Kündigungsfrist

Hi,

kann ein Privatvermieter 2 MM bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ein halbes Jahr nach Auszug nachfordern?

Der Bezug der Wohnung war der 01.12.99, die Kündigung am 28.01.02 zum 01.03.02. Die Kündigung wurde mißbilligend angenommen und die Wohnung war am 01.04.02 wieder vermietet.
Danke

Marion

Hallo Marion,

kann ein Privatvermieter 2 MM bei einer Kündigungsfrist von 3
Monaten ein halbes Jahr nach Auszug nachfordern?

Der Bezug der Wohnung war der 01.12.99, die Kündigung am
28.01.02 zum 01.03.02. Die Kündigung wurde mißbilligend
angenommen und die Wohnung war am 01.04.02 wieder vermietet.

Das Mietverhältnis konnte erst zum 30.04.2002 ausgesprochen werden. Der Vermieter wäre daher berechtigt bis zum 30.04.2002 die Miete zu fordern. Hat der Vermieter jedoch die Wohnung bereits zum 01.04.02 vermietet, so kann er nur die Miete bis 31.03.2002 verlangen. Er darf auf keinen Fall doppelte Miete kassieren und muss, wenn er die Miete von ausgezogenen Mieter verlangt dessen Zustimmung einholen, wenn er den künftigen Mieter vorzeitig in die Wohnung lässt. Der Vermieter macht sich im übrigen bei solchem Vorgehen der doppelten Miete für denselben Wohnraum strafbar. Geld zurückfordern nach § 812 BGB aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Gruss Günter

Danke schön,

dachte ich mir schon, aber wer weiss!! Wichtig war der Gesetzestext, damit wir was vernünftiges schreiben können!!

Die Kündigung wurde mißbilligend
angenommen und die Wohnung war am 01.04.02 wieder vermietet.

Was heißt das? Wurde sie nun angenommen? Oder nur entgegengenommen?