Halo!
Hat jemand ne Ahnung, wie lange nach dem Abrechnungszeitraum der Vermieter noch Heizkosten nachfordern kann? Bsp.: Abrechnungszeitraum Januar-März 2003, Eingang der Heizkostennachforderung im April oder Mai 2004. Muss der Mieter das dann zahlen oder ist das dann nicht schon verjährt?
Danke!
Hallo Sandra,
grundsätzlich hat der Vermieter 12 Monate Zeit nach der Abrechnungsperiode (bei Dir ja bis 31.03.2004), um Dir die Abrechnung zukommen zu lassen.
Sollte sich die Abrechnung verzögern, weil Dein Vermieter auf einen Dritten warten muss, so verlängert sich die Frist, da Dein Vermieter die Verzögerung hier nicht zu vertreten hat: §556(3) BGB
April ist m.E. ein völlig üblicher Abrechnungsmonat, da die meisten Abrechnungen dem Vermieter auch erst nach Jahresablauf zugehen.
Lass Dir eine vollständige Betriebskostenaufstellung zeigen (er ist verpflichtet, diese offenzulegen), schau dann mal auf das Ausstellungsdatum der Rechnung vom Versorgungsunternehmen.
Ciao,
Lars (und Tanja)
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Halo!
Hat jemand ne Ahnung, wie lange nach dem Abrechnungszeitraum
der Vermieter noch Heizkosten nachfordern kann? Bsp.:
Abrechnungszeitraum Januar-März 2003, Eingang der
Heizkostennachforderung im April oder Mai 2004. Muss der
Mieter das dann zahlen oder ist das dann nicht schon verjährt?
Danke!
Hallo Sandra,
grundsätzlich hat der Vermieter 12 Monate Zeit nach der
Abrechnungsperiode (bei Dir ja bis 31.03.2004), um Dir die
Abrechnung zukommen zu lassen.
Sollte sich die Abrechnung verzögern, weil Dein Vermieter auf
einen Dritten warten muss, so verlängert sich die Frist, da
Dein Vermieter die Verzögerung hier nicht zu vertreten hat:
§556(3) BGB
Dieser Hinweis ist falsch. Der Vermieter hat auch für Versäumnisse seienr Erfüllungsgehilfen einzutreten.
April ist m.E. ein völlig üblicher Abrechnungsmonat, da die
meisten Abrechnungen dem Vermieter auch erst nach Jahresablauf
zugehen.Lass Dir eine vollständige Betriebskostenaufstellung zeigen
(er ist verpflichtet, diese offenzulegen), schau dann mal auf
das Ausstellungsdatum der Rechnung vom Versorgungsunternehmen.
Die entscheidende Frage ist nicht, wann die Versorgungsunternehmen abrechnen sondern wenn der Termin einer Abrechnung in einem Gebäude insgesamt ansteht. Daher sind Überschneidungen durchaus hinzunehmen.
Gruss Günter
Hallo Sandra,
Hat jemand ne Ahnung, wie lange nach dem Abrechnungszeitraum
der Vermieter noch Heizkosten nachfordern kann? Bsp.:
Abrechnungszeitraum Januar-März 2003, Eingang der
Heizkostennachforderung im April oder Mai 2004. Muss der
Mieter das dann zahlen oder ist das dann nicht schon verjährt?
Danke!
Dieser Hinweis zur Abrechnung ist offenbar nicht zutreffend dargetan. Eine Abrechnung mit nur drei Monaten ist nicht zulässig. Daher ist hier zuerst mal mit Dir zu klären, von wann bis wann der Geamtabrechnungszeitraum läuft und ob es bei Deiner Abrechnung um einen Anteil handelt ? Dann wäre zu klären, ob und wann als ob bei Einzug oder ob bei Auszug diese drei Monate Januar - März entstanden sind. Dann erst kann man Deine Frage korrekt beantworten. Im Moment kann Deine Frage nicht beantwortet werden.
Gruss Günter
In der Wohnung wurde ca. 1.5 Jahre gewohnt. Ende März 2003 erfolgte dann der Auszug. Das Jahr 2002 wurde natürlich schon lang vorher abgerechent und im über 1 Jahr später als der Abrechungszeitraum (Jan-März) kam dann eben die Zahlungsaufforderung für diese Zeit.
Hilft das zur Beantwortung? VIELEN DANK!!!
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In der Wohnung wurde ca. 1.5 Jahre gewohnt. Ende März 2003
erfolgte dann der Auszug. Das Jahr 2002 wurde natürlich schon
lang vorher abgerechent und im über 1 Jahr später als der
Abrechungszeitraum (Jan-März) kam dann eben die
Zahlungsaufforderung für diese Zeit.
Hilft das zur Beantwortung? VIELEN DANK!!!
Hi,
leider nein. Klar ist nun, dass Ende März 2003 der Auszug erfolgt ist. Wann aber wird üblicherweise abgerechnet ? Vom 01.01.-31.12. ?
Entscheidend ist nämlich nicht der Auszug, sondern in diesen Fällen ist ohnehin der Termin des Gesamtverbrauchszeitraumes entscheidend.
Das würde - unterstellt - das Verbrauchsjahr ist das Kalenderjahr -
bedeuten, dass der Mieter zwar am 31.03.2003 ausgezogen ist, aber die Abrechnung wird erst zum 31.12.2003 fällig. Und somit wäre dann die Abrehcnung bis 31.12.2004 vorzulegen.
Gruss Günter
Hallo Sandra,
Hat jemand ne Ahnung, wie lange nach dem Abrechnungszeitraum
der Vermieter noch Heizkosten nachfordern kann? Bsp.:
Abrechnungszeitraum Januar-März 2003, Eingang der
Heizkostennachforderung im April oder Mai 2004. Muss der
Mieter das dann zahlen oder ist das dann nicht schon verjährt?
Danke!Dieser Hinweis zur Abrechnung ist offenbar nicht zutreffend
dargetan. Eine Abrechnung mit nur drei Monaten ist nicht
zulässig. Daher ist hier zuerst mal mit Dir zu klären, von
wann bis wann der Geamtabrechnungszeitraum läuft und ob es bei
Deiner Abrechnung um einen Anteil handelt ? Dann wäre zu
klären, ob und wann als ob bei Einzug oder ob bei Auszug diese
drei Monate Januar - März entstanden sind. Dann erst kann man
Deine Frage korrekt beantworten. Im Moment kann Deine Frage
nicht beantwortet werden.Gruss Günter