Pfändung bei Mietrückstand?

Hallo liebe Experten,

wenn ein Mieter 2 Monate mit Zahlung der Miete im Rückstand ist, ist es denn dann zulässig, daß der Vermieter mit 2 weiteren Männern wegen dieses Mietrückstandes die Wohnung seines Mieters ausräumt, so z.B. auch den PC (den er zum Arbeiten benötigt) u.ä. einfach mitnimmt?
Habe auch schon Google bemüht aber leider nichts hilfreiches gefunden… Wäre schon für links dankbar.

Vielen Dank im Voraus!
Tanja

Hallo liebe Experten,

wenn ein Mieter 2 Monate mit Zahlung der Miete im Rückstand
ist, ist es denn dann zulässig, daß der Vermieter mit 2
weiteren Männern wegen dieses Mietrückstandes die Wohnung
seines Mieters ausräumt, so z.B. auch den PC (den er zum
Arbeiten benötigt) u.ä. einfach mitnimmt?
Habe auch schon Google bemüht aber leider nichts hilfreiches
gefunden… Wäre schon für links dankbar.

Hallo Tanja,

es handelt sich hier um einen Diebstahl. Dies hat nämlich nichts mit dem Vermieterpfandrecht zu tun. Wenn der Vermeietr das Pfdandrecht ausspricht, dann darf er die Gegenstände trotzdem nicht entfernen und unpfändbare ohnehin nicht in Beschlag oder gar in Besitz nehmen wollen.

Ausserdem besteht ein Verstoss gegen das Pfandrecht. Zudem hat der Vermieter keinen Titel und kann nicht Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Daher. Polizei informieren und um Hilfe bitten, dass die Gegenstände herausgegeben werden. Und am Montag zum Anwalt. Neben der „verbotenen Eigenmacht“ liegt hier zumindest der Verdacht der Nötigung zusätzlich vor.

Diesem Mieter ist zu raten, eine derart kriminellen Vermieter zu stoppen. In Italien regelt dies die Maffia, in Deutschland die Polizei/ und/ oder die Justiz.

Gruss Günter

… jetzt mal abgesehen davon,

was hältst Du davon Deine Miete zu zahlen. Dann wärst Du Deinen Ärger sicher auch los.

Wenn Du nichts hast, wende Dich ans Sozialamt. Die zahlen - aber nicht rückwirkend.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… jetzt mal abgesehen davon,

was hältst Du davon Deine Miete zu zahlen. Dann wärst Du
Deinen Ärger sicher auch los.

Hallo Peter,

vielen Dank für diesen erhellenden Beitrag. *fg*
Da es nicht um mich geht, war der allerdings unnötig und ich fragte hier nicht nach Lösungen für finanzielle Probleme sondern interessierte mich nur für diese Mietrechtsangelegenheit.
Trotzdem danke, vielleicht hätte jemandem anders diese Antwort ja geholfen. :wink:

Tanja

Diesem Mieter ist zu raten, eine derart kriminellen Vermieter
zu stoppen. In Italien regelt dies die Maffia, in Deutschland
die Polizei/ und/ oder die Justiz.

Gruss Günter

Und überall sonst könnte ein solcher Mieter nicht über Monate hinweg kostenlos wohnen und den Vermieter ein Vermögen kosten, bis er geräumt werden kann :wink:

2 „Gefällt mir“

Richtig, aber dies , hier sind wir wohl derselben Meinung, rechtfertigt das Vorgehen des Vermieters nicht. Dies war zu bewerten.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Prinzipiell schein es recht einfach zu sein - Gleich un Gleich gesellt sich gern!

Natürlich ist das Verhalten des Mieters kriminell, doch wer die Situatuon vieler Vermieter kennt, die von kriminellen Mietern auf solche Weise um Vermögen betrogen werden kann es sogar verstehen!

Andererseits ist der Mieter natürlich auch (zumindest vermutlich) nicht besser…

Bernd

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Hallo Günter,

allerdings wäre ich auch hier mit der rechtlichen Würdigung („Nötigung“ und „Diebstahl“) sehr vorsichtig, die meines Erachtens hier kaum vorliegen dürften, wenn der Vermieter in der irrigen Annahme eines bestehenden Pfandrechts handelt und die Sachen nicht sofort weiterverkauft, sondern bis zu einer Zahlung bei sich bunkert.

„Kriminell“, so wie du es bezeichnest, sind meiner Meinung nach eher die Mieter, die nicht zahlen und bei dem Vermieter bis zur Räumung oft 20.000 bis 50.000 Euro Schaden verursachen.

Wie immer sollte man beide Seiten kennen. Ich bearbeite gerade einen Fall, bei dem der Mieter bis zur Zahlung der Kaution ein paar Wertgegenstände übergeben hat und nun behauptet, der Vermieter hätte sie ihm gestohlen und Strafanzeige erstattet hat. Jetzt steht der Vermieter am Pranger … du siehst, es gibt auch noch die andere Seite. Vermieter, die ausrasten, kann ich sehr gut verstehen. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, damit eine schnellere Kündigungsmöglichkeit des Vermieters möglich wäre.

