WG auflösen

Hallo Wissende,

auch wenn ich jetzt persönlich formuliere, hoffe ich darauf, dass die Moderatoren des Brettes diesen Eintrag nicht löschen; schließlich nenne ich weder Namen, noch beschimpfe ich hier wen.

Ich habe mit meiner Freundin und noch einem dritten Mann eine WG aufgemacht. Jeder von uns hat einen separaten Mietvertrag, meine Freundin und ich führen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, wir sind also wirtschaftlich eine Einheit. Mit dem dritten Mann haben wir wirtschaftlich aber nichts zu tun; er muss selbst für seine Miete aufkommen und natürlich auch für sein Essen etc. pp…

Nun leben wir schon etwa zwei Monate zusammen, und es stellt sich heraus, dass der dritte Mann chronisch pleite ist und sein Geld für alles mögliche raushaut (vor allem für PC- Zeug), nur nicht für Essen und vor allem nicht für die Dinge, die ich und meine Freundin hier angeschafft haben; vor allem also die Renovierung etc. pp… Somit ist er um den zwanzigsten herum pleite; ich kann das glaube ich vorweggreifen :frowning:.

Nun wäre mir das eigentlich egal, wenn ich und meine Freundin zu den wohlhabenden Menschen dieses Landes zählen würden- dem ist aber nicht so. Ihr könnt euch vielleicht schon vorstellen, worauf das alles rausläuft: Wir wollen diesen dritten Mann, der im Grunde aus Ersparnisgründen hier wohnt(!), loshaben. Und da wüssten wir gerne, wie das geht, denn die Miete zahlt er. Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit?

Wir sind schließlich nicht das Sozialamt, und da kommt mir auch noch der Gedanke, dass er sich im Grunde auch um dererlei Dinge nicht kümmert. Er hätte z.B. Anspruch auf Wohngeld, nimmt es aber nicht in Anspruch- zumindest bis jetzt nicht.

Viele Grüße

Hermann

Hallo,

wer eine WG bildet sollte von Anfang an vertraglich alle Umstände des täglichen Zusammenlebens klären. Also auch wie sich der einzelne WGler beteiligt. Nun hat er einen Mietvertrag und zahlt seine Miete. Es ist also nach dem Mietrecht wohl alles in Ordnung. Eine wirtschaftliche Trennung liegt auch vor. Also, wo liegt hier das Problem im Mietrecht ? Ich sehe keines.

Ich habe mit meiner Freundin und noch einem dritten Mann eine
WG aufgemacht. Jeder von uns hat einen separaten Mietvertrag,
meine Freundin und ich führen eine nichteheliche
Lebensgemeinschaft, wir sind also wirtschaftlich eine Einheit.
Mit dem dritten Mann haben wir wirtschaftlich aber nichts zu
tun; er muss selbst für seine Miete aufkommen und natürlich
auch für sein Essen etc. pp…

Nun leben wir schon etwa zwei Monate zusammen, und es stellt
sich heraus, dass der dritte Mann chronisch pleite ist und
sein Geld für alles mögliche raushaut (vor allem für PC-
Zeug), nur nicht für Essen

ist doch dann wohl sein Problem wenn Euer Kühlschrank nicht zugänglich ist.

und vor allem nicht für die Dinge,

die ich und meine Freundin hier angeschafft haben;

lt. wirtschaftlicher Trennung hat er nichts mit Euch zu tun. Hierm sehe ich einen nicht aufklärbaren Widerspruch.

vor allem

also die Renovierung etc. pp… Somit ist er um den zwanzigsten
herum pleite; ich kann das glaube ich vorweggreifen :frowning:.

was hat die Renovierung von Dir und Deiner Freundin mit dem WGler zu tun. Er hat seine Räume und hat hierfür lt. Mietvertrag die dort getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Wenn im Mietvertrag bei ihm eine Kostenbeteiligung bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen nicht vereinbart ist, hat er nichts zu leisten.

Nun wäre mir das eigentlich egal, wenn ich und meine Freundin
zu den wohlhabenden Menschen dieses Landes zählen würden- dem
ist aber nicht so. Ihr könnt euch vielleicht schon vorstellen,
worauf das alles rausläuft: Wir wollen diesen dritten Mann,
der im Grunde aus Ersparnisgründen hier wohnt(!), loshaben.
Und da wüssten wir gerne, wie das geht, denn die Miete zahlt
er. Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit?

Dieses Problem, ob man jemand durchschleifen muss oder nicht, sollte man eigentlich geklärt haben bevor man mit jemand eine WG bildet.

Wir sind schließlich nicht das Sozialamt, und da kommt mir
auch noch der Gedanke, dass er sich im Grunde auch um dererlei
Dinge nicht kümmert. Er hätte z.B. Anspruch auf Wohngeld,
nimmt es aber nicht in Anspruch- zumindest bis jetzt nicht.

