Fragen zum möblierten Wohnen

Einen schönen guten Tag!

Ich habe mehrere Fragen zum möblierten Wohnen und würde mich über Antworten sehr freuen…!

  1. Stimmt es, dass möbliertes Wohnen rechtlich gesehen genauso ist, wie wenn man ein Zimmer in einem Hotel mietet und…

  2. …der Mieter dadurch keinen Anspruch auf eine funktionierende (Gemeinschafts-)Waschmaschine im Haus bzw. Waschmaschinenanschluss in der Wohnung hat (und der Vermieter dementsprechend recht hat, dass Wäsche z. B. ohne Kostenerstattung in Waschsalons gewaschen werden müsste)?

  3. Wer muss bei möblierten Wohnungen während der Mietdauer für die Reparatur von Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen (wie z. B. kaputtes Sanitär oder defekte Toilettenspülung, zerschlissener Teppich usw.) aufkommen?
    Und wie sieht es beim Auszug aus solchen Wohnungen aus?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

MfG, Tori! :smile:

Hallo,

Ich habe mehrere Fragen zum möblierten Wohnen und würde mich
über Antworten sehr freuen…!

  1. Stimmt es, dass möbliertes Wohnen rechtlich gesehen genauso
    ist, wie wenn man ein Zimmer in einem Hotel mietet und…

Es kommt immer darauf an, ob der möbilierte Wohnraum Bestandteil der Wohnung des Vernieters ( Sonderkündigungsrechte ) ist oder ob es sich um eine in sich abgeschlossene Wohnung handelt, die lediglich möbiliert ist ( wie eine Mietwohnung im üblichen Sinne zu behandeln).

  1. …der Mieter dadurch keinen Anspruch auf eine
    funktionierende (Gemeinschafts-)Waschmaschine im Haus bzw.
    Waschmaschinenanschluss in der Wohnung hat (und der Vermieter
    dementsprechend recht hat, dass Wäsche z. B. ohne
    Kostenerstattung in Waschsalons gewaschen werden müsste)?

Kommt auf den vertrag an. Bei Wohnraum in der Wohnung des Vermieters kann er dies vorschreiben. Bei einer getrennten, jedoch möbilierten Wohnung kann er dies nicht vorschreiben. Er muss aber Gemeinschaftsräume, wenn sie nicht mitvermietet sind, nicht zur Benutzung freigeben.

  1. Wer muss bei möblierten Wohnungen während der Mietdauer für
    die Reparatur von Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen
    (wie z. B. kaputtes Sanitär oder defekte Toilettenspülung,
    zerschlissener Teppich usw.) aufkommen?
    Und wie sieht es beim Auszug aus solchen Wohnungen aus?

Was steht im Mietvertrag ? Alleine darauf kommt es an.

Gruss Günter

Es kommt immer darauf an, ob der möbilierte Wohnraum
Bestandteil der Wohnung des Vernieters (
Sonderkündigungsrechte ) ist oder ob es sich um eine in sich
abgeschlossene Wohnung handelt, die lediglich möbiliert ist (
wie eine Mietwohnung im üblichen Sinne zu behandeln).

Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem möblierte Wohnungen zur Miete angeboten werden, der Vermieter selbst wohnt hunderte Kilometer weg und die Verwalter/Hausmeister sind im Prinzip auch „nur“ (ausführende) Mieter. Also, wäre die Wohnung wie eine normale, nichtmöblierte Wohnung zu handhaben, oder?

Kommt auf den vertrag an. Bei Wohnraum in der Wohnung des
Vermieters kann er dies vorschreiben. Bei einer getrennten,
jedoch möbilierten Wohnung kann er dies nicht vorschreiben. Er
muss aber Gemeinschaftsräume, wenn sie nicht mitvermietet
sind, nicht zur Benutzung freigeben.

