Hallo Alle,
also angenommen ein Mietvertrag beginnt zum 01.Juni 2003. Die Nebenkosten sind mit 70 Euro im Mietvertrag aufgeführt.
Angenommen die Wohnung wird selten genutzt weil man beispielsweise oft bei der Freundin wohnt o.ä. dann müsste man theoretisch wieder was zurückbekommen, oder?
Hat man in jedem Falle einen Anspruch auf eine Abrechnung oder kann das der Vermieter selbst entscheiden?
Wenn, wie oben angenommen, der Mietvertrag zum 01. Juni 2003 beginnt, wann darf man die Nebenkostenabrechnung erwarten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruss
J.S.
Hallo,
wer Vorauszahlungen für Nebenkosten/Warm-und Heizkosten bezahlt hat selbstverständlich einen Anspruch áuf eine Abrechnung. Wann abgerechnet wird, muss der Mieter beim Vermieter klären. Manche Vermieter rechnen als Stichtag den 31.12. des Jahres. Andere wiederum haben andere Stichtage z.B. 30.06. oder 30.09 usw. In etwa kann man mit drei-fünf Monate rechnen - nach einem Stichtag, bis die Abrechnung vorliegt.
Gruss Günter
also angenommen ein Mietvertrag beginnt zum 01.Juni 2003. Die
Nebenkosten sind mit 70 Euro im Mietvertrag aufgeführt.
Angenommen die Wohnung wird selten genutzt weil man
beispielsweise oft bei der Freundin wohnt o.ä. dann müsste man
theoretisch wieder was zurückbekommen, oder?
Hat man in jedem Falle einen Anspruch auf eine Abrechnung oder
kann das der Vermieter selbst entscheiden?
Wenn, wie oben angenommen, der Mietvertrag zum 01. Juni 2003
beginnt, wann darf man die Nebenkostenabrechnung erwarten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruss
J.S.
Hallo,
der Vermieter muss eine Nebenkostenabrechnung vornehmen. Abgerechnet werden muss 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum.
Also Abrechnungszeitraum für dieses Jahr wäre:
01.01.2004, spätestens am 01.01.2005 musst du dann die Nebenkostenabrechnung vorliegen haben. Nach den genannten 12 Monaten kann der Vermieter keine Nachzahlung von Betriebskosten (so heißen die Nebenkosten rein rechtlich gesehen) mehr von dir verlangen.
Alles kannst du auch IM Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem § 556 Absatz 3 nachlesen.
Ich bin zufällig Rechtsanwaltsfachangestellter und wenn du noch etwas wissen möchtest, dann sag mir einfach bescheid, ich kann dir einen Auszug auch per E-Mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo,
der Vermieter muss eine Nebenkostenabrechnung vornehmen.
Abgerechnet werden muss 12 Monate nach dem
Abrechnungszeitraum.
Also Abrechnungszeitraum für dieses Jahr wäre:
01.01.2004, spätestens am 01.01.2005 musst du dann die
Nebenkostenabrechnung vorliegen haben. Nach den genannten 12
Monaten kann der Vermieter keine Nachzahlung von
Betriebskosten (so heißen die Nebenkosten rein rechtlich
gesehen) mehr von dir verlangen.
Irrtum Christian. Der Abrechnungszeitraum muss nicht das Kalenderjahr beinhalten, sondern darf auch davon abweichen. Lediglich müssen mindestens zwölf Monate in der Abrechnung enthalten sein. Ansonsten ist jeder andere Abrechnungstermin während des Jahres zulässig. In Deiner Musterrechnung wäre dann der späteste Vorlagetermin der 31.12.2004. Am 01.01.2005 ist eine Forderung verwirkt.
Alles kannst du auch IM Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem §
556 Absatz 3 nachlesen.
Ich bin zufällig Rechtsanwaltsfachangestellter und wenn du
noch etwas wissen möchtest, dann sag mir einfach bescheid, ich
kann dir einen Auszug auch per E-Mail zukommen lassen.
Tipp: Entweder gleich § BGB mailen, Hinweis auf WM, NZM, MR, NJW usw. oder Urteil oder RE darlegen. Dann kann jeder nachsehen.
Gruss Günter
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Ich bin zufällig Rechtsanwaltsfachangestellter und wenn du
noch etwas wissen möchtest, dann sag mir einfach bescheid, ich
kann dir einen Auszug auch per E-Mail zukommen lassen.
Ich schliesse mich da der Aussage von Günter an, gleich hier direkt die Verweise zu setzen, dann haben andere auch was davon. Außerdem sind dann vielleicht in dem Emailkontakt auch noch andere Tipps drin die die Leser hier auch interessieren würden.
Ich finde das zwar gut und schön, dass du Rechtsanwalsfachangestellter bist, aber was versprichst du dir daraus, dass du das hier immer so reinschreisbt? Mehr Anfragen oder haufenseise mails???
Ich lese diesen Absatz nicht zum ersten Mal aber irgendwie schreibst du das unter jedes Posting das du verfasst.
Die Frage ist doch eigentlich nicht was man ist, sondern was man kann.
Qualität statt Quantität!!
Ausserdem wenn jemand wissen möchte was du bist, dann schaut man ebend in der VIKA nach. Die kann ja jeder Einsehen, sofern sie ausgefüllt ist.
Da habe ich nämlich gesehen dass du erst seit 16.6.04 hier on bist, daher solltest du nicht versuchen dich durch Nennung deines Könnens berühmt zu machen, sondern eher Taten sprechen lassen, der „Ruhm“ kommt dann von ganz alleine. Und das ist den meisten hier überhaupt nicht wichtig. Dazu zähle ich mich selbst auch dazu.
Auf Personen die keine Rechtsanwaltsfachangestellten sind und hier ganze Bretter „alleine“ werfen, möchte ich dabei gar nicht mal ansprechen!
Sehe mein Posting bitte nicht als scharfe Kritik, sondern eher als Guten Rat an.
Gruss und schönen Tag noch
gruss highspeed24