Nachweis der Belege wg. Nebenkosten

Hallo,

eine Mietpartei hat die Nebenkostenabrechnung erhalten und darauf die Belege eingefordert (auch per Anwalt). Teile der Belege fehlen noch und andere Teile sind eingereicht worden, aber nicht in der Form wie gehofft. Statt dieser Tankbelege des Fahrers (diese „Kassenzettel“) sind z.b. seltsame Rechnungen ohne Unterschrift geschickt worden.

Bei der Gebäudeversicherung ist der Vater der Vermieter (andere Adresse aber gleicher Komplex) eingetragen.

Werden diese Belege vor Gericht anerkannt, oder gibt es bestimmte Richtlinien für diese?

Danke
Vince

Hallo,

eine Mietpartei hat die Nebenkostenabrechnung erhalten und
darauf die Belege eingefordert (auch per Anwalt). Teile der
Belege fehlen noch und andere Teile sind eingereicht worden,
aber nicht in der Form wie gehofft. Statt dieser Tankbelege
des Fahrers (diese „Kassenzettel“) sind z.b. seltsame
Rechnungen ohne Unterschrift geschickt worden.

Rechnungen müssen keine Unterschrift enthalten. Überprüfen kann der Mieter mit dem Lieferschein ob die Rechnung zutrifft.

Bei der Gebäudeversicherung ist der Vater der Vermieter
(andere Adresse aber gleicher Komplex) eingetragen.

Hier gibt es eine Versicherungspolice und eine Versicherungsungsrechnung.

Werden diese Belege vor Gericht anerkannt, oder gibt es
bestimmte Richtlinien für diese?

Da ein Anwalt alles besorgt hat, wird er schon dafür Sorge tragen, dass nur die nachweisbaren und vor Gericht auch zulässigen Belege vorgelegt werden.

Gruss Günter