Miete nach Mietende weiterzahlen?

also zu den fakten:

habe anfang mai 2004 gekündigt, damit das mietverhältnis zum 31.07.2004 beendet wird -> wurde vom Vermieter bestätigt. Ich habe dabei angegeben, dass ich gerne einen Nachmieter haben möchte, da ich schon eher aus der Wohnung ausziehe. Das Problem ist nun, dass der Vermieter (eine Genossenschaft) nicht will, dass ich einen suche sondern Sie anhand Ihrer Interessensliste einen suchen. Da die Genossenschaft sich aber nicht ausgekäst hat, habe ich einfach eine Anzeige geschaltet und alle Interessenten die da waren habe ich die Adresse des Vermieters gegeben. Damit sie sich an ihn wenden. Ich habe also an dem Wochenende wo ich ausgezogen bin (Anfang Juni) mindestens 10 Leuten die Möglichkeit gegeben die Wohnung anzuschauen. Am selben WE kamen dann auch zwei oder drei Inserenten der Genossenschaft, auch diese konnten sich die Wohnung anschauen.

Einer der Interessenten hat der Genossenschaft zugesagt die Wohnung zu nehmen und wollte Mitte Juni unterschreiben. Unterdessen hat der Vermieter allen anderen Interessenten abgesagt ohne eine Unterschrift zu haben! Natürlich ist der angeblich so sichere Nachmieter dann auch noch abgesprungen. Nun habe ich mich damit abgefunden, die Miete auch noch für Juli zu bezahlen. Da ich nun aber 400km weit weg wohne kann ich nicht mehr ständig da hinfahren um jemandem die Besichtigung zu ermöglichen. Die Genossenschaft wollte daraufhin einen Schlüssel für die Wohnung haben. Das sehe ich aber nicht ein, denn wenn dort jemand zufällig an die Wand tritt fange ich wieder an zu renovieren. Zudem bin ich doch wohl nicht verpflichtet den Schlüssel abzugeben, obwohl mein Mietverhältnis noch besteht.

Gestern bekam ich aber einen Brief der Genossenschaft in dem steht, dass ich einen Schlüssel bis zum 05.07.2004 zurückschicken muss, ansonsten müsste ich auch nach dem 31.07.2004 weiterhin Miete zahlen, da ich angeblich die Weitervermietung schuldhaft verhindert hätte. Bloß bisher haben Sie noch nicht mal einen Termin genannt, an dem ein eventueller Mieter sich die Wohnung anschauen will. Für mich ist das alles nur Spekulation, denn ich glaube die wollen mir einen reinwürgen. Aber ich bin in keinster Weise bereit den Schlüssel vor dem Mietende abzugeben.

Was sagt ihr dazu?

Hallo,

also ich bin zwar nur Laie auf dem Gebiet, aber vielleicht hilft Dir ja mein Tip auch weiter!

Also das mit der Mietweiterzahlung halte ich für nicht rechtsmäßig, da Du ja nicht schuldhaft mehrere Termine hast platzen lassen (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob das dann so einfach geht). Du hast also nichts falsch gemacht, warum solltest Du dann bestraft werden?

Hast Du nicht noch ein paar Freunde oder gute Bekannte, denen Du den Schlüssel anvertrauen kannst und die dann bei Bedarf Interessenten in die Wohnung reinlassen? Bei dieser lapidaren Schlüsselüberlassung haben wir in unserem alten Haus schon die tollsten Geschichten erlebt…

Ansonsten würde ich jetzt schon eine Wohnungsübergabe machen, und zwar so richtig offiziell. Da werden dann Schäden aufgenommen und von beiden Seiten unterschrieben und anschließend die Schlüssel übergeben. So hast Du dann keine Scherereien mehr mit der alten Wohnung.

Grüße und viel Glück, Nina

Moien!

Wer will dem wem hier einen reinwürgen?? du gibst den Schlüssel aus reinem Trotz nicht ab.

An deiner Stelle würde ich den Schlüssel umgehend übergeben um unnötigen Ärger zu vermeiden. Es besteht zwar kein rechtlicher Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels, aber du bist verpflichtet den Zugang ggf. zu ermöglichen, was auf Grund der Entfernung nicht möglich ist. Es dürfte zwar schwierig werden daraus ansprüche abzuleiten (zumindest solange kein Termni zur Besichtigung angeboten wurde…), aber es erspart unnötig Ärger. Zudem sollte natürlich rasch die Übergabe erfolgen um eventuelle Mängel zu beheben.

Hier jetzt aus Trotz bis zum allerletzten Tag zu warten ist kindisch udn gefährlich.

Bernd

Moien!

Wer will dem wem hier einen reinwürgen?? du gibst den
Schlüssel aus reinem Trotz nicht ab.

unrecht hast du da nicht, aber warum soll man sich immer alles gefallen lassen??

An deiner Stelle würde ich den Schlüssel umgehend übergeben um
unnötigen Ärger zu vermeiden. Es besteht zwar kein rechtlicher
Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels, aber du bist
verpflichtet den Zugang ggf. zu ermöglichen, was auf Grund der
Entfernung nicht möglich ist. Es dürfte zwar schwierig werden
daraus ansprüche abzuleiten (zumindest solange kein Termni zur
Besichtigung angeboten wurde…), aber es erspart unnötig
Ärger. Zudem sollte natürlich rasch die Übergabe erfolgen um
eventuelle Mängel zu beheben.

also ich hatte schon ein treffen mit dem hausmeister bei dem festgehalten wurde, was zu renovieren ist. das werde ich mitte juli dann auch machen.

mach Dir einfacher …
hallo ,

Du möchtest das die Wohnung schnell Vermietet wird ( Nachmieter ).

