Renovierung einer Wohnung

Angenommen es verstirbt jemand und hat einen Mietvertag von 1949 in dem nichts von Renovierung vermerkt ist. Müssen die Personen, welche den Haushalt aufgelöst haben renovieren?
Oder Anbauten die seit 50 Jahren existieren entfernen.
Grüsse Nati

Angenommen es verstirbt jemand und hat einen Mietvertag von
1949 in dem nichts von Renovierung vermerkt ist. Müssen die
Personen, welche den Haushalt aufgelöst haben renovieren?
Oder Anbauten die seit 50 Jahren existieren entfernen.
Grüsse Nati

Hallo,

sind in einem Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vereinbart hat der Mieter, im Todesfall seien Erben, keine Leistungen zu erbringen. Eine Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen muss ausdrücklich vereinbart sein. Ob Anbauten entfernt werden müssen kommt auf den Umstand an, ob der Vermieter diesen Anbauten zugestimmt hat. Hat er zugestimmt und es ist für den Fall der Vertragsbeendigung nicht eine Zurückversetzung in den früheren Zustand vereinbart, hat der Mieter/ seine Erben keine Leistungen zu erbringen.

Gruss Günter