Schlussfolgernd aus Frage eins müsste also eine Waschmöglichkeit vorhanden sein, richtig? Was ist, wenn in den Wohnungen keine Waschmaschinenanschlüsse sind? Muss dann eine für alle zugängliche Waschmaschine im Haus vorhanden sein? Und kann für diese Waschmaschine eine zusätzliche Nutzungspauschale verlangt werden?
Wenn eine allen zugängliche Waschmaschine vorhanden ist, die Mieter sich aber selbst Waschmaschinen (mit Abfluss ins Waschbecken oder Wanne/Dusche) kaufen würden, weil die vorhandene andauernd defekt ist und der Vermieter nicht für Reparatur oder Beschaffung einer neuen, funktionierenden Waschmaschine sorgt, müssten dann die Wasserkosten auf alle Mieter im Haus umgelegt werden oder müssten die Mieter, denen die Waschmaschine gehört, selbst für die entstehenden Wasserkosten aufkommen?

Was steht im Mietvertrag ? Alleine darauf kommt es an.

Der entsprechende Mietvertrag ist sehr kurz gehalten. Was solche Dinge angeht, steht garnichts drin (es ist nichtmal eine Quadratmeterzahl angegeben). Festgehalten sind nur der Vermieter, die Mieter, die Miete (ohne Trennung der Kaltmiete und Nebenkosten) + Stromkostenpauschale.
Wie wird es in diesem Fall gehandhabt?

Vielen Dank schonmal für die Antwort, aber der Fall scheint komplizierter, als ich angenommen hatte…
Über erneute Antwort wäre ich sehr erfreut!

MfG, Tori! :smile:

Es kommt immer darauf an, ob der möbilierte Wohnraum
Bestandteil der Wohnung des Vernieters (
Sonderkündigungsrechte ) ist oder ob es sich um eine in sich
abgeschlossene Wohnung handelt, die lediglich möbiliert ist (
wie eine Mietwohnung im üblichen Sinne zu behandeln).

Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem möblierte Wohnungen
zur Miete angeboten werden, der Vermieter selbst wohnt
hunderte Kilometer weg und die Verwalter/Hausmeister sind im
Prinzip auch „nur“ (ausführende) Mieter. Also, wäre die
Wohnung wie eine normale, nichtmöblierte Wohnung zu handhaben,
oder?

wie normale Mietwohnung

Kommt auf den vertrag an. Bei Wohnraum in der Wohnung des
Vermieters kann er dies vorschreiben. Bei einer getrennten,
jedoch möbilierten Wohnung kann er dies nicht vorschreiben. Er
muss aber Gemeinschaftsräume, wenn sie nicht mitvermietet
sind, nicht zur Benutzung freigeben.

Schlussfolgernd aus Frage eins müsste also eine
Waschmöglichkeit vorhanden sein, richtig?

Nun muss nicht. Der Vermieter muss aber Zustimmung erteilen, wenn ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine installieren will.

Was ist, wenn in den

Wohnungen keine Waschmaschinenanschlüsse sind? Muss dann eine
für alle zugängliche Waschmaschine im Haus vorhanden sein?

Nien

Und

kann für diese Waschmaschine eine zusätzliche
Nutzungspauschale verlangt werden?

Es gibt Mietobjekte dort sind zentral Waschmaschinen aufgestellt. Meist sind es Münzautomaten. Ist zulässig.

Wenn eine allen zugängliche Waschmaschine vorhanden ist, die
Mieter sich aber selbst Waschmaschinen (mit Abfluss ins
Waschbecken oder Wanne/Dusche) kaufen würden, weil die
vorhandene andauernd defekt ist und der Vermieter nicht für
Reparatur oder Beschaffung einer neuen, funktionierenden
Waschmaschine sorgt, müssten dann die Wasserkosten auf alle
Mieter im Haus umgelegt werden oder müssten die Mieter, denen
die Waschmaschine gehört, selbst für die entstehenden
Wasserkosten aufkommen?

Die Wasserkosten, die der Mieter in seiner Wohnung verursacht sind vom ihm zu tragen.

Was steht im Mietvertrag ? Alleine darauf kommt es an.

Der entsprechende Mietvertrag ist sehr kurz gehalten. Was
solche Dinge angeht, steht garnichts drin (es ist nichtmal
eine Quadratmeterzahl angegeben). Festgehalten sind nur der
Vermieter, die Mieter, die Miete (ohne Trennung der Kaltmiete
und Nebenkosten) + Stromkostenpauschale.
Wie wird es in diesem Fall gehandhabt?

ohne den Mietvertrag im Detail zu kennen, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Gruss Günter