Vermieter Tunix hat trotz mehrer Anschreiben des Mieters Tutwas einen defekten Spülkasten im Bad weder reparieren noch von einem „Vertrauenshandwerker“ untersuchen lassen. Der Spülkasten lies Wasser durch. Durch sein Nicht-Handeln geriet der Vermieter in Verzug und Mieter Tutwas hat einen Handwerker mit der Reparatur, die die Kleinreparaturgrenze überschritt, beauftragt.
Sollte Mieter Tutwas nun den Vermieter die Rechnung an den Handwerker direkt zahlen lassen oder zunächst selbst den Handwerker bezahlen und den Betrag vom Vermieter einfordern?
Hallo Charlie,
Du hast ja lustige Ideen. Ich Reparatix habe den Spülkasten
repariert. Du hast mir den Auftrag dazu erteilt. Jetzt möchte ich die
Bezahlung, die mir zusteht. Mit Tunix habe ich keine
(Vertrags-)Beziehung. Was ihr miteinander macht oder lasst ist mir
wurscht. Nachher streitet ihr euch und soll dann am Besten auch noch
warten, bis ihr das vor Gericht ausgefochten habt? Nein…
Die einzige Frage, die sich stellt, ist ob Du das mit den
Mietzahlungen verrechnen, d.h. die Miete um den entsprechenden Betrag
einmalig kürzen kannst. Ich sage: das geht, vorausgesetzt die
Selbstvornahme durch Tutwas war gerechtfertigt.
Gruß - Jaschiii