Mietklage rechtens ? Wichtig !

Bitte alles durchlesen, es kommt immer einiges hinzu was wichtig ist !!!,

Ein Freund von mir ist vor 2 Jahren in eine Wohnung eingezogen. Sie war in einem sehr schlechtem Zustand, der Vermieter wollte aber nicht renovieren. So kam man zur Einigung, das er selber alles komplett renoviert bzw. teils renovieren lässt…dafür sollte er dann 2 Monate Mietfrei wohnen und den Rest Bar zurückbezahlt bekommen…allerdings wurde das nicht schriftlich festgenommen, sondern es gab nur einen Zeuge, sein Onkel, der die Renovierungskosten für ihn vorgestreckt hat.

Die Kosten für die Renovierung lagen bei 3000 €. Alles klappte gut, 2 Monate frei Wohnen=800 € … dann kam aber kein Geld mehr wie abgesprochen…d.h. es fehlten noch 2.200 €.

Somit behilt mein Kollege die Miete ein, um die 2.200 € Verlust auszugleichen. (Er musste es ja auch seinem Onkel zurück zahlen)…

Daraufhin bekam er eine Klage, das er noch 2 Mieten zahlen muss. Aus Angst zahlte er dann normal weiter und sollte aber die 2 fehlenden Mieten in Raten rück zahlen.

Das ging einige Monate, aber er kam finanziell nicht mehr klar…logisch : Die Rückzahlung an den Onkel, was ja eigentlich vom Vermieter her bezahlt werden sollte, dann die Mietrückzahlung und die normal weitere Miete…

Das war alles zuviel und nicht mehr machbar…er hatte Buchstäblich die Schnauze voll und fragte sich wofür das alles…ihm wurde absolut unrecht getan und kommt somit in finanzielle Schwierigkeiten…

Somit zahlte er erneut die Miete nicht um den Ausgleich der Rückzahlung des Vermieters zu decken.

Dann kam die Räumungsklage. Klar, das er wieder bammel bekam. Dadurch das er jetzt natürlich schon in Schulden steht, kann er sich keinen Rechtsanwalt leisten.

Per Räumungsklage sollte er bis zum 01.04.2004 raus sein. Das schaffte er aber nicht, weil er keine Wohnung fand. Dann bezahlte er indem er sich Geld geliehen hat nochmal 2 Monate die Miete und zog dann am 01.06.2004 aus.

Jetzt bekam er natürlich wieder eine neue Klage wegen fehlender Mieten seit dem 01.06.2004. Er beruft sich aber auf das Schreiben der Räumungsklage.

Weiterhin klagt der Vermieter an, er müsste die Wohnung hinzu noch renovieren und außerdem fehlen die Fußleisten auf dem Laminat. Diese hat er mitgenommen für die neue Wohnung, weil er sich gar nichts mehr leisten konnte. Aber davon ab, hat er die Leisten ja auch bezahlt.

Nun die Fragen :

  1. Müssen die Mieten ab dem 01.06.2004 bezahlt werden ?

  2. Muss die Wohnung renoviert werden und die Fußleisten auch ersetzt werden ?

Vielen Dank für die Hilfe !

Bitte alles durchlesen, es kommt immer einiges hinzu was
wichtig ist !!!,

Ein Freund von mir ist vor 2 Jahren in eine Wohnung
eingezogen. Sie war in einem sehr schlechtem Zustand, der
Vermieter wollte aber nicht renovieren. So kam man zur
Einigung, das er selber alles komplett renoviert bzw. teils
renovieren lässt…dafür sollte er dann 2 Monate Mietfrei
wohnen und den Rest Bar zurückbezahlt bekommen…allerdings
wurde das nicht schriftlich festgenommen, sondern es gab nur
einen Zeuge, sein Onkel, der die Renovierungskosten für ihn
vorgestreckt hat.

Also eine Beweislage.

