Folgender Fall :
Der Ehepartner m,öchte sich von seiner Frau trennen. Gemeinsam haben sie eine Wohnung. Der Ehemann versucht mit der Frau zu Reden, was mit der WOhnung ist. Diese gibt egal bei was für versuchen, keine Antwort. Bis auf eine : „Ich werde die Wohnung alleine halten“…das kann sie aber normalerweise nicht. D.h. die Gefahr ist viel zu groß einfach aus zu ziehen, und dann hinterher eine Klage zu bekommen,w egen der halben Miete. Dann müsste ja die für die neue Wohnung und die andere bezahlt werden. Das geht natürlich nicht.
Wie kann der Mann nun aus dem Mietvertrag kommen ?
nur so zur Info…
du haftest nicht für die halbe Miete sondern für die komplette, sodaß du ggf. allein für die Miete aufkommen müsstest!
Bernd
Hallo Danny,
den Mietvertrag haben beide Ehpartner unterschrieben und daher kann der Mietvertrag auch nur von beiden Ehepartner gekündigt werden. Wenn nun der Vermieter einer einseitigen Kündigung zustimmen sollte und dei Ehefrau stimmt auch zu, ist nichts einzuwenden. Widerspricht der Vermieter muss der Ehemann notfalls - sofern er nicht ohnehin unterhaltspflichtig ist - bis zur Scheidung warten, wem die Wohnung zugesprochen wird. Aber. Der Vermieter darf natürlich gegen ein Mietverhältnis sein, wenn die Ehefrau, die in der Wohnung bleiben will, die Miete nicht aufbringen kann. In solchen Fällen ist die Klärung mit dem Anwalt notwendig. Nichts unternehmen heisst Mithaftung bei allem was in und mit der Wohnung geschieht. Wird der Ehefrau jedoch ein entsprechender Unterhalt zugesprochen, aus dem sie die Miete aufbringen kann, kann der Vermieter in dem Fall der Zuzweisung der Wohnung nicht widersprechen. Hier wird also die Unterhaltsfrage des Ehemannes an die Ehefrau vor und nach einer Scheidung eine ganz erhebliche Rolle bei der Überlassung der Wohnung spielen.
Gruss Günter
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