Kündigung ohne Gründe in 2 Familienhaus?

Grüß Euch,
ein Bekannter bewohnt den ersten Stock eines 2 Familienhauses. Im unteren Stockwerk wohnt das Vermieter Ehepaar. Der Mietvertrag wurde im Juli 2001 also nach altem Mietrecht geschlossen.
Nun hat mein Bekannter erfahren, daß man ihm kündigen will, er kann sich aber keinen Grund denken. Mit welchen Gründen können die Vermieter meinem Bekannten kündigen?
Für eine Antwort, vielen Dank!

Hallo,

wenn sich die Mietwohnung in einem Haus befindet, in welchem nicht mehr als zwei Wohnungen sind und eine davon wird vom Vermieter selbst bewohnt, kann der Vermieter mit einer Frist von sechs Monaten das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen ( § 573 a ).

Ansonsten kann er natürlich wegen Eigenbedarf ( der zu beweisen ist ), wegen Mietrückständen aber auch bei Unzumutbarkeit ( was auch zu beweisen ist ) je nach Mmständen befristet oder fristlos kündigen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]