Basisausstattung eines vermieteten Reihenhauses

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, der Erstbezug eines gemieteten Reihen(eck)hauses steht in 4 Wochen bevor. Die letzten Arbeiten am Haus werden durch die Handwerker durchgeführt, und so langsam wird offenbar, was alles noch fehlt bzw. vom Vermieter noch installiert werden muss.

Da die neuen Mieter einen Hund haben, haben sie sich bereits bereiterklärt, den ursprünglich geplanten Fußbodenbelag (Veloursteppich) im Erdgeschoss in Form einer Zuzahlung von 250 Euro in Laminat umwandeln zu lassen. Die anderen Etagen (1. u. 2. OG) werden wie geplant mit Teppichboden versehen, da der Vermieter eine größere Wahrscheinlichkeit schnellerer Verschmutzung bei Haustierhaltung bagatellisiert, der Mieter aber nicht bereit ist, noch weitere Zuzahlungen zu leisten.

Kann der Mieter eigentlich später für eventuelle Verschmutzung haftbar gemacht werden? Schließlich wird das Haus - wie auch im Mietvertrag explizit geregelt - an Hundehalter vermietet, und er hat frühzeitig auf die Gefahr hingewiesen.
Und wie sieht es aus - sollte der Vermieter z. B. aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der das Objekt besitzenden Firma - auf einmal auf die Idee kommen, das Haus in Kürze verkaufen zu wollen? Haben die Mieter dann schlichtweg Pech gehabt und praktisch dem neuen Eigentümer das Laminat bezahlt? Haben sie in diesem Fall wenigstens ein Vorkaufsrecht am Objekt?

Des Weiteren hat der Vermieter die Mieter gebeten, doch einen Briefkasten sowie Hausnummer nach eigenem Geschmack auszuwählen. Preisliche Vorgaben gab es keine - der Mieter hat aber selbstverständlich NICHT nach dem Edelstahl-Top-Design-Modell für 300 Euro geschielt. Stattdessen hat er nun einen Briefkasten ausgewählt, der ca. 75 Euro kostet - preislich also eher im unteren Mittelfeld liegt, die Hausnummer wird (da aus zwei Teilen bestehend) nochmals mit ca. 20 Euro zu Buche schlagen. In einem Telefonat betont der Vermieter, selber einmal (wahrscheinlich in den 50er Jahren) einen Kunststoffbriefkasten für 20 DM gekauft zu haben, deutet also bereits durch die Blume (wenn auch nicht klar ausgesprochen) an, dass ihm der ausgesuchte Briefkasten zu teuer ist. Der Mieter solle nun vorab mal Bescheid geben, was er ausgesucht habe, aber bitte noch nicht kaufen. (Am liebsten würde der Mieter dem Vermieter bereits jetzt sagen, dass er den Kram doch bitte auch selber besorgen solle und die Arbeit nicht auf den Mieter abwälzen, um ihm dann später die Zustimmung zu verweigern.)

Auf die ebenfalls noch fehlende Außenbeleuchtung (Eingangsbereich, Terrassenleuchte) angesprochen, betont der Vermieter, dies sei alleinige Sache des Mieters; an diesen Kosten könne er sich nicht beteiligen - sein Zusatzbudget zur Ausstattung des Hauses sei ausgeschöpft (frage mich, wohin er das geschöpft haben will…?!). Der Mieter allerdings sieht das ganz anders und meint, auch die Beleuchtung gehöre zur Grundausstattung eines vermieteten Objektes dazu. Wie verhält es sich nun wirklich?

Eine weitere Frage stellt sich bezüglich des Telefonanschlusses. Inwiefern muss dieser strippenmäßig gelegt sein? Sind diese Kosten vom Mieter oder Vermieter zu tragen? (Die Gebühren für den Anschluss als solche sind hier nicht gemeint - es geht lediglich um die technische Bereitstellung.)

