Hallo!
Muß der Mieter eines Einfamilienhauses, bei einer Reparatur-/Sanierungsmaßnahme (Dauer ca. 3 Tage) dem Vermeiter den Zutritt gewähren, damit dieser die Arbeiten überwachen kann?
Der Vermieter gilt als sehr kritisch und möchte sich von der korrekten Durchführung der Reparatur durch die ausführende Firma persönlich überzeugen.
Der Mieter, welcher für die Dauer der Maßnahme anwesend sein wird, befremdet die mißtrauische Einstellung des Vermieters, besonders vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten, außerdem fühlt sich durch die Anwesenheit des Vermieters gestört bzw. belästigt und möchte daher dem Vermieter den Zutritt verweigern. Der Mieter ist selbstverständlich bereit, dem Vermieter Zutritt zu gewähren, um die abgeschlossenen Arbeiten zu begutachten, sieht jedoch keine Notwendigkeit, den Vermieter über drei Tage als „Dauergast“ zu akzeptieren.
Puh! Hoffentlich neutral, aber dennoch verständlich ausgeführt.
Freue mich auf Eure Antworten,
Denise
Hallo Denise,
der Mieter sollte dem Vermieter ermöglichen wenigstens einmal am Tag nach den Arbeiten zu sehen. Ansonsten sollte der Mieter den Vermieter höflich darum bitten, von weiterer Anwesenheit abzusehen. Der Mieter kann natürlich dem Vermieter auch vor Abschluss der Arbeiten verbieten in der Wohnung zu sein. Hier muss jeder für sich entscheiden, welchen Knatsch er einzugehen bereit sein möchte.
Gruss Günter
Muß der Mieter eines Einfamilienhauses, bei einer
Reparatur-/Sanierungsmaßnahme (Dauer ca. 3 Tage) dem Vermeiter
den Zutritt gewähren, damit dieser die Arbeiten überwachen
kann?
Der Vermieter gilt als sehr kritisch und möchte sich von der
korrekten Durchführung der Reparatur durch die ausführende
Firma persönlich überzeugen.
Der Mieter, welcher für die Dauer der Maßnahme anwesend sein
wird, befremdet die mißtrauische Einstellung des Vermieters,
besonders vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Dauer der
Arbeiten, außerdem fühlt sich durch die Anwesenheit des
Vermieters gestört bzw. belästigt und möchte daher dem
Vermieter den Zutritt verweigern. Der Mieter ist
selbstverständlich bereit, dem Vermieter Zutritt zu gewähren,
um die abgeschlossenen Arbeiten zu begutachten, sieht jedoch
keine Notwendigkeit, den Vermieter über drei Tage als
„Dauergast“ zu akzeptieren.
Puh! Hoffentlich neutral, aber dennoch verständlich
ausgeführt.
Freue mich auf Eure Antworten,
Denise
Hallo
Sehen wir es doch auch mal so:
Der Vermieter möchte gegen über dem Mieter eine ordentliche Reparatur/ Sanierung abliefern. Das kann doch - kritischer Vermieter hin oder her- auch ein Vorteil für den Mieter bedeuten. er bekommt auf jeden Fall eine Ordentliche Arbeit abgeliefert und braucht sich weder um mögliche Mängel der Ausführung noch um das korrekte Verhalten der Handwerker sorgen.
Gruß Armin
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Hallo zusammen,
Und dennoch ist eine permanente anwesenheit des Vermieters nicht notwendig (schliesslich hat dieser doch einen Fachbetrieb beauftragt) und ich als Mieter hätte keine Lust zusätzlich zu den Handwerkern (die sind schliesslich beschäftigt) einen VM in der Wohnung rumstehen zu haben.
Gruss Frank
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