Mal angenommen da hat einer ein Haus mit einer vermieteten Einliegerwohnung im Spätsommer des vergangenen Jahres gekauft.
Mal weiterhin angenommen, der Käufer ist verh. und hat zwei ganz kleine Kinder; zudem wäre er im Mietrecht ziemlich unbedarft und außerdem vom guten Glauben in die Menschheit überzeugt.
Da eine Kündigung „eigenbedarf“ nicht möglich sei, hätte dieser liebe Käufer von einem Sonderkündigungsrecht -6 Monate zum 01.05.2004- gebrauch gemacht. Weiterhin nehmen wir an, dass die Mieterin eigentlich ganz i.O. ist, jedoch einige kleine „Nachteile“ (Arbeitslos, unter gerichtlicher Betreuung stehend, auf Drogenentzug, Vorbestraft) hat. Die Miertin hätte die Kündigung akzeptiert, und die Betreuerin hätte zugesagt sich um eine Wohnung der Betreuten zu bemühen.
Weiterhin angenommen, der Maifeiertag geht vorüber, die Miterin kann aber nicht ausziehen, da sie keine Wohnung gefunden hat. „Wer sollte sie schon nehmen?“ Der Käufer will der Mieterin natürlich keine Probleme machen. Die Mieterin hätte mitgeteilt, dass Sie aber dennoch ganz gewiss bis zum 15.05. eine Wohnung (sie würde da jemand privat kennen) bekommen würde. „OK“ würde sich der zum Vermieter mutierte Käufer denken „kein Problem“.
Das mit dieser Wohnung hätte sogar geklappt, wenn das Amt sich nciht geweigert hätte (W. zu groß); ergo würde die Miertin um Aufschub bitten; aber sie hätte noch einen Trumpf im Ärmel. (Übrigens unstellen wir mal, dass die Betreuerin ihrer angetrauten überhaupt keine Hilfe zugesteht). Und tatsächlich die Mieterin hat am 02.06. einen neuen Mietvertrag (samt Schlüssel für die neue Wohnung )in der Hand. „Oh wie schön“ würde sich der Vermeiter denken; „wann gehtste denn raus?“; nun spätestens am 08.06. soll der Umzug stattfinden. Die mieterin müsse nur noch die Bescheinigung der behörden über die Mietzahlung abholen.
aber; die neue Wohnung befindet sich in einem vom Gericht gepfändeten Haus, welches von einer Rechtsanwältin verwaltet wird. Mal angenommen die vereinbarte Miete liegt 25 EUR über dem Betrag, den die Behörden der Miertin zahlen würden. Die Hausverw. will daher einen neuen Vertrag schliessen. Vorher dürfe sie nicht einziehen.
Die Wochen streichen ins Land und der liebe Vermeiter würde noch immer mit seiner eigentlich netten Mieterin im Haus sitzen. Selbstverständlich hätte der liebe Vermeiter seid dem 01.05. auch keine Miete mehr bekommen, da er seiner Mieterin ja helfen wollte …
Eine Räumungsklage würde der Vermieter auch aus Kostengründen lieber nicht vornehmen.
Ist diesem (doofen) lieben Vermieter noch irgendwie zu helfen ?