Fensterrahmen und Farbe

Hi,

Ein Mieter stellt fest, daß an seinem Fenster (Südseite) die Holzlasur geplatzt und löchrig ist.
Ist er selbst für Streichen zuständig?
Soll er seinen Vermieter oder den Varwalter(Eigentümergesellschaft) informieren?

Kann er haftbar gemacht werden, wenn er es nicht sieht?

Gruß
Winni

Hallo Winni,

auf jeden Fall den Vermieter schriftlich informieren. Im Normaölfall hat der Mieter die Innenseiten der Fenster zu streichen. Möglicherweise handelt es sich hier aber um einen Vorschaden, den der jetzige Mieter nicht zu vertreten hat. Dann wäre der Vermieter zuständig.

Ein Mieter stellt fest, daß an seinem Fenster (Südseite) die
Holzlasur geplatzt und löchrig ist.
Ist er selbst für Streichen zuständig?
Soll er seinen Vermieter oder den
Varwalter(Eigentümergesellschaft) informieren?

Kopie auch an den Verwalter.

Kann er haftbar gemacht werden, wenn er es nicht sieht?

Nein, aber wenn er es nicht meldet und dadurch entstehen größere Schäden, die bei rechtzeitiger Reparatur nicht eingetreten wären.

Gruss Günter

Hi Günter,

danke erstmal.
Ich habe vergessen zu erwähnen, daß es sich um die sonnenbeschienene Außenseite handelt, und daher resultiueren auch die „Verwitterungen“
(Holz ist (noch) hell)
Kann dem Mieter ein Strick gedreht werden, wenn er es nicht meldet, da ja eine gewisse Sachkenntnis erforderlich ist, dieses zu erkennen?

Gruß
Winni

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Hi Günter,

danke erstmal.
Ich habe vergessen zu erwähnen, daß es sich um die
sonnenbeschienene Außenseite handelt, und daher resultiueren
auch die „Verwitterungen“
(Holz ist (noch) hell)
Kann dem Mieter ein Strick gedreht werden, wenn er es nicht
meldet, da ja eine gewisse Sachkenntnis erforderlich ist,
dieses zu erkennen?

Hallo Winni,

ich würde die Frage eindeutig bejahen. Unterlässt der Mieter die Mitteilung an den Vermieter und durch Witterungseinflüsse verfault das Holz oder es tritt sogar Wasser durch defekte Stellen ein, kann der Vermieter im Rahmen des Schadenersatzes den Mieter für die versäumte Mitteilung über den Mangel haftbar machen. Zwar wird im Mietrecht von den Mängel an der Mietsache gesprochen. Darunter wird oft nur der vom Mieter angemietete Wohnraum verstanden. Tatsache ist aber, dass natürlich auch die Aussenfenster zur Mietsache gehören, auch wenn der Vermieter hier die Verpflichtung zur Instandssetzung oder der Instandhaltung hat.

Gruss Günter

Winni

Hallo Winni,

auf jeden Fall den Vermieter schriftlich informieren. Im
Normaölfall hat der Mieter die Innenseiten der Fenster zu
streichen. Möglicherweise handelt es sich hier aber um einen
Vorschaden, den der jetzige Mieter nicht zu vertreten hat.
Dann wäre der Vermieter zuständig.

Ein Mieter stellt fest, daß an seinem Fenster (Südseite) die
Holzlasur geplatzt und löchrig ist.
Ist er selbst für Streichen zuständig?
Soll er seinen Vermieter oder den
Varwalter(Eigentümergesellschaft) informieren?

Kopie auch an den Verwalter.

Kann er haftbar gemacht werden, wenn er es nicht sieht?

Nein, aber wenn er es nicht meldet und dadurch entstehen
größere Schäden, die bei rechtzeitiger Reparatur nicht
eingetreten wären.

Gruss Günter

Noch ne Frage dazu
Ich hab da noch ne Frage zu.
Ich weiß, wie Du ja schon geschrieben hast, daß der Mieter die Innenseiten streichen muß. Aber in welchen Abständen.
Gibt es für Badezimmerfenster besondere Zeiten. Besonders, wenn ständig das Spritzwasser bei Duschen draufknallt und es sich absolut nicht vermeiden läßt. Hat grad man 1 Jahr gehalten und muß jetzt wieder gestrichen werden.

Gruß Ina

Ich hab da noch ne Frage zu.
Ich weiß, wie Du ja schon geschrieben hast, daß der Mieter die
Innenseiten streichen muß. Aber in welchen Abständen.
Gibt es für Badezimmerfenster besondere Zeiten. Besonders,
wenn ständig das Spritzwasser bei Duschen draufknallt und es
sich absolut nicht vermeiden läßt. Hat grad man 1 Jahr
gehalten und muß jetzt wieder gestrichen werden.

Hallo Ina,

für Bad, Dusche, Küche und WC sind es üblicherweise drei Jahre, für Wohn- und Schlafräume 5 Jahre und teilweise wird für Flure und Abstellkammern ( nicht Keller ) auch sieben Jahre genannt.

Gruss Günter