könnte ein vermieter

die mieter seines mehrfamilienhauses (10 Parteien)
dadurch manipulieren das er einigen ide mieter erhöht, anderen aber nicht ?
t.

Worin siehst du hier eine „Manipulation“? Der Vermieter kann frei entscheiden, ob, wann und wem die Miete erhöht wird.

Im Kommunismus wäre das vielleicht anders.

die mieter seines mehrfamilienhauses (10 Parteien)
dadurch manipulieren das er einigen ide mieter erhöht, anderen
aber nicht ?
t.

Worin siehst du hier eine „Manipulation“? Der Vermieter kann
frei entscheiden, ob, wann und wem die Miete erhöht wird.

Im Kommunismus wäre das vielleicht anders.

das war keine frage nach deinem parteibuch !
sondern eine frage des allgemeinen rechtsempfindens.
unser vermieter ist sicher kein kommunist nur weil er arbeitskräfte
anstellt die nur viertuell vorhanden sind.
vielleicht, denke ich, sollte es ja auch unter vermietern so etwas wie GMP geben.
t.

die mieter seines mehrfamilienhauses (10 Parteien)
dadurch manipulieren das er einigen ide mieter erhöht, anderen
aber nicht ?
t.

die mieter seines mehrfamilienhauses (10 Parteien)
dadurch manipulieren das er einigen ide mieter erhöht, anderen
aber nicht ?
t.

Hi,

dieses Thema der Mieterhöhung mit eigenen Wohnungen in derselben Immobilie ist umstritten. Deine Frage geht ja dahin, ob ein Vermieter z.B. mit einem Mieter eine Mieterhöhung abspricht oder bei dem durchsetzt und dann diese Mieterhöhung zum Anlass nimmt, um bei anderen Mietern die Miete zu erhöhen. In der Vergangenheit gab es hier unterschiedliche Urteile. Einige Gerichte haben die eigenen Wohnungen als Vergleich zugelassen. Andere Gerichte haben diesen Vergleich wegen der Gefahr der Manipulation ausgeschlossen.

In den Rechtsentscheiden der OLGs Frankfurt/Main ( WuM 1984, 123) und Karlsruhe ( NJW 1984, 2167 ) werden Vergleichswohnungen im selben Haus anerkannt.

Das LG Mönchengladbach ( ZMR 1993, 419 )hatte in einem Fall zu entscheiden, wo die Vergleichswohnungen des Vermieters erheblich höher als ortsüblich gewesen sind. In diesem speziellen Fall hat das LG die Vergleichswohnugnen abgelehnt. Klartext. Hält sich der Vermieter an die Ortsüblichkeit der Mieten kann er jederzeit eigene Wohnungen, wenn diese in den Ausstattungsmerkmalen mit der betroffenen Wohnung vergleichbar sind, zum Beweis nehmen.

Gruss Günter

Hi,

soweit er sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Warum denn so aggressiv wenn ein User eine Frage stellt ?

Gruss Günter und ein ruhiges WE

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]