Mietminderung bei Renovierung

Moin moin,

angenommen, ein Wohnblock (9-12 Parteien) bekommt eine neue Fassade inklusive neuer Balkone (Balkons?). Bei Wohnungsbaugesellschaften dauert das ja immer ein wenig länger, wurde schon einige Male angekündigt, und nun würde freitags angekündigt werden, dass (also mit drei Tagen Vorlaufzeit, eben nur ein Wochenende) am Montag die Sanierung beginnt. Zum einen ist diese Frist sehr kurz (weil natürlich auch so Sachen wie Markiesen und montierte Möbel vom Balkon entfernt werden müssen) zum anderen werden die 5 Sommermonate ohne den alten Südbalkon stattfinden, dann wäre er zwar saniert, aber in der Benutzung genauso wie vorher, also nicht wirklich eine Verbesserung.

Kann man a) sich Zeit lassen mit dem Abbauen der Markise, immerhin muss ein Handwerker her, und was passiert, wenn die den Balkon abreissen wollen, und die Markise wäre noch da. Und b) eine Mietminderung für 4-6 Sommermonate ohne den geliebten Balkon möglich wäre.

Würde hier gern die mögliche Disskussion mit einer Wohnungsbaugesellschaft durchspielen, wenn so ein Fall eintreten würde.

Gruß

ALex (der froh über einen privaten unkomplizierten Vermieter und seinen eigenen kleinen Hinterhofrasen ist).

Hallo Alex,

angenommen, ein Wohnblock (9-12 Parteien) bekommt eine neue
Fassade inklusive neuer Balkone (Balkons?). Bei
Wohnungsbaugesellschaften dauert das ja immer ein wenig
länger, wurde schon einige Male angekündigt, und nun würde
freitags angekündigt werden, dass (also mit drei Tagen
Vorlaufzeit, eben nur ein Wochenende) am Montag die Sanierung
beginnt. Zum einen ist diese Frist sehr kurz (weil natürlich
auch so Sachen wie Markiesen und montierte Möbel vom Balkon
entfernt werden müssen) zum anderen werden die 5 Sommermonate
ohne den alten Südbalkon stattfinden, dann wäre er zwar
saniert, aber in der Benutzung genauso wie vorher, also nicht
wirklich eine Verbesserung.

Kann man a) sich Zeit lassen mit dem Abbauen der Markise,
immerhin muss ein Handwerker her, und was passiert, wenn die
den Balkon abreissen wollen, und die Markise wäre noch da.

Diese Frage muss mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Diese hat eigentlich bei der Ankündigung der Massnahmen schon erklären müssen, was gemacht wird und was der Mieter im Vorlauf tun muss. És hätte auch geklärt werden müssen ob die Gesellschaft die Markisen abbaut. Im übrigen, wenn die Markise von der Gesellshaft ist hat sie dn Abbau und den Anbau zu regeln.

Und

b) eine Mietminderung für 4-6 Sommermonate ohne den geliebten
Balkon möglich wäre.

ja, eine Mietminderung ist möglich. Auch sie ist mit der Gesellshaft wegen der Nichtnutzung zu regeln. Eine Sonnenseite ist sicherlich erheblich höher zu bewerten, mindestens jedoch - regional unterschiedlich - als ein schattige Seite. Eine Sonnenseite kann zwischen 25-30 EURO gemindert werden ( kommt auch auf die Größe an) und bei einer Schattenseite sind mindestens 20 EUR zu berücksichtigen.

Zu klären ist auch, wenn Fassadenarbeiten erfolgen, ob die Fenster unter eienr Plane geöffnet werden können und ob nicht Tageslicht nicht mehr eindringt sondern künstliches Licht erforderich wird. Die Mehrkosten der Dauerbeleuchtung sind mit der Gesellschaft zu regeln. Hier ist eine Mietminderung zwischen 20 und 40 % möglich. Dies muss schriftlich und in den nächsten Tagen erfolgen.

Würde hier gern die mögliche Disskussion mit einer
Wohnungsbaugesellschaft durchspielen, wenn so ein Fall
eintreten würde.

Durchspielen kann man solch einen Fall nur, wenn alle Fakten klar sind, alle Massnahmen bekannt sind, alle Folgen bekannt sind und auch alle Vorinfos dargetan sind. Via Internet ist diese Frage sicher nicht so abzuschliessen, dass Du zufrieden sein wirst. Nur um einmal den Umfang aufzuzeigen. Eine Abklärung bei solchen Massnahmen bedarf in mündlicher Besprechung rd 40-70 Minuten.

Nur wer alle Fakten so klärt, wie es der Fall erfordert, kann eine richtige Auskunft in solchen teilweise komplizierten Vorgängen geben, wo es um Mietminderung, um Schadenersatzansprüche, um Kostenübernahmen für Handwerker und Strom, um die Abgrenzung von Betriebskosten für die Bauarbeiten usw… erteilen. Schlicht. Man kann einen solchen Fall nur durchspielen, wenn er aufgebaut wird, realisti´sch ist und er bedarf dann einér solch umfasenden Beratung, dass es jeden Schriftverkehr sprengt, ohnehin aber den Zweck eines Forums weit übersteigen würde. Vor allem. Hier muss man sämtlichen Schriftverkehr, alle Erklärungen und alle Absichtserklärungen kennen.

Gruss Günter

Hallo Alex,

Hallo Günther,

vielen Dank für die Antwort. Diese war bei der Verhandlung mit der Gesellschaft hilfreich, auch wenn ich nicht dabei war. Aber alles wurde wohl zu aller Zufriedenheit gelöst. Und manchmal muss man das rechtlich machbare nicht erzwingen, wenn an anderer Stelle etwas entgegenkommen ist.

Nochmals herzlichen Dank

Gruß

ALex