Nachträgliche Mängel nach Auszug (lang & eilt)

Hallo,

folgendes Problem:
Am Tag der Übergabe der Wohnung an den Vermieter ist kein Mangel festgestellt worden. Es wird ein Übernahmeprotokoll erstellt. Daraufhin erhält der Mieter an dem Tag auch seine Mietkaution zurück.

Ca. zwei Monate später stellt der Vermieter fest, daß eine Wand fehlt (ja, manchmal verschwinden die ganz plötzlich *g*).
Es handelte sich um eine Wand, die einen Raum in zwei teilte. Sie war aber nicht aus Mauerwerk, sondern zwischen einer großen Türzarge aus Holzresten von dem Vorgänger der Mieters eingezogen worden.

Nun verlangt der Vermieter, daß die Wand wiederhergestellt werden soll. Das Thema wurde aber auch bei der Übergabe angesprochen (es gib Zeugen), daß es nicht vom alten Mieter gemacht werden muß, weil die Wohnung renoviert und dann neu vermietet werden soll. Dann sollen die Nachmieter entscheiden, ob sie diese Wand haben wollen oder nicht. Und diese möchten sie jetzt haben.

Muß man (Altmieter), obwohl es in keinem Protokoll,… erwähnt wird, die Wand wieder herstellen? Er hat ja auch sein Geld sofort erhalten, weil kein Mangel vorlag.
Und wieviel Zeit müßte der Vermieter den alten Mieter geben. Ich bin der Meinung, daß max. 5 Tage (Wochenende dazwischen) zu wenig sind.

Gruß Ina

Hallo,

die Forderung zurückweisen. Da es ein schriftliches Protokoll gibt ist hier alles klar.

Sinn und Zweck eines Übergabeprotokolls ist es, einen späteren Streit über angebliche Schäden und Mängel zu vermeiden. Der Mieter kann daher für Mängel/Schäden nicht haftbar gemacht werden, die nach Erstellung des Übergabeprotokolls behauptet werden ( BGH NJW 83, 446 ).

Der Vermieter kann auch nicht behaupten, ihm wären die Mängel/Schäden nicht bei der Übergabe aufgefallen. Der Vermieter ist verpflichtet äusserste Sorgfalt bei der Wohnungsübergabe walten zu lassen. ( LG Braunschweig WM 97, 470 ). In solchn Fällen wie in Deinem Beispiel also dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass eine ordnungsemässe Wohnungsübergabe lt. schriftlichen Protokoll vom xx.xx. bestätigt ist und jetzige Forderungen nicht zulässig sind.

Gruss Günter

folgendes Problem:
Am Tag der Übergabe der Wohnung an den Vermieter ist kein
Mangel festgestellt worden. Es wird ein Übernahmeprotokoll
erstellt. Daraufhin erhält der Mieter an dem Tag auch seine
Mietkaution zurück.

Ca. zwei Monate später stellt der Vermieter fest, daß eine
Wand fehlt (ja, manchmal verschwinden die ganz plötzlich *g*).
Es handelte sich um eine Wand, die einen Raum in zwei teilte.
Sie war aber nicht aus Mauerwerk, sondern zwischen einer
großen Türzarge aus Holzresten von dem Vorgänger der Mieters
eingezogen worden.

Nun verlangt der Vermieter, daß die Wand wiederhergestellt
werden soll. Das Thema wurde aber auch bei der Übergabe
angesprochen (es gib Zeugen), daß es nicht vom alten Mieter
gemacht werden muß, weil die Wohnung renoviert und dann neu
vermietet werden soll. Dann sollen die Nachmieter entscheiden,
ob sie diese Wand haben wollen oder nicht. Und diese möchten
sie jetzt haben.

Dann hätte dieses Problem in die Wohnungsübergabe eingetragen werden müssen. Es hätte wenigstens eingetragen werden müssen, dass über die Wand nachverhandelt wird. Wird nichts vereinbart, hat der Vermieter Pech gehabt. Er hätte auch die ordnungegmässe Übergabe dann nicht bestätigen dürfen.

Muß man (Altmieter), obwohl es in keinem Protokoll,… erwähnt
wird, die Wand wieder herstellen? Er hat ja auch sein Geld
sofort erhalten, weil kein Mangel vorlag.
Und wieviel Zeit müßte der Vermieter den alten Mieter geben.
Ich bin der Meinung, daß max. 5 Tage (Wochenende dazwischen)
zu wenig sind.

Gruss Günter