Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Experten!
Meine Freundin ist 12/03 aus ihrer Wohnung ausgzogen-es gab kein Übergabeprotokoll mit irgendwelchen Beanstandungen. Nun ein halbes Jahr später reklamiert der Vermieter, daß die Gastherme nicht gewartet wurde und will die Wartung der Therme mit der Nebenkostenabrechnnug verrechnen und von der Mietsicherheit abziehen. Ist das ok so? Der Vermieter hat die Gastherme nur warten lassen, weil der Nachmieter ausgezogen ist - dieser brauchte die Wartung nun nicht bezahlen. Für einen Tip wäre ich dankbar . Vielen Dank!

Hallo Michaela,

wenn die Mieterin zur Wartung der Gastherme verpflichtet gewesen ist hat sie anteilig die Kosten zu tragen, wenn die Wartung innerhalb des Abrechnungszeitraums der Heiz- und Nebenkosten fällt. Der Nachmieter muss in dem Fall die anteiligen Kosten der Wartung tragen. Hatten wir den Fall nicht erst vor einer Woche hier im Brett ?

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michaela,

wenn die Mieterin zur Wartung der Gastherme verpflichtet
gewesen ist hat sie anteilig die Kosten zu tragen, wenn die
Wartung innerhalb des Abrechnungszeitraums der Heiz- und
Nebenkosten fällt. Der Nachmieter muss in dem Fall die
anteiligen Kosten der Wartung tragen. Hatten wir den Fall
nicht erst vor einer Woche hier im Brett ?

Gruss Günter

hallo,

jepp das hatten wir erst vor ein paar tagen.
naja wer lesen und die suchfunktion benutzen kann ist klar im vorteil
*lach*

gruss highspeed24