Wie lange Mietminderung geltend machen?

Mal angenommen, eine Mieterin hat wegen einer Never-ending-Modernisierungs-Story (Außenmauerdurchbrüche - neues Riesenfenster - neuer eigener Wohnungszugang - neuer Balkon) mit für sie mehr als 5 verschiedenen Handwerkerterminen (von den nicht abgesagten jetzt mal abgesehen) ab einem Tag X Mietminderung geltend gemacht.

Status Quo ist der, dass das zu Beginn der Geltendmachung der Mietminderung vollkommen offen liegende Mauerwerk mittlerweile verputzt ist, dennoch sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen (herunterhängende Tapetenreste wurden zwischenzeitlich (im Zuge der Putzerarbeiten) orgentlich abgeschnitten, dennoch sind die Mauern noch blank (fehlende Tapete nicht ersetzt, geschweige denn gestrichen) - und Teppichstreifen fehlen, so dass der nackte Estrich an einigen Stellen ebenfalls hervorschaut und noch Mauerbruchdreck herumliegt. Auch befand die Vermieterin es bis dato nicht für nötig, die Mieterin über den zu erwartenden Fortgang der Arbeiten zu informieren.

Rechtfertigt dieser Stand noch eine Fortführung der Mietminderung? Oder ab wann ist wieder der volle Mietzins zu zahlen?

Danke vorab für eine Antwort

Kirsten

Die Mietminderung kann bis zum Abschluss der Arbeiten durchgeführt werden. Die Vermieterin sollte jedoch nochmals aufgefordert werden, die noch bestehenden Mängel zu beseitigen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie oft denn noch??? =:o(

Die Mietminderung kann bis zum Abschluss der Arbeiten
durchgeführt werden. Die Vermieterin sollte jedoch nochmals
aufgefordert werden, die noch bestehenden Mängel zu
beseitigen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

was aber, wenn die Bitten und Aufforderungen der Mieterin bis dato immer ungehört verhallten und sie gerade in dem Schreiben, in dem sie die Mietminderung angekündigt hat, vermerkt hat, dass diese bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten Bestand haben wird.

Die Mieterin kommt sich mittlerweile vor wie im Kindergarten, da die Vermieterin ohnehin nur das tut, worauf sie Lust und Laune hat. Muss sie tatsächlich ein weiteres Mal aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen? Schließlich ist das doch schon in aller Deutlichkeit geschehen…

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, wenn die Mieterin einfach weiterhin mindert und die Vermieterin nicht noch zum 627. Mal auffordert, die Arbeiten zu beenden? Schließlich weiß die Vermieterin ja um den Stand der Arbeiten, einmal mehr, da sie gerade in der jüngsten Vergangenheit mehrfach mit Mietinteressenten die Wohnung der Mieterin in Augenschein genommen hat.

Viele Grüße
Kirsten

Die Mietminderung kann bis zum Abschluss der Arbeiten
durchgeführt werden. Die Vermieterin sollte jedoch nochmals
aufgefordert werden, die noch bestehenden Mängel zu
beseitigen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

was aber, wenn die Bitten und Aufforderungen der Mieterin bis
dato immer ungehört verhallten und sie gerade in dem
Schreiben, in dem sie die Mietminderung angekündigt hat,
vermerkt hat, dass diese bis zum endgültigen Abschluss der
Arbeiten Bestand haben wird.

Die Mieterin kommt sich mittlerweile vor wie im Kindergarten,
da die Vermieterin ohnehin nur das tut, worauf sie Lust und
Laune hat. Muss sie tatsächlich ein weiteres Mal aufgefordert
werden, den Mangel zu beseitigen? Schließlich ist das doch
schon in aller Deutlichkeit geschehen…

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, wenn die Mieterin
einfach weiterhin mindert und die Vermieterin nicht noch zum
627. Mal auffordert, die Arbeiten zu beenden? Schließlich weiß
die Vermieterin ja um den Stand der Arbeiten, einmal mehr, da
sie gerade in der jüngsten Vergangenheit mehrfach mit
Mietinteressenten die Wohnung der Mieterin in Augenschein
genommen hat.

Hallo,

es besteht natürlich die Möglichkeit einen Termin als letzte Frist zu nennen und schriftlich zu erklären, dass bei weiterem Verzug ein Fachmann auf Kosten der Vermieterin mit der Beseitigung der Mängel beauftragt wird und die Kosten dann mit der Miete verrechnet werden.

Gruss Günter