Es kommt immer darauf an, ob der möbilierte Wohnraum
Bestandteil der Wohnung des Vernieters (
Sonderkündigungsrechte ) ist oder ob es sich um eine in sich
abgeschlossene Wohnung handelt, die lediglich möbiliert ist (
wie eine Mietwohnung im üblichen Sinne zu behandeln).
Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem möblierte Wohnungen zur Miete angeboten werden, der Vermieter selbst wohnt hunderte Kilometer weg und die Verwalter/Hausmeister sind im Prinzip auch „nur“ (ausführende) Mieter. Also, wäre die Wohnung wie eine normale, nichtmöblierte Wohnung zu handhaben, oder?
Kommt auf den vertrag an. Bei Wohnraum in der Wohnung des
Vermieters kann er dies vorschreiben. Bei einer getrennten,
jedoch möbilierten Wohnung kann er dies nicht vorschreiben. Er
muss aber Gemeinschaftsräume, wenn sie nicht mitvermietet
sind, nicht zur Benutzung freigeben.
Schlussfolgernd aus Frage eins müsste also eine Waschmöglichkeit vorhanden sein, richtig? Was ist, wenn in den Wohnungen keine Waschmaschinenanschlüsse sind? Muss dann eine für alle zugängliche Waschmaschine im Haus vorhanden sein? Und kann für diese Waschmaschine eine zusätzliche Nutzungspauschale verlangt werden?
Wenn eine allen zugängliche Waschmaschine vorhanden ist, die Mieter sich aber selbst Waschmaschinen (mit Abfluss ins Waschbecken oder Wanne/Dusche) kaufen würden, weil die vorhandene andauernd defekt ist und der Vermieter nicht für Reparatur oder Beschaffung einer neuen, funktionierenden Waschmaschine sorgt, müssten dann die Wasserkosten auf alle Mieter im Haus umgelegt werden oder müssten die Mieter, denen die Waschmaschine gehört, selbst für die entstehenden Wasserkosten aufkommen?
Was steht im Mietvertrag ? Alleine darauf kommt es an.
Der entsprechende Mietvertrag ist sehr kurz gehalten. Was solche Dinge angeht, steht garnichts drin (es ist nichtmal eine Quadratmeterzahl angegeben). Festgehalten sind nur der Vermieter, die Mieter, die Miete (ohne Trennung der Kaltmiete und Nebenkosten) + Stromkostenpauschale.
Wie wird es in diesem Fall gehandhabt?
Vielen Dank schonmal für die Antwort, aber der Fall scheint komplizierter, als ich angenommen hatte…
Über erneute Antwort wäre ich sehr erfreut!
MfG, Tori! 