Hallo,
wir wohnen in einem Objekt, welches „Haus im Haus“ genannt wird, d.h. im Grunde ist es vom Aufbau wie eine Doppelhaushälfte. 3 Stockwerke, komplett eigener Eingang usw. Zur Eingangstür führt ein kleiner Weg, welcher von Hecken gesäumt ist. Dieser Weg wird nur von uns genutzt, da er nur zu unserer Haustür führt. Völlig eigenständig und isoliert. Eben, wie es bei einer Doppelhaushälfte oder auch einem Einfamilienhaus auch wäre. Können wir nun, wenn es im Mietvertrag keine entsprechende Regelung gibt und dieser Weg keinerlei Erwähnung findet, die Hecken so beschneiden, wie wir das wünschen? Der Weg und die Hecken wurden bisher nicht vom Vermieter oder einem Gärtner gepflegt und mittlerweile würden wir gern alles ein wenig stutzen. Ist dies problemlos machbar?
Danke!
Hallo,
wir wohnen in einem Objekt, welches „Haus im Haus“ genannt
wird, d.h. im Grunde ist es vom Aufbau wie eine
Doppelhaushälfte. 3 Stockwerke, komplett eigener Eingang usw.
Zur Eingangstür führt ein kleiner Weg, welcher von Hecken
gesäumt ist. Dieser Weg wird nur von uns genutzt, da er nur zu
unserer Haustür führt. Völlig eigenständig und isoliert. Eben,
wie es bei einer Doppelhaushälfte oder auch einem
Einfamilienhaus auch wäre. Können wir nun, wenn es im
Mietvertrag keine entsprechende Regelung gibt und dieser Weg
keinerlei Erwähnung findet, die Hecken so beschneiden, wie wir
das wünschen? Der Weg und die Hecken wurden bisher nicht vom
Vermieter oder einem Gärtner gepflegt und mittlerweile würden
wir gern alles ein wenig stutzen. Ist dies problemlos machbar?
Hallo,
vermutlich nein. Hier handelt es sich offenbar um eine sogenannte Wohnanlage mit mehreren eigenständigen Wohnungen, die jedoch nicht im Sinne des WEG verwaltet werden müssen. Hier muss man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Gegen Wildwuchs wird niemand etwas einwenden, wenn jedoch die Hecken möglicherweise gekürzt werden sollen, ist zuvor zu klären, ob nicht bei der Baugenehmigung eine gewisse Höhe als Schichtschutz vorgeschrieben wurde.
Gruss Günter
Hallo,
vermutlich nein. Hier handelt es sich offenbar um eine
sogenannte Wohnanlage mit mehreren eigenständigen Wohnungen,
die jedoch nicht im Sinne des WEG verwaltet werden müssen.
Hier muss man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Gegen Wildwuchs wird niemand etwas einwenden, wenn jedoch die
Hecken möglicherweise gekürzt werden sollen, ist zuvor zu
klären, ob nicht bei der Baugenehmigung eine gewisse Höhe als
Schichtschutz vorgeschrieben wurde.
Gruss Günter
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Die Hecken sollen nicht in der Höhe beschnitten werden. Sie „wuchern“ mittlerweile nur in den Weg hinein. Desweiteren ist Efeubewuchs am Boden zu entfernen.
Also keinerlei Zusammenhang mit einer Baugenehmigung. Wie sieht es dann aus?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Die Hecken sollen nicht in der Höhe beschnitten werden. Sie
„wuchern“ mittlerweile nur in den Weg hinein. Desweiteren ist
Efeubewuchs am Boden zu entfernen.
Also keinerlei Zusammenhang mit einer Baugenehmigung. Wie
sieht es dann aus?
Ich nehme an, dass Gartenpflege bei Euch vereinbart ist. Dann ist die Sache doch einfach. Den Efeubewuchs an Boden könnte ihr doch entfernen. Hecken, die in den Weg hineinragen schneidet man entsprechend der Jahreszeit zurück. Im Moment dürfte es nicht der richtige Zeitpunkt sein. Ich habe deshalb im Betreff „Gärtner gefragt“ eingetragen. Vielleicht ist ein Gärtner im Forum und gibt Dir Antwort wann die Schneiden darfst. Ich kenne mich da nicht aus.
Gruss Günter