Und wie sieht es mit dem Anschluss für das Fernsehen aus? Für
digitalen Fernesehempfang (der wohl mittlerweile Standard bei Neubauten ist) benötigt man eine terrestrische Antenne. Eine
weitere Möglichkeit ist, auf dem Dach des Hauses eine
Satelliten-Schüssel zu installieren. Wer muss diese Installation angehen und wer muss die Kosten übernehmen? Dass der passende Receiver dann seitens des Mieters angeschafft würde (dann allerdings beim späteren Auszug von ihm mitgenommen würde ;o)) steht ebenfalls nicht zur Debatte.

Last but not least zur Duschabtrennung: Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne sowie eine separate Duschtasse. Muss der Vermieter für eine entsprechende Abtrennung sorgen oder fällt dies in den Verantwortungsbereich des Mieters?

Klasse, wenn man schon vor Einzug erkennen darf, dass man an einen super-knauserigen Vermieter geraten ist, der aber keine Probleme damit hatte (obwohl Geschäftsführer der das Objekt besitzenden Firma und sogar familiär damit verbandelt), sich die Vermittlungsprovision von 2 MM auf private Kappe unter den Nagel zu reißen. Und das, obwohl er faktisch gar nichts vermittelt hat. :o///

Danke für eine Antwort und viele Grüße

Kirsten

PS: Sorry - ist wieder mal ein bisschen lang geworden. Aber einfache Sachverhalte passen offensichtlich nicht zu mir! ;o)

Hallo Kerstin,
abgesehen davon, dass bereits dein letzter Vermieter nach deinen Aussagen ein Idiot war, taucht jetzt bereits vor Einzug erneut die selbe Problematik auf, was etwas seltsam auf mich wirkt. Kurz zu deinen Fragen:

Kann der Mieter eigentlich später für eventuelle Verschmutzung
haftbar gemacht werden? Schließlich wird das Haus - wie auch
im Mietvertrag explizit geregelt - an Hundehalter vermietet,
und er hat frühzeitig auf die Gefahr hingewiesen.

Der Mieter hat keine Auswahlmöglichkeit, was den Bodenbelag anbetrifft. Normale Abnutzung ist vom Mieter nicht zu ersetzen, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen allerdings schon. Hier spielt die Frage, ob der Vermieter wusste, dass an Hundehalter vermietet wird, keine Rolle. Hinsichtlich des neu von euch verlegten Laminats solltet ihr eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, ob diese Mehraufwendungen vom Vermieter bei Auszug ersetzt werden.

Des Weiteren hat der Vermieter die Mieter gebeten, doch einen
Briefkasten sowie Hausnummer nach eigenem Geschmack
auszuwählen. Preisliche Vorgaben gab es keine - der Mieter hat
aber selbstverständlich NICHT nach dem
Edelstahl-Top-Design-Modell für 300 Euro geschielt.
Stattdessen hat er nun einen Briefkasten ausgewählt, der ca.
75 Euro kostet - preislich also eher im unteren Mittelfeld
liegt, die Hausnummer wird (da aus zwei Teilen bestehend)
nochmals mit ca. 20 Euro zu Buche schlagen. In einem Telefonat
betont der Vermieter, selber einmal (wahrscheinlich in den
50er Jahren) einen Kunststoffbriefkasten für 20 DM gekauft zu
haben, deutet also bereits durch die Blume (wenn auch nicht
klar ausgesprochen) an, dass ihm der ausgesuchte Briefkasten
zu teuer ist. Der Mieter solle nun vorab mal Bescheid geben,
was er ausgesucht habe, aber bitte noch nicht kaufen. (Am
liebsten würde der Mieter dem Vermieter bereits jetzt sagen,
dass er den Kram doch bitte auch selber besorgen solle und die
Arbeit nicht auf den Mieter abwälzen, um ihm dann später die
Zustimmung zu verweigern.)

Wo liegt hier bitte das Problem? Wenn ihr keinen Briefkasten vorschlagen möchtet, dann überlasst es dem Vermieter. Entweder er akzeptiert euren Vorschlag oder er sucht sich selbst einen Briefkasten aus.