Hallo Tanja,

unabhängig von dem hier unten mehrfach angesprochenen Recht des Vermieters auf Mietzahlung: So geht es nicht.

Theoretisch müsste der Betroffene eine Herausgabeklage einreichen. Bei Bedürftigkeit bekommt er beim Amtsgericht Rechtskostenhilfe.

Einfacher wäre: Den Vermieter nachdrücklich zur sofortigen Herausgabe auffordern und für den Weigerungsfall Strafanzeige ankündigen. Diese würde ich ihm, wie auch GünterW. es schon tat, anraten. Es mag sein, dass der Vermieter sich herausredet, die Sache falsch eingeschätzt zu haben oder es wirklich nicht besser wusste, aber das ist Sache des Gerichts. Vorteil der Anzeige: Geht schnell, kostet nichts, schadet dem Betroffenen nicht und macht dem Vermieter deutlich, dass es so nicht geht.

Wenn der Betroffene weiterhin nicht zahlt, hat der Vermieter allerdings ein Pfandrecht. Dies muss er aber gerichtlich geltend machen, die Pfändung nimmt dann ein Gerichtsvollzieher vor. Er selber darf gar nichts.

Ein PC ist, wenn er beruflich benötigt wird, nicht pfändbar. Falls dem Betroffenen durch die Wegnahme ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, kann er den problemlos einklagen.

Gruß
Peter

Hallo,

allerdings wäre ich auch hier mit der rechtlichen Würdigung
(„Nötigung“ und „Diebstahl“) sehr vorsichtig, die meines
Erachtens hier kaum vorliegen dürften, wenn der Vermieter in
der irrigen Annahme eines bestehenden Pfandrechts handelt und
die Sachen nicht sofort weiterverkauft, sondern bis zu einer
Zahlung bei sich bunkert.

Moment. Eingangs wird dargelegt, dass sich der Vermeietr deisen Sachen aus der Wohnung geholt hat. Dieses Recht steht ihm aber nicht zu. Er kann das Pfandrecht erklären, er darf aber das Pfand nicht wegnehmen und er darf keinesfalls unpfändbare Gegenstände wegnehmen. Zudem kommt er mit Dritten in die Wohnung. Eine irrige Annahme - ob rechtlich dann nicht dies vorgegegeben wird ist eine andere Sache - darf in dem Fall kaum angenommen werden. Es war Absicht des Vermietrs dem Mieter auch unpfändbares Eigentum zu entziehen.

„Kriminell“, so wie du es bezeichnest, sind meiner Meinung
nach eher die Mieter, die nicht zahlen und bei dem Vermieter
bis zur Räumung oft 20.000 bis 50.000 Euro Schaden
verursachen.

Ich halte mich hier einfach an die juristische Sprache. Kriminell kann der Mieter eben nicht handeln, wenn er die Miete nicht bezahlt. Es sei denn er war völlig verschuldet, hat die EV geleistet und wusste bei Anmietung der Wohnung, dass er die Miete nicht aufbringen kann. Wer aus irgend welchen anderen Gründen in Mietrückstand gerät ist kein Krimineller. Wobei mich persönlich ärgert, dass es allzu viele Mieter gibt, die durch Arbeitsplatzverlust, durch Trennung, durch Todesfälle, durch andere wirtschaftliche Probleme erst tätig werden, wenn alles zu spät ist.

Wie immer sollte man beide Seiten kennen. Ich bearbeite gerade
einen Fall, bei dem der Mieter bis zur Zahlung der Kaution ein
paar Wertgegenstände übergeben hat und nun behauptet, der
Vermieter hätte sie ihm gestohlen und Strafanzeige erstattet
hat. Jetzt steht der Vermieter am Pranger … du siehst, es
gibt auch noch die andere Seite.

Mir sind diese Probleme durchaus geläufig. Sorry, ich würde Deinem Mandanten mit äussersten Zweifel begegnen. Wer Wertgegenstände zum Ausgleich von Schulden entgegen nimmt kann mir nicht glaubhaft erklären, dass er hierfür keinerlei schriftliche Erklärung hat, warum er in Besitz der Werte ist. Er kann diese Werte doch letztlich bei keinem seriösen Gold- und/oder Silberhändler verkaufen, weil er keinen Beweis hat, dass die Gegenständen sein Eigentum sind.

Ich hatte auch schon den Fall, dass eine Mieterin erklärt hat ( der Hausbesitzer hatte einen Schlüssel ), dass er in ihrer Abwesenheit in die Wohnung ist und dort erst das am Morgen von der Bank abgeholte Geld für einen Mietrückstand, das in der Wohnung gelegen haben soll, gestohlen habe. Das Problem war, dass der Vermieter in Abwesenheit der Mieterin tatsächlich die Wohnung betreten hat.

