Heizkostenabrechnung: anhängig von Personenzahl?

Hallo zusammen…

Ist es normal, dass der Rechnungsbetrag für die Heizkostennachzahlung in der Nebenkostenabrechnung mit der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen multipliziert wird?

Falls ja, was passiert, wenn einige Monate vor Rechnungsstellung ein Baby hinzugekommen ist?

Viele Grüße,

Mohamed.

Ist es normal, dass der Rechnungsbetrag für die
Heizkostennachzahlung in der Nebenkostenabrechnung mit der
Zahl der in der Wohnung lebenden Personen multipliziert wird?

Ich denke mal das es vielmehr um den Warmwasser-Verbrauch geht
und der wird u.a. über den Personenschlüssel ermittelt.

Obs rechtens ist keine Ahnung :smile:

Hallo zusammen…

Ist es normal, dass der Rechnungsbetrag für die
Heizkostennachzahlung in der Nebenkostenabrechnung mit der
Zahl der in der Wohnung lebenden Personen multipliziert wird?

Falls ja, was passiert, wenn einige Monate vor
Rechnungsstellung ein Baby hinzugekommen ist?

Hallo,

Heizkosten dürfen grundsätzlich nicht nach der Personenzahl abgerechnet werden. Wenn keine Wärmezähler, Messgeräte vorhandne sind, muss nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Bei unterschiedlichen Höhen von Wohnräumen muss sogar nach Kubikmeter Raum abgerechnet werden. Die Kosten des Warmwasserverbrauches dürfen nach Personenzahl abgerechnet werden. Ein Baby wird im übrigen als „eine Person“ angerechnet. Und zwar ab Geburt. siehe auch FAQ - Nebenkosten -

Gruss Günter