Auf die ebenfalls noch fehlende Außenbeleuchtung
(Eingangsbereich, Terrassenleuchte) angesprochen, betont der
Vermieter, dies sei alleinige Sache des Mieters; an diesen
Kosten könne er sich nicht beteiligen - sein Zusatzbudget zur
Ausstattung des Hauses sei ausgeschöpft (frage mich, wohin er
das geschöpft haben will…?!). Der Mieter allerdings sieht
das ganz anders und meint, auch die Beleuchtung gehöre zur
Grundausstattung eines vermieteten Objektes dazu. Wie verhält
es sich nun wirklich?

Der Vermieter ermöglicht euch einen Anschluss für die Aussenbeleuchtung, ebenso wie ein Anschluss für die Innenbeleuchtung vorhanden ist. So wenig wie ihr von eurem Vermieter verlangen könnt, dass er eure Wohnzimmer-Lampen kauft, könnt ihr verlangen, dass er die Lampen für die Terrasse zahlt.

Eine weitere Frage stellt sich bezüglich des
Telefonanschlusses. Inwiefern muss dieser strippenmäßig gelegt
sein? Sind diese Kosten vom Mieter oder Vermieter zu tragen?
(Die Gebühren für den Anschluss als solche sind hier nicht
gemeint - es geht lediglich um die technische Bereitstellung.)
Und wie sieht es mit dem Anschluss für das Fernsehen aus? Für
digitalen Fernesehempfang (der wohl mittlerweile Standard bei
Neubauten ist) benötigt man eine terrestrische Antenne. Eine
weitere Möglichkeit ist, auf dem Dach des Hauses eine
Satelliten-Schüssel zu installieren. Wer muss diese
Installation angehen und wer muss die Kosten übernehmen? Dass
der passende Receiver dann seitens des Mieters angeschafft
würde (dann allerdings beim späteren Auszug von ihm
mitgenommen würde ;o)) steht ebenfalls nicht zur Debatte.

Der Vermieter sorgt auch hier nur für den Anschluss.

Last but not least zur Duschabtrennung: Das Badezimmer verfügt
über eine Badewanne sowie eine separate Duschtasse. Muss der
Vermieter für eine entsprechende Abtrennung sorgen oder fällt
dies in den Verantwortungsbereich des Mieters?

Hier kommt es darauf an, wie das Bad gestaltet ist. Es gibt durchaus auch offen gestaltete Duschen.

Klasse, wenn man schon vor Einzug erkennen darf, dass man an
einen super-knauserigen Vermieter geraten ist, der aber keine
Probleme damit hatte (obwohl Geschäftsführer der das Objekt
besitzenden Firma und sogar familiär damit verbandelt), sich
die Vermittlungsprovision von 2 MM auf private Kappe unter den
Nagel zu reißen. Und das, obwohl er faktisch gar nichts
vermittelt hat. :o///

Ich denke, du solltest deine eigene Anspruchshaltung überprüfen. Bereits in den vorhergehenden Beiträgen hast du gegenüber deinem alten Vermieter eine enorme Verweigerungs- und Anspruchshaltung an den Tag gelegt. Ich würde mir an deiner Stelle die Frage stellen, inwieweit das spätere Verhalten der Vermieter auf dein eigenes Verhalten zurückzuführen ist. Bereits vier Wochen vor Einzug laut nach den Rechten zu schreien und herumzumeckern, ist sicher kontraproduktiv und fördert nicht eine spätere gute Zusammenarbeit.

@Bitter Moon
Hallo Bitter Moon,

zuerst einmal vielen Dank, dass du dich überhaupt mit meiner beschriebenen Problematik auseinander gesetzt hast.

Dass es sich grundsätzlich bei Leuten, die an mich vermieten, um Idioten handelt, ist allerdings deine Interpretation. Mir führt das doch etwas zu weit. Außerdem „schreie ich nicht nach dem Rechten“, sondern erkundige mich lediglich, was ich für meine Miete erwarten darf und was ich selber leisten muss. Bin ich damit falsch in diesem Forum?