Vermieter, die ausrasten,

kann ich sehr gut verstehen. Hier wäre der Gesetzgeber
gefragt, damit eine schnellere Kündigungsmöglichkeit des
Vermieters möglich wäre.

Hier haben wir doch mehrere Grundprobleme. Eine schnellere Kündigungsmöglichkeit hat ja keinen Sinn wenn die Mieterin nicht geht. Und dass es solange geht, da sind wir doch auch nicht ganz unschuldig. Da ersetzt Schriftsatz Schriftsatz. Ausrede ersetzt Begründung, Behauptung ersetzt Beweis, fachliche Qualifikation ist oftmals Mangelware im Kündigungsrechtsstreit/Räumungsverfahren, dann hat eine Seite keine Zeit, dann wechselt der Richter, dann benötigt wieder eine Seite eine Beweisaufnahme usw. Du kennst es ja. Der einzige der sich dabei sont ist der Mieter. Der Vermieter hat längst aufgegeben, weil er längst erkannt hat, dass er in den Mühlen von Justiz und Anwälten zermahlen wird. Vor allem aber weiss er, dass er sein letztes Geld opfern darf und nicht weiss, was er als Gegenleistung erhält. Das Problem ist nicht das Recht. Es ist der Apparat und die Beteiligten.

Wir versuchen in solchen Fällen mit dem Vermieter und der Gemeinde/Stadt abzuklären, wohin die Mieter kommen nach dem Räumungsverfahren. Wobei es für die Kommune dann durchaus rechtliche Probleme gibt, wenn jemand in eine Wohnung kommt, eine Wohnung zur Zusage erhält, bevor die Räumungsklage durch ist. Denn eine vorherige Zusage ist letztlich eine mietvertragliche Zusage und hat mit der Einweisung nichts mehr zu tun. Also wäre später eine Umsetzung nicht möglich. Ich hábe diesen Monat drei Räumungsklagen und werde in allen als Vertreter der Beklagten „Anerkenntnis“ erklären

Eine schnellere Kündigungsfrist hat andere Nachteile. Wir wissen, dass es Vermieter gibt, die schon die Mitteilung eines Mangels, den sie sogar schriftlich vom Mieter fordern zum Anlass der Kündigung nehmen, wenn der Mieter wie vorgeschrieben zur Beseitigung auffordert. Und wir wissen doch auch, dass der Gesetzgeber nicht das ordentliche Vorgehen eines Vermieters oder Mieters geregelt hat sondern Reglungen schaffen musste, weil es in beiden Lagern zahlreiche „Schwarze Schafe“ gibt.

Wir werden das System nicht ändern, auch nicht ändern können, weil eben die beteiligten Personen sich nicht ändern werden. Solange sich die Verbandsfunktionäre auf beiden Seiten als Generäle mit dem allein selig machenden Anspruch betrachten und das Mietverhältnis der beiden Parteien als ihr persönliches Schlachtfeld nutzen ändert sich nichts.

Und solange der Räumungsrechtsstreit für unsere Seite ein lukratives Geschäft ist, im Gegensatz zu anderen mietrechtlichen Problemen, wird es immer zu monatelangen bis jahrelangen Streitigkeiten kommen.

Gruss Günter

Danke :smile:
Hätte zwar nicht gedacht, daß das zu solchen Diskussionen führen würde und hatte auch gar kein Interesse daran, diese Angelegenheit nun moralisch (?) bewertet zu wissen (ich selbst maße mir eine Bewertung solcher Umstände ohne genauere Kenntnisse derselben nicht an :wink:); aber die Beiträge haben mir sehr weitergeholfen.
Vielen Dank also noch mal an alle an dieser Stelle. :smile:
Was die Probleme zwischen Mietern und Vermietern betrifft: Ich bin bisher immer Mieterin gewesen, aber mit Vermietern befreundet und kenne so (wie wahrscheinlich viele hier) beide Seiten. In vielen Fällen sollten sich solche Probleme mit etwas mehr Menschlichkeit und Toleranz (auf beiden Seiten) einfach lösen lassen. Ich hatte schon einige Male Probleme (u.a. in einem Neubau, dessen Wasserohre schwarz verlegt worden und undicht waren und der Vermieter das noch immer bagatellisierte als die Wände schon triefend naß waren), doch bisher habe ich es immer geschafft, diese ohne anwaltliche Hilfe zu lösen. Einfach indem man etwas aufeinander zugeht.
Würde allerdings jemand meine Wohnung stürmen und Wertsachen an sich raffen, sähe ich mich auch außerstande, auf diesen Menschen noch zuzugehen. ;-/

Schönen Abend noch!
Tanja