Wie verhält es sich, wenn ein Mieter seine Wohnung gekündigt hat, früher ausziehen möchte, anbietet, eigeninitiativ einen Nachmieter zum früheren Termin zu suchen und der Vermieter dem grundsätzlich zustimmt (sich aber trotzdem vorbehält, auch selber zu suchen und die Entscheidung dann auch völlig unabhängig zu treffen - soweit ist das ja okay).
Der Mieter hat mittlerweile zig Termine vereinbart, bei denen sich Interessenten die Wohnung anschauen. Eine erste Zusage, die Wohnung zum vom Mieter gewünschten Termin zu übernehmen, existiert. Die Vermieterin hat zugestimmt, sich diesen Mietinteressenten anzuschauen. Ein Termin - wenn auch wohl absichtlich ein bisschen nach hinten verschoben - ist zwischen den Parteien vereinbart.
Jetzt ist es natürlich so, dass der Mieter den Interessenten nur vermitteln möchte, wenn dieser ihn auch entsprechend früher aus der Kündigungsfrist „ablöst“. Wie sieht es aus, sollte die Vermieterin den Mietineressenten signalisieren, dass sie sie auch zu einem späteren Mietbeginn als Mieter haben möchte. Schließlich haben die derzeitigen Mieter ja keine Anzeige geschaltet, um der Vermieterin behilflich zu sein, einen neuen Mieter zu finden sondern nur, damit sie selber ggf. früher aus dem Vertrag herauskommen - hier sind ihnen natürlich Anzeigenkosten entstanden.
Wie verhält es sich hier rechtlich. Hat man einen Anspruch, dass das Mietverhältnis nur zustande kommen darf, wenn sich die durch die derzeitigen Mieter gefundenen Interessenten an die Vereinbarung halten, zum vom noch aktuellen Mieter vorgegebenen Termin XY einzuziehen?
Hoffe, ich habe mich nicht allzu verworren ausgedrückt…
Lieber Gruß
Kirsten
Das ist so einfach nicht.
deine kosten sind deine kosten. basta.
weil mit deiner kündigung für den vermieter günstige zeiten anbrechen. sprich er kann einen neuen besseren vertrag aushandeln.
ich könnte mir aber vorstellen das du deinen kleiderschrank bei der gelegenheit loswerden möchtest.
und da kann er dich ärgern. so er denn will.
aber das gibts schon, in echt.
t.
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Hallo Kirsten,
Wie verhält es sich, wenn ein Mieter seine Wohnung gekündigt
hat, früher ausziehen möchte, anbietet, eigeninitiativ einen
Nachmieter zum früheren Termin zu suchen und der Vermieter dem
grundsätzlich zustimmt (sich aber trotzdem vorbehält, auch
selber zu suchen und die Entscheidung dann auch völlig
unabhängig zu treffen - soweit ist das ja okay).
Dann handelt es sich um keine Zustimmung zur Nachmietersuche durch den Mieter, sondern lediglich um die Akzeptanz, dass der Mieter mitsuchen darf. Der Vermieter ist zu nichts hier verpflichtet.
Der Mieter hat mittlerweile zig Termine vereinbart, bei denen
sich Interessenten die Wohnung anschauen. Eine erste Zusage,
die Wohnung zum vom Mieter gewünschten Termin zu übernehmen,
existiert. Die Vermieterin hat zugestimmt, sich diesen
Mietinteressenten anzuschauen. Ein Termin - wenn auch wohl
absichtlich ein bisschen nach hinten verschoben - ist zwischen
den Parteien vereinbart.
Jetzt ist es natürlich so, dass der Mieter den Interessenten
nur vermitteln möchte, wenn dieser ihn auch entsprechend
früher aus der Kündigungsfrist „ablöst“. Wie sieht es aus,
sollte die Vermieterin den Mietineressenten signalisieren,
dass sie sie auch zu einem späteren Mietbeginn als Mieter
haben möchte. Schließlich haben die derzeitigen Mieter ja
keine Anzeige geschaltet, um der Vermieterin behilflich zu
sein, einen neuen Mieter zu finden sondern nur, damit sie
selber ggf. früher aus dem Vertrag herauskommen - hier sind
ihnen natürlich Anzeigenkosten entstanden.
Da offensichtlich keine vernünftige Vereinbarung geschlossen wurde, ist die Mieterin hier dem Verhalten des Vermieters ausgesetzt.
Wie verhält es sich hier rechtlich. Hat man einen Anspruch,
dass das Mietverhältnis nur zustande kommen darf, wenn sich
die durch die derzeitigen Mieter gefundenen Interessenten an
die Vereinbarung halten, zum vom noch aktuellen Mieter
vorgegebenen Termin XY einzuziehen?
Das Mietverhältnis für die derzeitigen Mieter endet dann, wenn mit Zustimmung des Vermieters ein Nachmieter einzieht oder wenn der Vermieter schuldhaft eine Vereinbarung bricht.
Gruss Günter
Moin,
Das ist so einfach nicht.
deine kosten sind deine kosten. basta.
Richtig! Aber weil Vertrag Vertrag ist und nicht,
weil mit deiner kündigung für den vermieter günstige zeiten
anbrechen. sprich er kann einen neuen besseren vertrag
aushandeln.
Du gehst von der Vorstellung aus, dass Mieten nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben. Dies ist aber keinesfalls überall der Fall, schau z. B. auf die Immobilienseiten aktueller Zeitungen, insbesondere neue Bundesländer.
Auch die Umwandlung von Wohnraum in Büros, bei der früher Vermieter sich goldene Nasen verdienen konnten, ist inzwischen in vielen Städten nicht mehr genehmigungspflichtig - warum wohl? Richtig, weil Gewerbemieten teilweise unter denen von Wohnraum liegen (sehr stark in den neuen Bundesländern) und somit gar nicht mehr so attraktiv sind…
Und wenn schon die Ver mieter überwiegend die Maklergebühren übernehmen (warum wohl? Richtig: Es gibt wahrscheinlich mehr Angebot als Nachfrage!!), frage ich mich, wie Du auf die Idee kommst,
er kann einen neuen besseren vertrag aushandeln.
???
ich könnte mir aber vorstellen das du deinen kleiderschrank
bei der gelegenheit loswerden möchtest.
Wenn das der Kündigungsgrund von Seiten des Mieters wäre…
und da kann er dich ärgern. so er denn will.
Genau. Jeder Vermieter sucht nur danach, wie er seine Mieter ärgern kann. Sonst wäre das Leben doch langweilig, oder?
Gruß vom Wolf, der Dir auch mal einen anständigen Vermieter wünscht, der Dich mal nicht ärgert.
Hallo,
ich hab mal was gehört vonwegen, dass man 3 ernstzunehmende Nachmieter stellen muss. Falls der Vermieter die ablehnt, so ist das dann seine Sache.
Bin im Moment in der gleichen Situation…
Viel Glück!!
Caren
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