Miete ja oder nein

angenommen ein Mieter kündigt mitte april seine Wohnung zum 31.5., erhält vom vermieter ein schreiben, das die gesetzliche kündigungsfrist zu kurz ist und der mieter noch bis 31.07 miete zahlen muß. der mieter übergibt (Besenrein) aber bereits am 31.5 die schlüssel und erhält ein übergabeprotokoll. daraufhin würde ein neuer mieter die wohnung beziehen und herrichten, aber noch keine miete zahlen. Müßte der alte miete die miete bis ende juli trotzdem zahlen??

Hallo Anja,

keine Ahnung. Die Frage ist mit diesen Hinweisen alleine nicht zu beantworten. Wenn der Mieter am 31.05. die Schlüssel übergibt steht im faktisch die Wohnung nicht mehr zur Verfügung. Wenn der Mieter aber trotzdem bis 31.07. die Miete zahlen soll, kann der Vermieter keine anderen Mieter kostenlos ohne Genehmigung des bisherigen Mieters einziehen lassen. Ja, er darf ihn nicht einmal zu Renovierungsarbeiten in die Wohnung lassen solange der bisherige Mieter die Miete zahlt. Nun muss notfalls der Vermieter vom neuen Mieter die Miete verlangen und der alte Mieter zahlt keine mehr oder -was ich eher hier vermute - der Vermieter hält sich aus der ganzen Sache heraus und die beiden Mieter müssen alles klären.

Für den bisherigen Mieter gibt es eine - zwar gehässige aber möglicherweise wirkungsvolle Reaktion -. Er fordert den Mieter, der künftig in diese Wohnung will auf, vor 31.07.2004 diese Wohnung solange nicht zu betreten, solange der bisherige Mieter Miete bezahlt. Dieses Recht hat de rbisherige Mieter. Er kann dem künftigen Mieter bis zum 31.07. auf jeden Fall, auch trotz Übergabe, den Zugang verwehren, wenn sich der neue Mieter nicht an dne Kosten beteiligt oder die Mieter ersetzt.

Was mir dann aber rätselhaft ist ist, weshalb es eine Wohnungsübergabe gegeben hat, der Vermieter auf Mietzahlungen besteht mit der Begründung es wäre nicht ordnungsgemäss gekündigt worden. Ich unterstelle, dass hier nicht alle wichtigen Erkentnnisse bekannt sind.

Gruss Günter

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der vermieter gegründet das es nach dem gesetz eine 3 Monate kündigungsfrist besteht.

Der neue Mieter der Wohnung, wohnte bereits im haus und will allerdings in diese wohnung. der neue mieter hat bereits tapeziert und es hängen auch schön Gardinen an den fenstern. der wohnt aber noch in der alten wohnung und zahlt dort auch miete.

ich denke mir das es mit dem vermieter so abgesprochen wurde, das er so lange keine miete zahlt bis die wohnung fertig ist.

die Schlüsselübernahme hat nicht der vermieter, sondern der verwalter gemacht, aber dies wurde vom vermieter bestätigt

Hallo,

der bisherige Mieter zahlt die Miete. Also hat der künftige Mieter in der Wohnung nichts zu suchen. Er hat ohne Zustimmung des bisherigen Mieters weder Vorhänge anzubringen noch Zutritt zur Wohnung. Hier läuft folegdnes System ab. Der künfige Mieter will umziehen. Für dessen Wohnung steht aber erst an 01.08. eine Nachmieter zur Verfügung. Da aber der künftige Mieter sich die Wohnung sichern will, wird vom bisherigen Mieter weiterhin die Mietzahlung verlangt, um den Nachmieter seinen wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten. Dies ist in meinen Augen gemeinschaftlich verabredeter Betrug zum Nachteil des bisherigen Mieters.

Solche Fälle sind nur wie folgt zu lösen: Der Hausverwalter und der künftige Mieter sind aufzufordern die Schlüssel der Mietwohnung bis 31.07.2004 herauszugeben. Der Verwalter wird dies berechtigt mit dem Hinweis der Wohnungsübergabe verweigern.

Der Mieter muss dann den Hausverwalter auffordern, den künftigen Mieter aufzufordern die Mietwohnung - für die der alte Miete die Miete nicht zahlt - nicht vor dem 31.07.2004 zu betreten und alle bereits in der Wohnung untergebrachten Gegenständen innerhalb eines Tages zu entfernen oder die Miete für den Monat Juli zu übernehmen. Dies muss schnell gehen, denn der bisherige Mieter muss, wenn der neuen Mieter nicht reagiert, die Mietzahlungen im Juli einstellen. Der künftige Mieter hat in der Mietwohnung des bisherigen Mieters, solange dieser die Miete bezahlt, nichts verloren, auch nicht mit Erlaubnis des Vermieters/Hausverwalters. Der Zutritt kann nur der bisherige Mieter erlauben. Also, den neuen Mieter rauswerfen noch bevor der Juni endet, wenn er die Miete nicht üernimmt. Ich empfehle im übrigen wenn es keine Klärung gibt einen Mieterverein oder einen Anwalt.

