Hallo,
ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt bekommen. Die Zeit vom Tag des Einzuges (auch der Tag, an dem der Mietvertrag begann) bis zum Tag des Auszuges (auch der Tag, an dem der Vertrag endet) beträgt weniger als ein Jahr (10 Monate).
Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung gereinigt und gesäubert übergeben werden muss.
Beim Einzug erwähnte der Vermieter mündlich, dass die Wohnung aber weiß gestrichen abgegeben werden muss.
Des weiteren steht in diesem (standart) Mietvertrag, dass Renovierungen alle 3, bzw. 5 und 7 Jahre (je nach Räumlichkeit) durchgeführt werden müssen. Da aber der Mieter nicht einmal ein Jahr die Mietsache bewohnte, entfällt wohl dieser Absatz.
Ausserdem enthält der Mietvertrag einen Abschnitt, indem Schönheitsreperaturen durchgeführt werden müssen. Was fällt unter Schönheitsreperaturen?
Ist der Mieter, trotz eindeutiger Sachlage - im Mietvertrag steht nichts von einer Renovierung, mündliche Absprachen wurden lt. Mietvertrag nicht getroffen - verpflichtet die Wohnung zu renovieren (weiß streichen)? Die Wohnung wurde beim Einzug vom Mieter bereits gestrichen, allerdings in hellen Pastelltönen, also nicht weiß.
Arbeiten wie das verputzen der Bohrlöcher, ausbessern kleinerer Schäden etc. wird der Mieter selbst verständlich durchführen. Auch das gründliche reinigen der Wohnung.
Verständlich, das der Mieter das erneute streichen nicht nach einem 3/4 Jahr erneut durchführen möchte auf eigene Kosten, zumal die Deckenhöhe ca. 3,70 beträgt auf ca. 80 qm. Dies würde einen enormen Zeit,- Kostenaufwand bedeuten. Und wenn es nicht im Mietvertrag steht, kann man sich diese Ausgabe und Investition an Zeit doch ersparen?!
Vielen Dank

