Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, der Erstbezug eines gemieteten Reihen(eck)hauses steht in 4 Wochen bevor. Die letzten Arbeiten am Haus werden durch die Handwerker durchgeführt, und so langsam wird offenbar, was alles noch fehlt bzw. vom Vermieter noch installiert werden muss.
Da die neuen Mieter einen Hund haben, haben sie sich bereits bereiterklärt, den ursprünglich geplanten Fußbodenbelag (Veloursteppich) im Erdgeschoss in Form einer Zuzahlung von 250 Euro in Laminat umwandeln zu lassen. Die anderen Etagen (1. u. 2. OG) werden wie geplant mit Teppichboden versehen, da der Vermieter eine größere Wahrscheinlichkeit schnellerer Verschmutzung bei Haustierhaltung bagatellisiert, der Mieter aber nicht bereit ist, noch weitere Zuzahlungen zu leisten.
Kann der Mieter eigentlich später für eventuelle Verschmutzung haftbar gemacht werden? Schließlich wird das Haus - wie auch im Mietvertrag explizit geregelt - an Hundehalter vermietet, und er hat frühzeitig auf die Gefahr hingewiesen.
Und wie sieht es aus - sollte der Vermieter z. B. aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der das Objekt besitzenden Firma - auf einmal auf die Idee kommen, das Haus in Kürze verkaufen zu wollen? Haben die Mieter dann schlichtweg Pech gehabt und praktisch dem neuen Eigentümer das Laminat bezahlt? Haben sie in diesem Fall wenigstens ein Vorkaufsrecht am Objekt?
Des Weiteren hat der Vermieter die Mieter gebeten, doch einen Briefkasten sowie Hausnummer nach eigenem Geschmack auszuwählen. Preisliche Vorgaben gab es keine - der Mieter hat aber selbstverständlich NICHT nach dem Edelstahl-Top-Design-Modell für 300 Euro geschielt. Stattdessen hat er nun einen Briefkasten ausgewählt, der ca. 75 Euro kostet - preislich also eher im unteren Mittelfeld liegt, die Hausnummer wird (da aus zwei Teilen bestehend) nochmals mit ca. 20 Euro zu Buche schlagen. In einem Telefonat betont der Vermieter, selber einmal (wahrscheinlich in den 50er Jahren) einen Kunststoffbriefkasten für 20 DM gekauft zu haben, deutet also bereits durch die Blume (wenn auch nicht klar ausgesprochen) an, dass ihm der ausgesuchte Briefkasten zu teuer ist. Der Mieter solle nun vorab mal Bescheid geben, was er ausgesucht habe, aber bitte noch nicht kaufen. (Am liebsten würde der Mieter dem Vermieter bereits jetzt sagen, dass er den Kram doch bitte auch selber besorgen solle und die Arbeit nicht auf den Mieter abwälzen, um ihm dann später die Zustimmung zu verweigern.)
Auf die ebenfalls noch fehlende Außenbeleuchtung (Eingangsbereich, Terrassenleuchte) angesprochen, betont der Vermieter, dies sei alleinige Sache des Mieters; an diesen Kosten könne er sich nicht beteiligen - sein Zusatzbudget zur Ausstattung des Hauses sei ausgeschöpft (frage mich, wohin er das geschöpft haben will…?!). Der Mieter allerdings sieht das ganz anders und meint, auch die Beleuchtung gehöre zur Grundausstattung eines vermieteten Objektes dazu. Wie verhält es sich nun wirklich?
Eine weitere Frage stellt sich bezüglich des Telefonanschlusses. Inwiefern muss dieser strippenmäßig gelegt sein? Sind diese Kosten vom Mieter oder Vermieter zu tragen? (Die Gebühren für den Anschluss als solche sind hier nicht gemeint - es geht lediglich um die technische Bereitstellung.)
Und wie sieht es mit dem Anschluss für das Fernsehen aus? Für
digitalen Fernesehempfang (der wohl mittlerweile Standard bei Neubauten ist) benötigt man eine terrestrische Antenne. Eine
weitere Möglichkeit ist, auf dem Dach des Hauses eine
Satelliten-Schüssel zu installieren. Wer muss diese Installation angehen und wer muss die Kosten übernehmen? Dass der passende Receiver dann seitens des Mieters angeschafft würde (dann allerdings beim späteren Auszug von ihm mitgenommen würde ;o)) steht ebenfalls nicht zur Debatte.
Last but not least zur Duschabtrennung: Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne sowie eine separate Duschtasse. Muss der Vermieter für eine entsprechende Abtrennung sorgen oder fällt dies in den Verantwortungsbereich des Mieters?
Klasse, wenn man schon vor Einzug erkennen darf, dass man an einen super-knauserigen Vermieter geraten ist, der aber keine Probleme damit hatte (obwohl Geschäftsführer der das Objekt besitzenden Firma und sogar familiär damit verbandelt), sich die Vermittlungsprovision von 2 MM auf private Kappe unter den Nagel zu reißen. Und das, obwohl er faktisch gar nichts vermittelt hat. :o///
Danke für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten
PS: Sorry - ist wieder mal ein bisschen lang geworden. Aber einfache Sachverhalte passen offensichtlich nicht zu mir! ;o)