Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung

Hallo,
angenommen jemand hat wegen ungeeichter Wasser- und Wärmemengenzähler Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt, den entsprechenden Betrag für Heizenergie und Warmwasser von dem insgesamt nachzuzahlendem Betrag abgezogen, den Vermieter hierüber informiert und den Restbetrag „ordnungsgemäß“ überwiesen. Der Vermieter seinerseits reagiert nun aber nicht auf den Widerspruch. Gibt es sowas wie ein stillschweigendes Einverständnis nach einer bestimmten Frist?

Vielen Dank im Voraus!

Nein, gilt nicht als anerkannt und es sollten auch nicht mehr wie 15 % der angefallenen Kosten aus diesem Grund einbehalten werden. Jeder höhere Abzug muss begründet sein. Jedoch kein Warmwasser und keine Heizung zu zahlen kann auch dazu führen, dass der Vermieter einen Anwalt einschaltet und dann sind diese Kosten auch noch von Euch zu tragen. Notfalls ist die Einsparung geringer als die Anwaltskosten.

Gruss Günter

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