Hallo,
das Thema der offenen Tiefgarage habe ich ja bereits mal angeschnitten.
( mal kurz zu Erinnerung: Tiefgarage unter dem Wohnhaus, VM kassiert dafür monatlich sehr hohe Miete, sorgt aber nicht für entsprechende Sicherheit; das Haupttor fehlt, so daß die Garage, die eigentlich so keine ist, jederzeit für jeden offen steht)
Es wäre nun interessant zu erfahren, ob Mieter deren Fahrzeuge nachweislich in der offenen Tiefgarage während ihrer Urlaubsabwesenheit mutwillig beschädigt wurden, Chancen haben, die Reperaturkosten ( es handelt sich hier um relativ hohe Beträge) vom VM ersetzt zu bekommen??