Ein Vermieter kündigt dem Mieter nach 1,5 Jahren weil er das Haus verkaufen möchte,da er das Geld benötigt.Abgemacht ist ein langfristigen Mietvertrag, der Mieter hat einiges in die Wohnung gesteckt und sich in der Wohnung einen Raum hergerichtet und sich selbständig gemacht. Mit Einverständnis des Vermieters.
Wie sähe hierbei die rechtliche Situation aus, auch bezüglich einer Abstandszahlung? Und was ist wenn der Mieter bis zur Kündigungsfrist keine passende Wohnung findet?
Hallo,
hat der Mieter mit dem Vermieter schriftlich oder unter Zeugen ein langfristiges Mietverhältnis abgesprochen - wobei hier natürlich der zeitliche Termin festgelegt sein muss - es reicht nicht - wenn man sich gegenseitig verspricht, dass das Mietverhältnis lange dauern soll - es muss schon klar sein, dass vor dem 31.12.2010 nicht gekündigt wird ( oder ein anderes Datum ) dann ist dies vereinbart.
Ist dagegen nichts Konkretes vereinbart, hat der Vermieter auch noch keinen Kündigungsgrund, denn nur wegen einem Hausverkauf kann man nicht kündigen. Der Vremieter wird aber weniger erlösen, wenn er vermietet vermieten muss.
Eine Abstandszahlung kann vereinbart werden; es kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter den entstandenen Mehrwert, der durch die Leistungen des Mieters entstanden ist, finanziell ausgleicht. Dies muss schriftlich vereinbart sein. Wobei mit einem Vermieter, der aus wirtschaftlichen Gründen verkaufen muss auch zu vereinbaren ist, dass er finanzielle Zusagen abzusichern hat. Sie es durch Hinterlegung der Summe oder durch Bankbürgschaft. Selbstverständlich darf der Mieter weder von sich aus kündigen noch -solange nichts geklärt ist - einer Kündigung zustimmen.
Gruss Günter
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