Lieber Hermann, das ist nun aber wirklich das Problem des WGlers. Es hat wenig Sinn und Zweck die persönlichen Probleme in einer WG über das Mietrecht lösen zu wollen. Geht einfach nicht, wenn der andere die Miete zahlt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

wer eine WG bildet sollte von Anfang an vertraglich alle
Umstände des täglichen Zusammenlebens klären. Also auch wie
sich der einzelne WGler beteiligt. Nun hat er einen
Mietvertrag und zahlt seine Miete. Es ist also nach dem
Mietrecht wohl alles in Ordnung. Eine wirtschaftliche Trennung
liegt auch vor. Also, wo liegt hier das Problem im Mietrecht ?
Ich sehe keines.

nur ganz kurz: Warum schreibst du nicht eigentlich gleich: „Du hast Deine Frage im falschen Brett gepostet“ anstatt hier pausenlos ein altväterliches
Tse-tse-tse,-sind-die-aber-blöd,-das-könnte-mir-nicht-passieren
erklingen zu lassen?

Trotzdem: Danke fürs Posting.

Gruß

Hermann

Moin

nur ganz kurz: Warum schreibst du nicht eigentlich gleich: „Du
hast Deine Frage im falschen Brett gepostet“

vermutlich weil Günter ein höflicher Mensch ist und User immer so zickig reagieren, wenn man sie direkt ans Psychologiebrett verweist.

SCNR :smile:
M.

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Wie man´s macht, macht man´s falsch (owt)
Hallo Hermann,

ich finde Deine Antwort völlig neben der Spur!
Du fragst aus Unwissenheit und bekommst eine Antwort, noch dazu mit
guten & nachvollziehbaren Gründen - was ja auch hier nicht immer
selbstverständlich scheint. Und anschliessend meinst Du, Dich über
die subjektiv empfundene Art und Weise des Antworters beschweren zu
dürfen.

Das zeugt schlicht von schlechtem Benehmen. Denn nicht alles, was man
denkt muss man auch kundtun. Und ganz bestimmt dann nicht, wenn man
vorher Bittsteller war! Oder hättest Du in Zukunft lieber weniger
fachlichen Rat, dafür aber Dir sehr genehm formuliert? *kopfschüttel*

In diesem Sinne - Jaschiii

Hallo,

ich finde Deine Antwort völlig neben der Spur!

Da können wir uns die Hand reichen :smile:.

Gruß

Hermann

Hallo,

nur ganz kurz: Warum schreibst du nicht eigentlich gleich: „Du
hast Deine Frage im falschen Brett gepostet“

vermutlich weil Günter ein höflicher Mensch ist und User immer
so zickig reagieren, wenn man sie direkt ans Psychologiebrett
verweist.

Es macht mir nix aus, ins Psychobrett verwiesen zu werden, denn eines ist mit denen sicher auch gemein: Ich bin nicht der Meinung, dass ich derjenige bin, dem es irgendwie „fehlt“, sondern dem dritten Mann.

Erstaunlich, wie Günter hier verteidigt wird. Ich will hier mal- da Du ja so wahrscheinlich mit Deinem Vorredner ziemlich konform bist- kurz ergänzend sagen, dass ich weder Günter beschimpft habe und auch sonst mich keiner Kraftausdrücke bedient habe.

Gruß

Hermann

Hallo Hermann,

ich habe Dir den Hinweis gegeben, weil Du Dich über diesen WGler beklagst. Diese Themen, die Du aufgeworfen hast, sind doch wohl nicht erst jetzt entstanden. Zum Mietvertrag ist die Situation klar, denn er zahlt. Alles andere sind persönliche Vereinbarungen oder unterlassene Vereinbarungen.

wer eine WG bildet sollte von Anfang an vertraglich alle
Umstände des täglichen Zusammenlebens klären. Also auch wie
sich der einzelne WGler beteiligt. Nun hat er einen
Mietvertrag und zahlt seine Miete. Es ist also nach dem
Mietrecht wohl alles in Ordnung. Eine wirtschaftliche Trennung
liegt auch vor. Also, wo liegt hier das Problem im Mietrecht ?
Ich sehe keines.

nur ganz kurz: Warum schreibst du nicht eigentlich gleich: „Du
hast Deine Frage im falschen Brett gepostet“ anstatt hier
pausenlos ein altväterliches
Tse-tse-tse,-sind-die-aber-blöd,-das-könnte-mir-nicht-passieren
erklingen zu lassen?

Vielleicht bist Du nicht der Einzige der meine Antwort liest, aber derzeit sich mit dem Gedanken einer WG trägt. Für den dürfte es sicher hilfreich sein, zumindest eine Info, was man vor Beginn beachten muss. Mir war bei Deinem Posting schon klar, dass das Zusammenleben nicht klappt. Du suchst den Ansatz nun über den getrennten Mietvertrag, wie Du dieses Problem lösen kannst. Diesen Ansatz gibt es solange nicht, solange der Mitmieter seine Miete zahlt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht, bedanke ich mich erst einmal für das Posting. Der Rest dann über private Email, denn das ist- wie sagt man so hübsch- out of topic und nimmt nur Serverplatz.

Gruß

Hermann