Zugang einer Kündigung

Hallo,

die Wohnung, um die es sich dreht, ist zwar bereits ordnungsgemäß gekündigt *freu*, dennoch trat folgende Frage auf:

Mieter wohnt im Mehrfamilienhaus. Im gleichen Haus hat der Vermieter auch eine Wohnung und einen Briefkasten. Tatsächlich wohnt der Vermieter aber 500 km entfernt und kommt höchstens einmal im Monat in seine Wohnung des Mietshauses.

Eine Kündigung muss ja schriftlich und fristgerecht erfolgen. Damit sie wirksam ist, muss die Kündigung in den Machtbereich (oder wie man das nennt) des Vermieters gelangen. Wäre dies auch der Fall, wenn die Kündigung nicht per Post in die weit entfernte Stadt gesendet, sondern fristgerecht im Mietshaus in dessen Briefkasten geworfen wird?

Gilt das als Machtbereich oder müsste der Mieter den Postweg wählen, da er weiß, dass der Vermieter selten im gleichen Haus ist?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

wenn dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter abwesend ist und nur gelegentlich im Monat erscheint ist natürlich eine Kündigung an seine dauerhafte Adresse zu senden.

Gruss Günter

die Wohnung, um die es sich dreht, ist zwar bereits
ordnungsgemäß gekündigt *freu*, dennoch trat folgende Frage
auf:

Mieter wohnt im Mehrfamilienhaus. Im gleichen Haus hat der
Vermieter auch eine Wohnung und einen Briefkasten. Tatsächlich
wohnt der Vermieter aber 500 km entfernt und kommt höchstens
einmal im Monat in seine Wohnung des Mietshauses.

Eine Kündigung muss ja schriftlich und fristgerecht erfolgen.
Damit sie wirksam ist, muss die Kündigung in den Machtbereich
(oder wie man das nennt) des Vermieters gelangen. Wäre dies
auch der Fall, wenn die Kündigung nicht per Post in die weit
entfernte Stadt gesendet, sondern fristgerecht im Mietshaus in
dessen Briefkasten geworfen wird?

Gilt das als Machtbereich oder müsste der Mieter den Postweg
wählen, da er weiß, dass der Vermieter selten im gleichen Haus
ist?

Viele Grüße
Merlinchen