Du selber kannst keine Wohnungbesichtigungen vornehmen,
weil Du einpaar hundert KM weit weg wohnst .

Eine Wohnungsabnahme hat noch nicht stattgefunden,
weil Du die Wohnung noch nicht Renoviert hast .

Wer bitte soll da noch was beschädigen . . . ?

Tuhe Dir und dem Vermieter ein gefallen und mach die Sache nicht
so kompliziert .

Mein Rat, lass einen Wohnungsschlüßel gegen eine Unterschrift beim Hausmeister und bitte ihn, für dich einpaar Wohnungsbesichtigungen vorzunehmen .

Dies teilst Du dem Vermieter mit, der soll sich an den Hausmeister wenden zwecks Terminabsprache wegen Wohnungsbesichtigung .

ich denke das der Hausmeister so nett sein wird, oder ?

ich grüße euch aus berlin

Samir

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

habe anfang mai 2004 gekündigt, damit das mietverhältnis zum
31.07.2004 beendet wird -> wurde vom Vermieter bestätigt.
Ich habe dabei angegeben, dass ich gerne einen Nachmieter
haben möchte, da ich schon eher aus der Wohnung ausziehe. Das
Problem ist nun, dass der Vermieter (eine Genossenschaft)
nicht will, dass ich einen suche sondern Sie anhand Ihrer
Interessensliste einen suchen. Da die Genossenschaft sich aber
nicht ausgekäst hat, habe ich einfach eine Anzeige geschaltet
und alle Interessenten die da waren habe ich die Adresse des
Vermieters gegeben. Damit sie sich an ihn wenden. Ich habe
also an dem Wochenende wo ich ausgezogen bin (Anfang Juni)
mindestens 10 Leuten die Möglichkeit gegeben die Wohnung
anzuschauen. Am selben WE kamen dann auch zwei oder drei
Inserenten der Genossenschaft, auch diese konnten sich die
Wohnung anschauen.

Die Gesellschaft war zu keiner Zeit verpflichtet Deinen Ansprüchen zur Nachmieterstellung nachzukommen. Du hast im Mai 2004 gekündigt. Dem Vermieter steht ein Prüfungsrecht von bis zu drei Monaten zu. Die eigene Suche - entgegen der Erklärung der Wohnungsgesellschaft - dass sie selbst entscheidet und sucht - geht zu Deinen Lasten.

Einer der Interessenten hat der Genossenschaft zugesagt die
Wohnung zu nehmen und wollte Mitte Juni unterschreiben.
Unterdessen hat der Vermieter allen anderen Interessenten
abgesagt ohne eine Unterschrift zu haben! Natürlich ist der
angeblich so sichere Nachmieter dann auch noch abgesprungen.
Nun habe ich mich damit abgefunden, die Miete auch noch für
Juli zu bezahlen. Da ich nun aber 400km weit weg wohne kann
ich nicht mehr ständig da hinfahren um jemandem die
Besichtigung zu ermöglichen. Die Genossenschaft wollte
daraufhin einen Schlüssel für die Wohnung haben. Das sehe ich
aber nicht ein, denn wenn dort jemand zufällig an die Wand
tritt fange ich wieder an zu renovieren. Zudem bin ich doch
wohl nicht verpflichtet den Schlüssel abzugeben, obwohl mein
Mietverhältnis noch besteht.

Es muss Dir klar sein, dass solange Du keine Schlüssel aushändigst, Du auch Miete zu zahlen hats. Wenn Du zudem die Weitervermietung verhinderst hast Du notfalls auch Mieten über den 31.07.2004 hinaus zu zahlen. Trotz hilft hier nicht. Trotz kann hier massiv Geld kosten. Also rasch einen Schlüssel an die Gesellschaft.

Gestern bekam ich aber einen Brief der Genossenschaft in dem
steht, dass ich einen Schlüssel bis zum 05.07.2004
zurückschicken muss, ansonsten müsste ich auch nach dem
31.07.2004 weiterhin Miete zahlen, da ich angeblich die
Weitervermietung schuldhaft verhindert hätte.

Die Gesellschaft ist im Recht.

Bloß bisher

haben Sie noch nicht mal einen Termin genannt, an dem ein
eventueller Mieter sich die Wohnung anschauen will. Für mich
ist das alles nur Spekulation, denn ich glaube die wollen mir
einen reinwürgen. Aber ich bin in keinster Weise bereit den
Schlüssel vor dem Mietende abzugeben.

Ob es Spekulation ist oder nicht kann Dir doch wirklich nun egal sein. Hier reicht es aus, wenn die Gesellschaft keinen Schlüssel hat. Sie muss nicht einmal den Namen nennen, an wen sie vermieten wollte, denn ohne Schlüssel kann sie niemand die Wohnung anbieten. Hier kann nur geraten werden, den Schlüssel bei nächster Gelegenheit des Postversandes auf den Weg zu bringen.

Gruss Günter