Hallo,
wenn jemand einen Mietvertrag am 15.04.2000 für die Dauer von 2 Jahren und einer Verlängerungsklausel (12 Monate) abgeschlossen hat. Darf er dann zum 30.09.04 kündigen. Oder ist dies erst zum 14.04.2005 möglich.
Gruß Kerstin
Hallo,
wenn jemand einen Mietvertrag am 15.04.2000 für die Dauer von 2 Jahren und einer Verlängerungsklausel (12 Monate) abgeschlossen hat. Darf er dann zum 30.09.04 kündigen. Oder ist dies erst zum 14.04.2005 möglich.
Gruß Kerstin
Hallo Kerstin,
wenn jemand einen Mietvertrag am 15.04.2000 für die Dauer von
2 Jahren und einer Verlängerungsklausel (12 Monate)
abgeschlossen hat. Darf er dann zum 30.09.04 kündigen. Oder
ist dies erst zum 14.04.2005 möglich.
Ein solcher Vertrag kann erst auf den 14.04.2005 gekündigt werden. Die Kündigung sollte spätestens Ende Januar an den Vermieter gehen. Wird diese Frist überschritten ändert sich im übrigen - wahrscheinlich so vereinbart - die Kündigungsfrist auf sechs Monate vor Ablauf der Frist, wenn es erst auf 2006 gekündigt werden sollte.
Gruss Günter
Vielen Dank für die schnelle Auskunft!!!
Gruss Kerstin