Hallo X-perts 
Mal angenommen ein Angehöriger einer in Deutschland stationierten ausländischen Streitkraft möchte ein unbefristetes Mietverhältnis eingehen.
Nun hat aber diese Person von aber als Vorgabe eine sogenannte „Soldatenklausel“ gesetzt bekommen, die besagt, daß er nur Mietverträge unterzeichnen DARF, die er innerhalb einer 30-tägigen Frist kündigen kann. (wg. plötzlichen Einsätzen u.Ä)
Nun beträgt aber die in Deutschland gesetzliche Kündigungfrist 3
Monate. Da wohl sehr zu bezweifeln ist, daß der Vermieter auf die 3 Monate Kündigungsfrist verzichten will, wird es wohl schwer sein, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Aber gäbe es vielleicht doch eine Lösung oder müßte diese Person solange eine passende Wohnung suchen, bis sich ein Vermieter bereit erklärt, diese „Soldatenklausel“ zu akzeptieren?
Für sachdienliche Hinweise bedankt sich schonmal im Voraus
Catfish
Hallo,
mir ist keiné Soldatenklausel bekannt. Und ich habe beruflich mit den Streitkräften der Deutsch-Französischen Brigade zu tun, deren Soldaten und Soldatinnen alleien ode rmit Familien zahlreiche Privatwohnungen angemietet haben. Von einfachen Soldaten bis zu höchsten Offfiziersgraden.
Mal angenommen ein Angehöriger einer in Deutschland
stationierten ausländischen Streitkraft möchte ein
unbefristetes Mietverhältnis eingehen.
Nun hat aber diese Person von aber als Vorgabe eine sogenannte
„Soldatenklausel“ gesetzt bekommen, die besagt, daß er nur
Mietverträge unterzeichnen DARF, die er innerhalb einer
30-tägigen Frist kündigen kann. (wg. plötzlichen Einsätzen
u.Ä)
Nun beträgt aber die in Deutschland gesetzliche Kündigungfrist
3
Monate. Da wohl sehr zu bezweifeln ist, daß der Vermieter auf
die 3 Monate Kündigungsfrist verzichten will, wird es wohl
schwer sein, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu
finden.
Selbstverständlich kann mit einem Vermieter vereinbart werden, dass der Mieter jederzeit vorzeitig mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen kann. Es steht nichts im Wege, wenn der Vermieter dem Mieter eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche erlaubt. Lediglich der Vermieter kann vom Mieter keine kürzeren FRisten verlangen. Auch nicht vereinbaren.
Gruss Günter
Hallo Catfish,
du machst mich neugierig.
Wäre es möglich den ganzen Text der Klausel im Dienstvertrag zu nennen?
Von so was hab ich noch nie gehört und ich kenne von nahezu jeder in Deutschland stationierten Truppe Leute.
Gruß Ivo