Hallo,
um die Überschrift etwas zu konkretisieren:
Kann ein Mieter für die Folgen verantwortlich gemacht werden, die dadurch resultieren, dass er mit Absprache des Vermieters zwar eine Reparatur (die Materialbeschaffung) durchführen sollte, dies ab nicht fachgerecht getan hat?
In einer Wohnung war die Wohnungstür kaputt und der Mieter sollte nach Absprache mit dem Vermieter eine neue Tür mit Zarge bestellen (auf Name und Rechnung des Handwerkers, der das alles dann später einbauen sollte). So weit, so gut.
Jetzt hat sich aber heraus gestellt, dass der Mieter bei der Zarge was falsch gemessen hat (aus Unkenntnis). Der Handwerker kam, wollte die neue Zarge / Tür einbauen und bemerkte den Fehler. Also, alte (schon ausgebaute) Zarge wieder eingeschäumt und beim Fachmarkt die richtige Zarge bestellt.
Der Vermieter will nun diese (eigentlich unnötig entstandenen) Kosten vom Mieter einfordern.
Verständlich zwar, aber kann er dies tun?
Erstens ist es doch Vermieter-Angelegenheit, für solche Dinge zu sorgen und
zweitens hätte der Vermieter gleich einen Fachmann bestellt, wäre es zu diesem Irrtum wohl gar nicht gekommen?
Wer ist nun im Recht, der Mieter oder der Vermieter?
Hallo,
vereinbaren Mieter und Vermeietr, dass der Mieter Reparaturen ausführt hat der Mieter diese ordnungsgemäss und fachlich auszuführen. Dee Mieter kann sich bei einer fehlerhaften Ausführung nicht darauf berufen, er habe es nicht besser gekonnt.
um die Überschrift etwas zu konkretisieren:
Kann ein Mieter für die Folgen verantwortlich gemacht werden,
die dadurch resultieren, dass er mit Absprache des Vermieters
zwar eine Reparatur (die Materialbeschaffung) durchführen
sollte, dies ab nicht fachgerecht getan hat?
In einer Wohnung war die Wohnungstür kaputt und der Mieter
sollte nach Absprache mit dem Vermieter eine neue Tür mit
Zarge bestellen (auf Name und Rechnung des Handwerkers, der
das alles dann später einbauen sollte). So weit, so gut.
Jetzt hat sich aber heraus gestellt, dass der Mieter bei der
Zarge was falsch gemessen hat (aus Unkenntnis). Der Handwerker
kam, wollte die neue Zarge / Tür einbauen und bemerkte den
Fehler. Also, alte (schon ausgebaute) Zarge wieder
eingeschäumt und beim Fachmarkt die richtige Zarge bestellt.
Der Vermieter will nun diese (eigentlich unnötig entstandenen)
Kosten vom Mieter einfordern.
Ist er im Recht. Hier hat der Mieter die notwendige Sorgfalt genau auszumessen nicht beachtet. Die Folgen seines Fehlers hat der Mieter zu tragen.
Verständlich zwar, aber kann er dies tun?
Erstens ist es doch Vermieter-Angelegenheit, für solche Dinge
zu sorgen und
zweitens hätte der Vermieter gleich einen Fachmann bestellt,
wäre es zu diesem Irrtum wohl gar nicht gekommen?
Ja, aber warum sagt der Mieter dann zu, dass er die Reparatur erledigt ? Man kann sich ja nicht, wenn es schief gegangen ist, darauf berufen, der Vermieter hätte es doch tun müssen, wenn man freiwillig als Mieter sich anbietet die Leistung zu erbringen.
Wer ist nun im Recht, der Mieter oder der Vermieter?
Der Vermieter.
GRuss Günter
Das hört sich nicht nur nach Rechtsmaßstäben eindeutig an, sondern auch nach dem gesunden Menschenverstand.
Wer ist nun im Recht, der Mieter oder der Vermieter?
Der Vermieter.
GRuss Günter