn’s hart auf hart kommt und er die Besichtigungen mit den Mietinteressenten durchführen soll - in meine Wohnung lassen? Ich habe der Vermieterin bereits mehrfach mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, den Kontakt zu diesem Typen zu pflegen.
Gruß
Kirsten
Hallo Kirsten,
Was ist im Mietvertrag vereinbart ? Daran haben sich Mieter
und Vermieter zu halten. Heisst es dort 15-18.00 Uhr muss die
Besichtigung um 18 Uhr beendet sein.
Im Mietvertrag steht zum „Betreten der Mieträume durch den
Vermieter“ ein ziemlicher Wischi-Waschi-Text:
"1. Ist eine Verkauf oder eine Vermietung des Anwesens/der
Wohnung beabsichtigt, darf der Vermieter und/oder sein
Beauftragter zusammen mit den Interessenten nach vorheriger
Anmeldung die Mieträume betreten. Bei begründeten
Ausnahmefällen (z. B. auswärtige Interessenten) ist der Mieter
verpflichtet, eine Besichtigung auch abends bis 20.00 Uhr und
an Sonn- und Feiertagen zu gestatten.
Ist doch eine klare Regelung. Es ist keine Zeit vereinbart. Die berufliche Tätigkeit ist kein Ausnahmefall. Also hat sich die Vermieterin mir Dir abzustimmen,wann es Dir möglich ist und wenn, dann ist spätetens bis 20 Uhr Ende. Und mindestens bei Deiner Berufstätigkeit 4 Tage Voranmeldung.
- Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Räume auch in seiner
Abwesenheit betreen werden können.
Nur wenn jemand aus Deinem persönlichem Umfeld zur Verfügung steht.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter und/oder seinem
Beauftragten nach vorheriger Terminabsprache die Besichtigung
der Wohnung bei begründetem Anlass zu gestatten."
siehe unter 1
Der Vermieter (genauer gesagt die VermieterIN) ist in der
Woche immer recht lange im Büro und nur selten vor 18.00 Uhr
zu Hause. Gilt dies auch als einer der o. a. „begründeten
Ausnahmefälle“?
nein, sie kann selbstverständlich auch innerhalb ihrer Arbeitszeit kommen.
Zudem gibt es da auch noch einen Ex der Vermieterin, den man
praktisch als den sog. „Beauftragten“ ansehen könnte, da sie
ihn für solche Zwecke gerne mal einsetzt.
Ohne Vollmacht keinen Zutritt für diesen Herrn. Sobald er sich nicht höflich benimmt, kannst Du ihn auffordern, sofort die Wohnung zu verlassen. Er muss nach Aufforderung gehen. Geht er nicht, die nächste Polizeidienststelle anrufen.
Zu diesem
widerlichen Kerl, der mir schon mehrfach wirklich blöde
gekommen ist und mich bzw. meinen Partner auf das Übelste
beschimpft und uns mit dem RA gedroht hat, verweigere ich aber
jeglichen Kontakt.
Muss ich den eigentlich - wenn’s hart auf hart kommt und er
die Besichtigungen mit den Mietinteressenten durchführen soll
- in meine Wohnung lassen? Ich habe der Vermieterin bereits
mehrfach mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, den Kontakt zu
diesem Typen zu pflegen.
Dann hat sie sich auch daran zu halten, insbesondere wenn es Beleidigungen gegenüber Dir und Deinem Partner gegeben hat.
Gruss Günter