was kann getan werden wenn ein fremder PKW (der vermutlich auch keinem anderen Mieter gehört) in dem Hof einer Wohnanlage auf einem fremden Stellplatz gehört. Dieser Stellplatz gehört zu der Wohnung des Mieters, wofür dieser jemand auch Miete zahl. Einen Zettel mit feundlicher Aufforderung woanderst zu parken, an die Windschutzscheibe des fremden PKW hat der Mieter schon hingehängt ohne Erfolg, was kann er tun, wird Ihm der Halter über das Kennzeichen mitgeteilt, damit der Mieter diesen Fremdparker anschreiben kann oder nicht. Tatsache ist dass der Mieter den Parkplatz braucht da es sich um eine sehr sehr zentrale Lage der Wohnung handelt und es bei weitem nicht ausreichend Stellplätze gibt.
Liebe Grüsse
Brombär
du hast doch schon freundlich mit Zettel darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug dort nicht geparkt werden darf, weil es sich um einen vermieteten Parkplatz handelt. Ich denke, damit hast du deiner Pflicht schon mehr als Genüge getan (andere hätten sofort abschleppen lassen). Wenn der Halter deinen Hinweis nicht beherzigt, lass ihn einmal abschleppen. Das ist alles andere als billig heutzutage, und du wirst sehen: Der parkt da nie wieder! :o)
Danke erstmal, aber kann es denn sein dass der Mieter auf den Abschleppkosten sitzen bleibt ? Es gibt ja soviele unterschiedliche Aussagen über das Abschleppen fremder KFZ. Ist das dann in so einem Fall auch erlaubt? Einparken darf der Mieter den fremden KFZ wohl nicht, oder doch ???
Gruss von einem rechtlichen Laien, der sich ungern dann in die Nesseln setzt wenn er nicht zu 99% im Recht ist
klar kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst, wenn Du den
Betrag „vorstreckst“. Allerdings würde ich vermuten wollen, dass
erfahrene Abschlepper (z.B. die, die mit der Polizei
zusammenarbeiten) ihn auch auf Dein Geheiß hin abschleppen würden und
ihm die Kosten in Rechnung stellen, wenn Du schlüssig darlegen
kannst, dass es Dein Parkplatz ist. Ich würde einfach mal freundlich
bei denen anfragen.
Ansonsten kannst Du natürlich auch die Polizei rufen. Da werden die
zwar nicht viel Freude dran haben, weil sie ja auch anderes zu tun
haben, aber sie machen es - müssen sie auch. Das bestimmen die
jeweiligen Landespolizeigesetze. Dann erklärst Du eben dem
freundlichen Helfer in Grün, was Sache ist, dann bestellt der den
Abschleppwagen und der Falschparker bekommt seinen Wagen später gegen
Bares wieder. Ist vielleicht umständlich, klappt aber und wirkt
bestimmt auch abschreckend.
Einparken darf der
Mieter den fremden KFZ wohl nicht, oder doch ???
Ist vor kurzem ein neuer Mieter eingezogen und dem wurde evtl. der falsche Stellplatz zugewiesen?
Wurde das fremde Auto mittlerweile bewegt? (Tip: kleiner Kreidestrich auf einen Reifen und das Hofpflaster darunter, dann ist leicht erkennbar, ob das Auto bewegt wurde).
beim abschleppen mußt du die kosten übernehmen, denn weder die polizei noch ein abschleppdienst wird den eigenen gebühren hinterherrennen.
zuparken kann für dich teuer werden, da das nicht erlaubt ist
wenn das auto nicht bewegt wird, solltest du mal auf asu und tüv-stempel sschauen. ist einer davon abgelaufen, holst du die polizei und läßt den halter feststellen. wenn der polizist freundlich ist, sagt er dir durch die blume, wer der halter ist und du kannst ihn ansprechen.
4.ganz böse zungen behaupten, dass luft aus zwei reifen o.ä. helfen könnte, aber achtung sachbeschädigung ist strafbar
letztlich gäbe es da noch den trick, dieses fahrzeug per wagenheber hinter ein anderes geparktes fahrzeug zu schieben, das beim herausfahren behindert wird. dann muss die polizei abschleppen und den halter feststellen und du hast die kosten nicht am bein.
gruß matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für die Antwort. Aber die Kosten für das Abschleppen kann ich dann bei dem Fahrzeughalter wieder geltend machen ? Sofern dieser mir jemals dann bekannt sein wird. Das Fahrzeug wird jedoch immer wieder weggefahren, heute früh war es weg, und gestern abend nach der Zettelaktion war es auch weg. Ich hoffe das war ausreichend mit dem netten Brief denn ich möchte ja auch ungern anderen Leuten ans Bein pinkeln und Kosten verursachen sofern es sich denn vermeiden lässt. Vielleicht hat das ja wirklich gereicht.
man macht es einmal freundlich, und wenn es ignoriert wird noch einmal deutlich (beim Anstecken der Briefe Zeuge nicht vergessen). Also dein erster freundlicher Brief war gut, und wenn es nicht fruchtet droht man mit Abschleppen, Anwalt und massiven Kosten.
Hilft das auch nicht, ruft man beim nächsten Mal den Abschleppwagen, den man dann allerdings aus eigener Tasche bezahlen muss. Hinweis an die Polizei, dass man jetzt das Fahrzeug mit dem Kennzeichen … von einem privaten Parkplatz abschleppen lassen wird, schafft Rechtssicherheit.
Dann zum Anwalt der dann eine halterabfrage macht und auch das den Halter zum Kennzeichen genannt bekommt und neben den Abschleppkosten auch noch seine Gebühren freundlich geltend machen wird. Dies sollte dann für die Zukunft Abschreckung genug sein.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
beim abschleppen mußt du die kosten übernehmen, denn weder
die polizei noch ein abschleppdienst wird den eigenen gebühren
hinterherrennen.
Sprichst Du da aus Erfahrung? Denn zumindest wenn ein Polizist
festhält, dass dort falsch geparkt wird könnte ich mir durchaus
vorstellen, dass Abschleppunternehmen das machen, denn die bekommen
idR schnell ihr Geld weil der Besitzer den Wagen nur bei
Bezahlung zurückbekommt. Zumindest in der Konsequenz ist das ja
vergleichbar mit einem Abschleppen auf Veranlassung der Polizei wenn
man irgendwo im Halteverbot steht.
Deshalb würde ich wenigstens mal nachfragen - denn ob der
Falschparker gerichtliche Schritte unternimmt, obwohl er klar im
Unrecht ist wage ich mal zu bezweifeln. Und selbst wenn…
Vielen lieben Dank, so wird das dann auch gemacht -eine gute Empfehlung, wobei ich ja immer noch hoffe dass es mit der ersten Aufforderung erledigt ist.
idR schnell ihr Geld weil der Besitzer den Wagen nur bei
Bezahlung zurückbekommt.
Das wird zwar gerne von den Abschleppunternehmen so gehandhabt, meines Wissens hat es aber ein Gerichtsurteil gegeben, dass die Herausgabe des Wagens auch ohne Bezahlung zu erfolgen hat. Sonst käme der Vorgang schon nahe an Erpressung, Beschlagnahme fremden Eigentums etc. Außerdem ist der Wert des Wagens (des „Pfandes“) iA ungleich höher als die zu bezahlende Rechnung, womit das Verweigern der Herausgabe völlig unverhältnismäßig ist.