Nebenkosten-Ex-Vermieter reagiert nicht auf Widers

Hallo,

habe hier vor einiger Zeit schonmal eine Frage bezüglich einer nicht erstellten Nebenkostenabrechnung für 2002 gestellt.
Nach Anwaltlicher Aufforderung ist es nun gelungen eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2002 zu bekommen. Allerdings ist hier der Wasserverbrauch an den Haaren herbeigezogen worden. Da bei der Vermiterin das Übergabeprotokoll abhanden gekommen ist und damals nicht wie versprochen eine eine Abschrift dessen ausgehändigt wurde ist der tatsächliche Wasserverbrauch nicht mehr feststellbar. Hier wurde einfach beim Wasserverband angerufen und nachgefragt wieviel denn pro Kopf in der Gemeinde der Verbrauch ist und in Rechnung gestellt. Da das Mietverhältnis bereits im Oktober 2002 beendet wurde kommt auch keine Mietminderung mehr in betracht.
Gegen diese Nebenkostenabrechnung wurde Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Nachweis aus der Rechnung vom Wasserverband. Nach einer langen Wartezeit wurde dann die Abrechnung für das Jahr 2003 zugestellt, auch mit den Abrechnungsdaten aus 2003. Hier wurde seitens der Anwälte der Gegenpartei Erklärungsversuche gestartet, da angeblich die Uhr über 2 Jahre lang nicht abgelesen wurde.
Erneut Widerspruch eingelegt, mehrfach nochmals zur Korrektur aufgefordert, keine Reaktion der Ex-Vermieterin. Selbst die Androhung einer Gerichtsverhandlung kann sie nicht beeindrucken.
Kurz noch zu den Fakten: Der Wasserverbrauch wurde auf 160 cbm geschätzt, also pro Person (bei 4 Personenhaushalt 40 cbm). Allerdings wurde nach eigenen Information, die über den Wasserverband beschafft wurden, gerade mal 56 cbm Gesamtverbrauch geschätzt. Auch der Hinweis auf den Mitvertrag der neuen Mieter (denn da sollte ja der Anfangsstand drin stehen), wird ignoriert.
Bevor hier jetzt eine große Klagewelle gestartet wird die Frage ob man sich denn so im Unrecht befindet? Welche Frist hat der Ex-Vermieter nach dem Widerspruch zur Korrektur bzw. Beantwortung?

Im voraus schonmal vielen dank für jeden Tip.

Hallo,

ich hoffe, Du hast Verständnis dafür, dass ich mich nicht zu anwaltlichen Fragen äussern will. So wie ich es sehe, haben Deine Anweälte bisher alles getan, was notwendig ist. Die Gegenseite reagiert nicht. Es gibt hier also nur zwei Lösungen. Klageweg oder wenn es ein Guthaben gab, darauf verzichten.

habe hier vor einiger Zeit schonmal eine Frage bezüglich einer
nicht erstellten Nebenkostenabrechnung für 2002 gestellt.
Nach Anwaltlicher Aufforderung ist es nun gelungen eine
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2002 zu bekommen.
Allerdings ist hier der Wasserverbrauch an den Haaren
herbeigezogen worden. Da bei der Vermiterin das
Übergabeprotokoll abhanden gekommen ist und damals nicht wie
versprochen eine eine Abschrift dessen ausgehändigt wurde ist
der tatsächliche Wasserverbrauch nicht mehr feststellbar. Hier
wurde einfach beim Wasserverband angerufen und nachgefragt
wieviel denn pro Kopf in der Gemeinde der Verbrauch ist und in
Rechnung gestellt. Da das Mietverhältnis bereits im Oktober
2002 beendet wurde kommt auch keine Mietminderung mehr in
betracht.
Gegen diese Nebenkostenabrechnung wurde Widerspruch eingelegt
mit der Bitte um Nachweis aus der Rechnung vom Wasserverband.
Nach einer langen Wartezeit wurde dann die Abrechnung für das
Jahr 2003 zugestellt, auch mit den Abrechnungsdaten aus 2003.
Hier wurde seitens der Anwälte der Gegenpartei
Erklärungsversuche gestartet, da angeblich die Uhr über 2
Jahre lang nicht abgelesen wurde.
Erneut Widerspruch eingelegt, mehrfach nochmals zur Korrektur
aufgefordert, keine Reaktion der Ex-Vermieterin. Selbst die
Androhung einer Gerichtsverhandlung kann sie nicht
beeindrucken.
Kurz noch zu den Fakten: Der Wasserverbrauch wurde auf 160 cbm
geschätzt, also pro Person (bei 4 Personenhaushalt 40 cbm).
Allerdings wurde nach eigenen Information, die über den
Wasserverband beschafft wurden, gerade mal 56 cbm
Gesamtverbrauch geschätzt. Auch der Hinweis auf den Mitvertrag
der neuen Mieter (denn da sollte ja der Anfangsstand drin
stehen), wird ignoriert.
Bevor hier jetzt eine große Klagewelle gestartet wird die
Frage ob man sich denn so im Unrecht befindet? Welche Frist
hat der Ex-Vermieter nach dem Widerspruch zur Korrektur bzw.
Beantwortung?

Ich schätze mal, es wird bewusst nicht reagiert nach dem Motto:Sollen die doch klagen.

Gruss Günter