Die unten aufgeführten, fehlenden Dinge waren bei bisherigen Mietobjekten immer vorhanden; da wird es doch wohl gestattet sein, wenn ich nachfrage, ob das nur Bonbons waren oder ob sie reguläre Bestandteile des Mietobjektes sein sollten.

Natürlich habe ich eine Anspruchshaltung, und das ist auch gut so: schließlich zahle ich Miete für eine entsprechende Gegenleistung. Ich denke schon, dass ich keine überzogene Erwartungshaltung habe, bin aber gerne bereit, mich eines Besseren belehren zu lassen.

Eine Außenbeleuchtung eines Hauses gehörte für mein Verständnis bis dato immer zu Ausstattungsmerkmalen, die ein Vermieter zur Verfügung zu stellen hat. Schließlich ist er ja auch für Klingel, Briefkasten und Hausnummer zuständig. Erkläre mir doch bitte, worin der Unterschied liegt, der eine solche Frage offensichtlich so absurd erscheinen lässt.

Die Wohnzimmerbeleuchtung hingegen entspricht der Inneneinrichtung. Dass der Vermieter hierfür nicht zuständig ist, war mir schon klar - dennoch danke für den Hinweis.

Diesbezüglich wundert mich dann wieder deine Antwort, was die Duschabtrennung angeht - da du nicht generell eine Verpflichtung zur Bereitstellung durch den Vermieter verneinst (es handelt sich übrigens um keine offen gestaltete Dusche, sondern eine stinknormale Duschtasse mit Duschstange, an der die Brause befestigt ist - das Bad wird klätschnass, wenn man ohne Abtrennung darin duschen würde). Eine bewusst offen gestaltete Dusche hätte ich schon zu identifizieren vermocht und dann meine Frage nicht gestellt. ;o)

Klasse, wenn man schon vor Einzug erkennen darf, dass man an
einen super-knauserigen Vermieter geraten ist, der aber keine
Probleme damit hatte (obwohl Geschäftsführer der das Objekt
besitzenden Firma und sogar familiär damit verbandelt), sich
die Vermittlungsprovision von 2 MM auf private Kappe unter den
Nagel zu reißen. Und das, obwohl er faktisch gar nichts
vermittelt hat. :o///

Ich denke, du solltest deine eigene Anspruchshaltung
überprüfen. Bereits in den vorhergehenden Beiträgen hast du
gegenüber deinem alten Vermieter eine enorme Verweigerungs-
und Anspruchshaltung an den Tag gelegt. Ich würde mir an
deiner Stelle die Frage stellen, inwieweit das spätere
Verhalten der Vermieter auf dein eigenes Verhalten
zurückzuführen ist. Bereits vier Wochen vor Einzug laut nach
den Rechten zu schreien und herumzumeckern, ist sicher
kontraproduktiv und fördert nicht eine spätere gute
Zusammenarbeit.

Lass mich abschließend noch sagen, dass ich deine Interpretation der diversen Sachverhalte und meiner Reaktionen und Nachfragen schon als recht vermessen empfinde. Es mag für dich gerne so ausschauen, als sei ich eine notorische Nörglerin und Verweigerin - allerdings geht das an der Realität vorbei. Aus dem Alter, in dem ich mir aber auf der Nase habe herumtanzen lassen, bin ich schon ein Weilchen heraus. ;o)

Ich muss auch mit meinem Vermieter nicht „gut zusammenarbeiten“ oder gar eine Freundschaft schließen. Meine Freunde suche ich mir anders aus - ich will lediglich ein faires Vertragsverhältnis zu ihm haben.

Meine derzeitige Vermieterin hat einen Vogel nach dem anderen abgeschossen - erst seit Kurzem beginne ich, mich dagegen zu wehren. Ich war zum Stillhalten verdammt, da sie aufgrund der Konstellation der Wohnungen ein Sonderkündigungsrecht besaß und mich jederzeit - ohne Angabe von Gründen - vor die Tür hätte setzen können. Schlimm genug, wie man sich da der Willkür der Vermieter aussetzen muss. Dass man da nicht mehr zur Friede-Freude-Eierkuchen-Haltung bereit ist, ist m. E. völlig normal. Oder hältst du noch die rechte Wange hin, wenn du schon zig mal einen auf die Linke bekommen hast?

