Eine Whg im 2ten stock in einem 4-familienhaus wurde vom Vermieter (V) an Mieterin (M) unter dem Vorbehalt vermietet, dass diese die Reinigung des Treppenhauses (mit Fenstern) und den Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Heizraum) vornimmt. Strom gibts nur aus dem Eigenen Keller, Wasser aus der Wohnung, Reinigungsmittel muss M selber kaufen. Diese Tätigkeit wird mit zwei-monatlich 50 Euro bar vom V vergütet (ca. 1xWoche 1/2 Stunde arbeit). M zahlt aber auch Hausmeisterkosten (übernimmt 2te Person - Mülleimer rausstellen, alle 4 Wochen Rasenmähen, Randstein fegen, nach Heizöl schauen ggf. nachbestellung bei hausverwaltung veranlassen; sonst nichts.)
Weiter muss M im Winter fast täglich heizungen entlüften, um überhaupt wärme in die Whg (unterm dach) zu bringen. Dieser sachverhalt wurde V mehrfach mündlich mitgeteilt! Nachbarwohnung hat selbes problem, leider ist der Eigentümer und nie da! Die anderen Wohnungen haben kein Heizproblem.
Fenster schimmeln von aussen, wurden letztes jahr zwar gerichtet, aber vermutlich nur abgeschliffen und neu gestrichen.
Durch das Kellerfenster von M wuchert Efeu von aussen.
Was meint Ihr, kann man bei den einzelnen Fällen Miete mindern? Wenn ja wieviel? Bzw. Wer muss für die einzelnen Instandhaltungen bezahlen??
Danke für eure Meinungen
Kat
P.S. Das haus untersteht einer Hausverwaltung, zwei Whg. gehören dem Hausverwalter die vermietet sind, eine wird von Ihrem Eigentümer bewohnt und die angesprochene ist vermietet von Eigentümer.