3 Tage Miete zu spät gezahlt

Hallo zusammen,
ich habe einen Mietvertrag, indem wie üblich steht, dass die Miete bis spätestens am 3 Werktag eines jeden Monats beim Vermieter eingegangen sein muß. Nun hatte ich letztens aufgrund verspäteter Gehaltszahlung meines Arbeitgebers die Miete erst 3 Tage später zahlen können. Kann mir der Vermieter wegen den 3 Tagen die das Geld, laut Mietvertrag, zu spät beim Vermieter eingegangen ist bei wiederholten male kündigen ? Ich denke dass die Kleinlichkeit meines Vermieters etwas übertrieben ist, zumal es sich bei den „Rückstand“ wirklich nur um ein paar Tage handelt. Hat der Vermieter vor Gericht trotzdem eine Chance ? Mal davon abgesehen würde ich sowieso ausziehen wollen, wenn ich so einen begründeten „Rausschmieß“ im Briefkasten habe.
Wäre aber trotzdem interessant , was die Gemeinschaft dazu meint.
Danke im voraus, Stefan

PS: Vieleicht bin ich auch nicht der einzige , der sein Gehalt nicht immer pünklich am 1. eines jeden Monats bekommt und so ähnlich Probleme hat.

Hallo Stefan,

nach dem Mietrechtsreformgesetz ab 01.09.2001 ist die Miete, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird ( z.B. erst 15. des Monats ), grundsätzlich bis zum 3. des Monats zu zahlen. Zu beachten ist, dass nicht der Abgang des Geldes sondern die Verbuchung des Geldes auf dem Konto des Vermieters oder bei Barzahlung der Übergabetermin spätestens der 3. des Monats sein muss.

Bei verspäteter Überweisung kann der Vermeiert dem Mieter durch Abmahnung androhen das Mietverhältnis zu kündigen. Eine fristlose Kündigung greift zwar nicht, jedoch kann durchaus eine ordentliche Kündigung greifen. Der Mieter hat - zumindest will es das Gesetz so - dass für manchen Mieter die Realität nicht so ist, ist mir bekannt - am Monatsende das Geld für eine pünktliche Mietzahlung bereit zu halten.

ich habe einen Mietvertrag, indem wie üblich steht, dass die
Miete bis spätestens am 3 Werktag eines jeden Monats beim
Vermieter eingegangen sein muß. Nun hatte ich letztens
aufgrund verspäteter Gehaltszahlung meines Arbeitgebers die
Miete erst 3 Tage später zahlen können. Kann mir der Vermieter
wegen den 3 Tagen die das Geld, laut Mietvertrag, zu spät beim
Vermieter eingegangen ist bei wiederholten male kündigen ? Ich
denke dass die Kleinlichkeit meines Vermieters etwas
übertrieben ist, zumal es sich bei den „Rückstand“ wirklich
nur um ein paar Tage handelt.

Ich verstehe Dich. Aber bitte betrachte dies auch mal - möglicherweise trifft es nicht zu, aber es trifft in vielen Fällen zu, mancher Vermieter kalkuliert mit dem pünktlichen Eingang der Miete weil er selbst Verpflichtungen aus einem Hausbau oder Wohnungskauf eingegangen ist.

Gerät der Vermieter ins Soll, hat er hierfür die Zinsen zu tragen. Selbstverständlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es kleinlich ist, wenn jemand den pünktlichen Eingang der Miete erwartet. Aber ! Weshalb soll der Vermieter Soll-Zinsen zahlen, weil der Mieter nicht pünktlich zahlt ? Dieses Mietzahlungsproblem, das zunehmend auftritt, weil immer mehr Arbeitgeber die Gehaltszahlungen um Tage verschieben. Statt am Monatsende das Geld erst manchmal am 5. des Monats zu überwiesen und dass der Arbeitgeber auf Kosten des AN spart und dessen Kündigung der Wohnung billigend in Kauf nimmt ist eien Sauerei, aber die AG sind derzeit wegen der Angst um den Arbeitsplatz in der Lage der Erpressung der AN. Denn hier würde letztlich nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht helfen. Das Ergebnis, dass man sich notfalls dann trennt, ist programmiert. Der AN ist also hier auf allen Seite im Nachteil. Rede mit Deinem Vermieter.

Gruss Günter