Was das neue Objekt angeht, informiere ich mich lediglich auf dieser Plattform und suche nicht den Streit mit dem Vermieter. Ich zahle in Kürze eine weit vierstellige Miete; da verwundert es schon, welche Leistungen ich als Mieter erbringen soll. Doch wenn es legitim und üblich ist, soll’s mir ja Recht sein.

Schade, dass du nicht einfach neutral und sachlich antworten konntest, sondern mich - basierend auf reinen Vermutungen - so vorverurteilen musstest.

Gruß
Kirsten

Hallo Kirsten,

nun mal meine höchstprivate Laienmeinung:

Teppichboden
Kann der Mieter eigentlich später für eventuelle Verschmutzung
haftbar gemacht werden?

Sicher kann er das!
Warum sollte der Vermieter die „größere Verschmutzungswahrscheinlichkeit“ finanziell tragen?

Haben die Mieter dann schlichtweg Pech
gehabt und praktisch dem neuen Eigentümer das Laminat bezahlt?

Das lässt sich vorab im Mietvertrag regeln. Wie das dann formuliert sein sollte, da musst du die Fachleute hier fragen.

Haben sie in diesem Fall wenigstens ein Vorkaufsrecht am
Objekt?

Nein! Ein Vorkaufsrecht muss im Grundbuch eingetragen werden!

Briefkasten sowie Hausnummer

Lass dir vom Vermieter ein Buget nennen (Verbindlich! Also am besten schriftlich!).
Oder lass den Vermieter Briefkasten und Hausnummer organisieren.

Außenbeleuchtung

Meines Wissens nach besteht keine Pflicht zur Installation einer Aussenbeleuchtung. Demnach ist es Mietersache wenn der Vermieter nichts installiert hat.

Telefonanschlusses & Fernseheanschluss

Beides sind Privatvergnügen des Mieters.

Duschabtrennung

Inwiefern der Vermieter einen zur Verfügung stellen muss weiss ich allerdings nicht. Aber falls du darauf bestehst rechne garantiert mit einem superbilligen Duschvorhang (eine Duschkabine muss garantiert nicht sein!!!) der optisch absolut nicht dein Geschmack ist.

Klasse, wenn man schon vor Einzug erkennen darf, dass man an
einen super-knauserigen Vermieter geraten ist

Du stellst hier Forderungen, die - wenn du wirklich so gesteigerten Wert darauf legst wie ich aus deiner Wortwahl herauslese - eigentlich VOR Unterzeichnung des Mietvertrags geklärt gehören.
Sind bei euch in der Gegend Mieter Mangelware???

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Lass mich abschließend noch sagen, dass ich deine
Interpretation der diversen Sachverhalte und meiner Reaktionen
und Nachfragen schon als recht vermessen empfinde. Es mag für
dich gerne so ausschauen, als sei ich eine notorische
Nörglerin und Verweigerin - allerdings geht das an der
Realität vorbei. Aus dem Alter, in dem ich mir aber auf der
Nase habe herumtanzen lassen, bin ich schon ein Weilchen
heraus. ;o)

Man muß schon sagen, daß das schon etwas nörgelig klingt. Solche Mieter sind nämlich echt ein Krampf.
Andererseits weiß ich auch, daß man als Mieter die eh hohen Umzugskosten gerne senken möchte.

Aber egal. Unabhängig von bestehenden Ansprüchen kann ich nur dazu raten, daß Du, wenn Du eh länger in diesem Haus wohnen möchtest, die Ausstattung Deinem Geschmack entsprechend wählen solltest. Das vermeidet eine Menge Frust und Ärger. Denn was hilft Dir Inventar, daß Du nicht leiden kannst? Und außerdem kannst Du es ja beimm Auszug wieder mitnehmen.

MfG
Joker