Mietkündigung wegen verkauf

Angenommen, ein Vermieter verkauft sein Haus an irgendwen anders. Kann der neue Besitzer dann den alten Mieter wegen Eigenbedarf sofort kündigen?

Angenommen, ein Vermieter verkauft sein Haus an irgendwen
anders. Kann der neue Besitzer dann den alten Mieter wegen
Eigenbedarf sofort kündigen?

Hallo,

eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist erst möglich wenn der neue Eigentümer in Besitz der Urkunde über die Eintragung im Grundbuch ist. Solange die Kündigung wegen Formfehler zurückweisen. Hat er dann die Eintragung im Grundbuch muss er den Eigenbedarf beweisen, also auch beweisen, ob er noch weitere Wohnungen hat und wenn, warum er eine solche nicht aussucht.

Gruss Günter

Angenommen, ein Vermieter verkauft sein Haus an irgendwen
anders. Kann der neue Besitzer dann den alten Mieter wegen
Eigenbedarf sofort kündigen?

Hallo,
grundsätzlich gilt erst einmal: Kauf bricht nicht Miete. Der alte Vermieter kann euch sowieso nichts. der neue Vermieter kann euch erst wegen eigenbedarf kündigen, wenn er den eintrag im grundbuch erlangt hat und wenn er zweifelsfrei nachweisen kann das er wirklich anspruch auf eigenbedarf hat. jetzt mal so just4fun die wohnung zu kündigen, obwohl er die wohnung nicht braucht kann er nicht. ein grund besteht aber auch bereits, dann wenn der neue vermieter in einer wohnung auf miete wohnt und er nun die neue erworbene wohnung selbst bewohnen will. dabei muss er dann wegen eigenbedarf kündigen, ein wiederspruch gegen die kündigung ist binnen 1 monat ab zugang der kündigung aus unzumutbarer härte für sich selbst oder der familie möglich.

letzenendes wird der vermieter allerdings sein recht erlangen die wohnung bewohnen zu dürfen, was ja auch logisch ist er hat sie ja gekauft und wird sie dann auch nutzen dürfen.

gruss
highspeed24