Hallo,
unsere Mietwohnung hat den Eigentümer gewechselt. Dieser wird uns mit der Begründung auf Eigenbedarf kündigen. Allerdings haben wir 6 Monate Kündigungsfrist. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, das in zwei Eigentumswohnungen geteilt wurde. Daher könnte § 577 a geltend gemacht werden. Der Eigentümer möchte so schnell wie möglich die Wohnung sanieren und selbst nuten. Grundsätzlich sind wir bereit auszuziehen, auch bald. Allerdings möchten wir für unser Entgegenkommen einen finanziellen Anreiz. Was haltet ihr für angemessen?
Hallo
0 Euro wenn die Fristen eingehalten werden.
Durfte gerade auch der Mieterin die in meiner gekauften Wohnung wohnte 1500 euro in den Hals stecken (obwohl diese vor Kauf zugesagt hat auszuziehen und der Eigenbedarf begründet war).
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Käufer von Wohungen immer die A-Karte ziehen, obwohl Sie im Recht sind.
Nur weil jemand eine Wohnung kauft, bedeutet das nicht das er sein Geld selber druckt.
Aber das ist meine persönliche Meinung und die wollte ich mal loswerden.
Gruß
Ralf
Hallo,
§ 577 a trifft hier sicher nicht zu. § 577 a regelt die Kündigungsbeschränkungen bei der Wohnungsumwandlung von Mietwohnungen auf Eigentumswohnugnen. Dieses berechtigte Interesse kann der Vermiter erst nach drei Jahren geltend machen.
Ich nehme an, dass hier der § 573 a gemeint sein dürfte. Das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters, wenn er mit dem Mieter in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen wohnt. Hier - dann die Begründung - der Hinweis, dass es sich hier aber um zwei getrennte Eigentumswohnungen und keine zwei Wohnungen im Gebäude des Vermieters unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit handelt.
Es mag zwar richtig sein, dass der Vermieter auch im Haus wohnt, aber er wohnt nicht in einem Wohngebäude mit zwei Wohnungen. Er wohnt in einem Wohngebäude mit zwei Eigentumswohnungen. Hier ist jede Wohnung für sich getrennt zu betrachten.
Bei dem Wohngebäude mit zwei Wohnungen, eine davon vom Vermieter selbst bewohnt, geht man von einer wirtschaftlichen Einheit aus. Hier aber handelt es sich um zwei unterschiedliche - auch nach dem Steuerrecht - getrennte Wohnungen. Für jede Wohnung gibt es einen getrennten Grundsteuerbescheid.
Kündigen kann er erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Da hier aber das Hemmnis der Umwandlung liegt, er auch der Genehmigung der kommunalen Behörden zur Umwandlung bedarf, wenn es der Mieter darauf anlegt, wird er wohl sich darüber klar werden müssen, dass er nun mal drei Jahren mit der Umwandlung warten müsste.
Hier kann man durchaus über die Umzugskostenerstattung ( Geld treuhänderisch hinterlegen lassen ), um den Verzicht eventueller Schönheitsreparaturen, um den Verzicht von drei-neun Monatsmieten verhandeln und wenn Kaution bezahlt ist um Erstattung der Kaution oder wenn keine Kaution geleistet wurde aber für die neue Wohnung zu leisten ist, er die Kaution übernimmt. Verhandeln heisst aber, dass verhandelt und das Geld sicher sein muss. Statthaft ist aber nicht, wenn „das oder das nicht gezahlt wird, werden wir nicht ausziehen“. Dies wäre nämlich weitgehend der Versuch der Nötigung.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ralf,
der Fall liegt hier schon etwas anders.
0 Euro wenn die Fristen eingehalten werden.
Durfte gerade auch der Mieterin die in meiner gekauften
Wohnung wohnte 1500 euro in den Hals stecken (obwohl diese vor
Kauf zugesagt hat auszuziehen und der Eigenbedarf begründet
war).Ich kann nicht nachvollziehen, warum Käufer von Wohungen immer
die A-Karte ziehen, obwohl Sie im Recht sind.
Nur weil jemand eine Wohnung kauft, bedeutet das nicht das er
sein Geld selber druckt.
Wenn Dein Eigenbedarf begründet und nachgewiesen war, dann ist es ja richtig, wenn ordentlich gekündigt ist, dass der Mieter keinen Anspruch hat. Will der Vermieter früher in die Wohnung wird er dafür etwas tun müssen. Denn im Umkehrfeld ist ja nicht nachvollziehbar weshalb der Mieter auf seine Rechte aus der Kündigung verzichten soll.
Aber das ist meine persönliche Meinung und die wollte ich mal
loswerden.
Hier ist wirklich nun nicht der Mieter schuld. Es ist immer wieder dasselbe und zwar egal wer auf den anderen schimpft oder sich über dne anderen ärgert. Mangelhafte, fehlende, rechtlich unzulässige Vorbereitungen, Klärungen und Vereinbarungen sind die Ursachen für Streit. Niemand verkauft sein Auto ohne Vertrag und niemand kauft ein Auto ohne dass er sich abgesichert hat. Im Mietrecht - was letztlich für den Einzelnen doch wichtiger die seine Karre sein sollte - wird von beiden Seiten kaum auf klare Regeln geachtet.
Gruss Günter