Die Kosten für die Renovierung lagen bei 3000 €. Alles klappte
gut, 2 Monate frei Wohnen=800 € … dann kam aber kein Geld
mehr wie abgesprochen…d.h. es fehlten noch 2.200 €.

Somit behilt mein Kollege die Miete ein, um die 2.200 €
Verlust auszugleichen. (Er musste es ja auch seinem Onkel
zurück zahlen)…

Daraufhin bekam er eine Klage, das er noch 2 Mieten zahlen
muss. Aus Angst zahlte er dann normal weiter und sollte aber
die 2 fehlenden Mieten in Raten rück zahlen.

Das ging einige Monate, aber er kam finanziell nicht mehr
klar…logisch : Die Rückzahlung an den Onkel, was ja
eigentlich vom Vermieter her bezahlt werden sollte, dann die
Mietrückzahlung und die normal weitere Miete…

Das war alles zuviel und nicht mehr machbar…er hatte
Buchstäblich die Schnauze voll und fragte sich wofür das
alles…ihm wurde absolut unrecht getan und kommt somit in
finanzielle Schwierigkeiten…

Somit zahlte er erneut die Miete nicht um den Ausgleich der
Rückzahlung des Vermieters zu decken.

Dann kam die Räumungsklage. Klar, das er wieder bammel bekam.
Dadurch das er jetzt natürlich schon in Schulden steht, kann
er sich keinen Rechtsanwalt leisten.

Per Räumungsklage sollte er bis zum 01.04.2004 raus sein. Das
schaffte er aber nicht, weil er keine Wohnung fand. Dann
bezahlte er indem er sich Geld geliehen hat nochmal 2 Monate
die Miete und zog dann am 01.06.2004 aus.

Jetzt bekam er natürlich wieder eine neue Klage wegen
fehlender Mieten seit dem 01.06.2004. Er beruft sich aber auf
das Schreiben der Räumungsklage.

Weiterhin klagt der Vermieter an, er müsste die Wohnung hinzu
noch renovieren und außerdem fehlen die Fußleisten auf dem
Laminat. Diese hat er mitgenommen für die neue Wohnung, weil
er sich gar nichts mehr leisten konnte. Aber davon ab, hat er
die Leisten ja auch bezahlt.

Nun die Fragen :

  1. Müssen die Mieten ab dem 01.06.2004 bezahlt werden ?
  1. Muss die Wohnung renoviert werden und die Fußleisten auch
    ersetzt werden ?

Hallo,

Deine Mail lässt zwar einige Vermutungen zu, erlaubt aber keine Auskunft, die auch nur annähernd zutreffen könnte. Ohne Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge, auch Kenntnis der Klageschrift, ist hier kaum eine Antwort möglich. Kann es nicht ein Irttum sein, dass die 2. Klage eine Zahlungsklage ist für die fehlenden Mieten und die erste Klage als Räumungsklage zu betrachten ist. Und hier muss notfalls der Vermieter räumen lassen.

Was ich an Deiner Schilderung nicht nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass Dein Freund durch den Onkel als Zeugen eine Vereinbarung zur finanziellen Erstattung der Kosten vereinbart hat und obwohl er das Geld nicht erhalten haben will zahlt er freiwillig die Miete. Wäre er im Recht, würde der Onkel als Zeuge zur Verfügung stehen, reicht es doch, wenn diese Geldforderung zur Aufrechnung erklärt wird. Da die Räumungsklage hier ohnehin unbegründet wäre, müsste der Vermieter die Kosten tragen. Lasse Dir mal die Räumungsklage zeigen. Im übrigen ist die Räumungsklage noch keine Beendigung des Mietverhältnisses. Zudem wäre - die Wohnung in einem ordnungsgemässen Zustand zurückzugeben. Hat der Mieter vor zwei Jahren ordnungsgemäss gemalert hätte der Vermieter keinen Anspruch. Die Betonung liegt auf ordnungsgemäss.

Dein Freund muss einen Anwalt aufsuchen.

Gruss Günter