Hallo,
folgendes Problem:
Am Tag der Übergabe der Wohnung an den Vermieter ist kein Mangel festgestellt worden. Es wird ein Übernahmeprotokoll erstellt. Daraufhin erhält der Mieter an dem Tag auch seine Mietkaution zurück.
Ca. zwei Monate später stellt der Vermieter fest, daß eine Wand fehlt (ja, manchmal verschwinden die ganz plötzlich *g*).
Es handelte sich um eine Wand, die einen Raum in zwei teilte. Sie war aber nicht aus Mauerwerk, sondern zwischen einer großen Türzarge aus Holzresten von dem Vorgänger der Mieters eingezogen worden.
Nun verlangt der Vermieter, daß die Wand wiederhergestellt werden soll. Das Thema wurde aber auch bei der Übergabe angesprochen (es gib Zeugen), daß es nicht vom alten Mieter gemacht werden muß, weil die Wohnung renoviert und dann neu vermietet werden soll. Dann sollen die Nachmieter entscheiden, ob sie diese Wand haben wollen oder nicht. Und diese möchten sie jetzt haben.
Muß man (Altmieter), obwohl es in keinem Protokoll,… erwähnt wird, die Wand wieder herstellen? Er hat ja auch sein Geld sofort erhalten, weil kein Mangel vorlag.
Und wieviel Zeit müßte der Vermieter den alten Mieter geben. Ich bin der Meinung, daß max. 5 Tage (Wochenende dazwischen) zu wenig sind.
Gruß Ina