Hallo,
angenommen jemand hat wegen ungeeichter Wasser- und Wärmemengenzähler Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt, den entsprechenden Betrag für Heizenergie und Warmwasser von dem insgesamt nachzuzahlendem Betrag abgezogen, den Vermieter hierüber informiert und den Restbetrag „ordnungsgemäß“ überwiesen. Der Vermieter seinerseits reagiert nun aber nicht auf den Widerspruch. Gibt es sowas wie ein stillschweigendes Einverständnis nach einer bestimmten Frist?
Vielen Dank im Voraus!