Gruss Günter

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Moien!

Schöne Behauptungen die du hier aufstellst, doch die Gretchenfrage ist - kannst du dies beweisen???

Wenn dafür glaubwürdige Zeugen (noch besser Beweise) existieren würde ich keine weitere Miete überweisen. Wenn du weiter Miete überweist müsstest du klagen um an Dein Geld zu kommen. Andersherum müsste dies der Vermieter tun. Ob dieser sich das traut steht zu bezweifeln.
Im gleichem Zuge würde ich den Vermieter anschreiben, daß du die Mietzahlung verweigerst, da die Wohnung bereits vom Nachmieter benutzt wird. Großartige weitere Erklärungen/Äußerungen würde ich unterlassen, den evtl. schreibst du unwissentlich was Schlechtes. Eventuell könntest du noch erwähnen, das sein Verhalten den Anschein erweckt strafrechtlich relevant zu sein! Alles andere kann ggf. später ein anwalt erledigen, denn falls der Vermieter klagt wirst du ohne Anwalt kaum eine Chance haben.

Sofern du alles nur behaupten, aber nicht belegen kannst bleibt nur der Gang zum Anwalt/Mieterverein, die sich die Sache ansehen und dann das Risiko einschätzen können.

Gruß

Bernd

Hallo,

eigentlich ist die Sache doch hier ganz klar. Der neue Mieter ist bereits in der Wohnung, wenn auch nur für Renovierungsarbeiten und die Schlüsselübergabe erfolgte bereits. Du hast keinen Zutritt mehr zu der Wohnung.

Ich an deiner Stelle würde nun sämtliche Mietzahlungen einstellen.
Sollte der Vermieter Schwierigkeiten machen und vielleicht sogar mit rechtlichen Schritten drohen (so dusselig kann er garnicht sein um es durchzuziehen) würde ich dem ganz gelassen entgegen sehen.

Es ist zwar richtig das du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast, aber ein verünftig denkender Richter würde sich fragen, warum denn die Übergabe trotzdem erfolgte. Er könnte daraus schliessen, das obwohl die Frist nicht eingehalten wurde, ein vernehmliches Ende des Mietverhältnisses erfolgte. Schliesslich ist die Einhaltung der Kündigungsfrist kein Zwang, wenn beide Seiten sich einig sind.

Ich gehe davon aus, das der Vermieter versucht dich zu beeindrucken und das anscheinend mit Erfolg.

Wie gesagt, das ist das, was ich machen würde, ob du weiterhin dein Geld aus dem Fenster schmeisst ist deine Sache.

Offensichtlich hast du ein Musterexemplar an Vermieter erwischt.

Gruß
roland

weitere Frage zu ‚Miete ja oder nein‘
Hallo alle zusammen,
und an Günter nochmal Dank für die vielen Hinweise.

Jetzt zum Posting die Frage :
Der Mieter kündigt fristgerecht, 3 Monate. Aus persönlichen Gründen
möchte er die Wohnungs- und Schlüsselübergabe etwa 6 Wochen vor dem
Ende der Mietzeit, z.B. wegen Umzug in mehrere hundert Km entfernten
Ort.
Er hat dann auch noch Zeit, ev. auftretende Mängel rechtzeitig zu
beseitigen.
Will auch vereinbarungsgemäß die Miete bezahlen.
Kann der Vermieter das verweigern? Also die Übergabe erst in den
letzten Tagen der Mietzeit verlangen? Sprich erneute Anreise des
Mieters?
Gruß und danke
TeeBird

Hallo,

diese Problematik kann dadurch entgangen werden, dass der Mieter den Vermieter um vorzeitige Wohnungsübergabe erscuht und gleichzeitg vereinbart, dass unbeschadet eine früheren Zutritts durch einen Nachmieters keine Forderungen an den Vermieter gestellt werden. Notfalls kann - aus taktischen Gründen - auch vereinbart werden, dass das Mieteverhältnis vorzeitig beendet wird und für die vorzeitige Beendigung der Mieter einen Schadensausgleich zahlt ( in Höhe der Miete, die noch zu zahlen ist)

Gruss Günter

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