Hallo,
in einem Badezimmer wurde ein Teil in einem Boiler repariert. Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 267 €. Jetzt will der Vermieter einen Teil der Rechnung zurück, er beruft sich dabei auf eine Mietklausel „Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für kleine Instandhaltunmgen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seine häufigen Zugriff ausgesetzt sind…“
Was versteht man unter „kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen“?
Gruß mic
Hallo Mic,
schau Dir mal weiter unten im Brett den thread „Defekte WC-Spülung
Kostenübernahme“ an. Das dürfte helfen.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
hier hat der Mieter keine Leistungen zu erbringen. Schon der Höhe nach ist eindeutig eine Reparatur vorgenommen werden, die nicht unter Kleinreparaturklausel fallen kann. In den früheren Jahren war tatsächlich der Mieter auch bei höheren Kosten beteiligt. In der Zwischenzeit ist klar, dass es sich hier um Kleinreparaturen handeln muss, die den vereinbarten Wert nicht übersteigen dürfen. Ansonsten hat der Vermieter die gesamte Rechnung zu tragen. Die Reparatur - jaschii hat schon hingewiesen - ist aus der Sicht des täglichen Zugriffs auch nicht so auszulegen.
Gruss Günter
in einem Badezimmer wurde ein Teil in einem Boiler repariert.
Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 267 €. Jetzt will der
Vermieter einen Teil der Rechnung zurück, er beruft sich dabei
auf eine Mietklausel „Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines
Verschuldens die Kosten für kleine Instandhaltunmgen und
Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seine
häufigen Zugriff ausgesetzt sind…“
Was versteht man unter „kleine Instandhaltungen und
Instandsetzungen“?
Gruß mic