hallo!
folgender hypothetischer fall:
wohndauer beträgt 1 jahr - zu anfang wurde vom mieter festgestellt, dass das wasser im bad nicht richtig abläuft (waschmaschine pumpt wasser erst in wadewanne hoch) - leider nicht gemeldet. Anruf wegen akuter verstopfung nach 8 monaten mietzeit - leider nicht schriftlich. antwort vom vermieter „könnte eine örtliche verstopfung sein da die wohnung im obersten stock ist“
jetzt gibt es für die person keine chemischen ausweichlösungen mehr. wer zahlt obwohl der anzeigeflicht nicht schriftlich nachgekommen worden ist? kann man in 1 jahr überhaupt eine rohrverstofung durch sachgemäßen gebrauch verursachen? unsachgemäßer gebrauch (frittenfett in badewanne auskippen oä) müsste nachgewiesen werden, oder?
außerdem: ab wann kann man den vermieter um erneuerung der sanitären anlagen bitten? angenommen, die keramikisolierung ist überhaupt nicht mehr vorhanden, fliesen sind grün/gelb und fugen modern
TAUSEND DANK für alle antworten!!!
Hallo,
folgender hypothetischer fall:
wohndauer beträgt 1 jahr - zu anfang wurde vom mieter
festgestellt, dass das wasser im bad nicht richtig abläuft
(waschmaschine pumpt wasser erst in wadewanne hoch) - leider
nicht gemeldet. Anruf wegen akuter verstopfung nach 8 monaten
mietzeit - leider nicht schriftlich. antwort vom vermieter
„könnte eine örtliche verstopfung sein da die wohnung im
obersten stock ist“
jetzt gibt es für die person keine chemischen ausweichlösungen
mehr. wer zahlt obwohl der anzeigeflicht nicht schriftlich
nachgekommen worden ist?
Zuerst ist zu klären, welche Ursache die Verstopfung hat. Sind Rohre durch Kalkablagerungen undurchlässig sicherlich der Vermieter.
kann man in 1 jahr überhaupt eine
rohrverstofung durch sachgemäßen gebrauch verursachen?
unsachgemäßer gebrauch (frittenfett in badewanne auskippen oä)
müsste nachgewiesen werden, oder?
ja, kann man nachweisen. In die Badewanne Frittenfett zu leeren, sorry, aber ich habe schon viel erlebt, aber so etwas nicht. Da zahlt der Mieter, wenn es in seiner Zuleitung zum Hauptstrang liegt, die Kosten.
außerdem: ab wann kann man den vermieter um erneuerung der
sanitären anlagen bitten? angenommen, die keramikisolierung
ist überhaupt nicht mehr vorhanden, fliesen sind grün/gelb und
fugen modern
Nein.
Gruss Günter
moooment…
Hallo!
Zuerst ist zu klären, welche Ursache die Verstopfung hat. Sind
Rohre durch Kalkablagerungen undurchlässig sicherlich der
Vermieter.
kann man in 1 jahr überhaupt eine
rohrverstofung durch sachgemäßen gebrauch verursachen?
unsachgemäßer gebrauch (frittenfett in badewanne auskippen oä)
müsste nachgewiesen werden, oder?
ja, kann man nachweisen. In die Badewanne Frittenfett zu
leeren, sorry, aber ich habe schon viel erlebt, aber so etwas
nicht. Da zahlt der Mieter, wenn es in seiner Zuleitung zum
Hauptstrang liegt, die Kosten.
moment, moment, das beispiel kam nicht aus der praxis, sondern ist ein völlig überzogenes beispiel für eben absolut unsachgemäßen gebrauch - NATÜRLICH würde mir so etwas oder irgendeine art von zweckentfremdung nie einfallen. gelten denn schon haare im rohr als „grob fahrlässig“?
außerdem: ab wann kann man den vermieter um erneuerung der
sanitären anlagen bitten? angenommen, die keramikisolierung
ist überhaupt nicht mehr vorhanden, fliesen sind grün/gelb und
fugen modern
Nein.
ehm, was heißt hier NEIN? kann man grundsaätzlich nicht? einzige möglichkeiten ein nicht moderndes bad zu haben ist ein umzug? das kann wirklich nicht im sinne des vermieters sein, da auch er für DIE wohnung so sicher keinen neuen mieter findet.
oder gabs nur so eine knappe antwort wegen der frittenfett geschichte? müsste geklärt sein, ein dümmeres bsp ist mir nun mal nicht eingefallen.
konkrete frage: wann ist ein neues bad angebracht, gibt es grenzen des zumutbaren?
Gruss Günter
gruss püppi
Hallo,
Zuerst ist zu klären, welche Ursache die Verstopfung hat. Sind
Rohre durch Kalkablagerungen undurchlässig sicherlich der
Vermieter.
kann man in 1 jahr überhaupt eine
rohrverstofung durch sachgemäßen gebrauch verursachen?
unsachgemäßer gebrauch (frittenfett in badewanne auskippen oä)
müsste nachgewiesen werden, oder?
ja, kann man nachweisen. In die Badewanne Frittenfett zu
leeren, sorry, aber ich habe schon viel erlebt, aber so etwas
nicht. Da zahlt der Mieter, wenn es in seiner Zuleitung zum
Hauptstrang liegt, die Kosten.
moment, moment, das beispiel kam nicht aus der praxis, sondern
ist ein völlig überzogenes beispiel für eben absolut
unsachgemäßen gebrauch - NATÜRLICH würde mir so etwas oder
irgendeine art von zweckentfremdung nie einfallen. gelten denn
schon haare im rohr als „grob fahrlässig“?
Nein, aber als „fahrlässig“ und dadurch entstehende Verstopfungen gehen zu Lasten des Mieters.
außerdem: ab wann kann man den vermieter um erneuerung der
sanitären anlagen bitten? angenommen, die keramikisolierung
ist überhaupt nicht mehr vorhanden, fliesen sind grün/gelb und
fugen modern
Nein.
ehm, was heißt hier NEIN? kann man grundsaätzlich nicht?
einzige möglichkeiten ein nicht moderndes bad zu haben ist ein
umzug? das kann wirklich nicht im sinne des vermieters sein,
da auch er für DIE wohnung so sicher keinen neuen mieter
findet.
oder gabs nur so eine knappe antwort wegen der frittenfett
geschichte? müsste geklärt sein, ein dümmeres bsp ist mir nun
mal nicht eingefallen.
Nein, wegen dem Frittenfett sicher nicht. Wenn die Fliesen in ordnungsgemässen Zustand sind, auch wenn sie nicht mehr heutigen Mustern und Farben entsprechen, ist der Vermieter nicht verpflichtet neu fliesen zu lassen.
konkrete frage: wann ist ein neues bad angebracht, gibt es
grenzen des zumutbaren?
Ein neues Bad ist durchaus angebracht, wenn Fliesen an der Wand fehlen, wenn Fliesen mehrfach ausgetauscht und nicht mehr die richtige Farbe getroffen ist, oder/und wenn z.B. die Badewanne aufgeraut ist. Oder wenn von den Fliesen durch bestehende Beschädigungen z.B. eine Unfallgefahr/Verletzungsgefahr ausgeht.
Gruss Günter