Toiletten-Spülkasten defekt

Hallo,

vorab. Hier sollte im Brett „Mietrecht“ der zu beantwortenden Teil sichtbar sein. Jeder User riskiert, dass er keine Antworten erhält, denn niemand kann erwarten, bei längeren Mails, dass sich der Beantworter Ausdrucke anfertigt und/oder ständig hin- und her springt. Diese Bitte an alle, die Fragen haben.

Die Vermieterin muss in Deinem Fall nochmals schriftlich aufgefordert werden, den Mangel bis spätestens 25.07.2004 beseitigen zu lassen. es sit hinzuweisen, wenn Sie der Forderung erneut nicht nachkommt, dass ihr die Reparatur veranlassen werdet und die entstehenden Kosten mit der Miete verrechnen werdet. Diese Reparatur fällt nicht unter die Vereinbarung. Die Vermieterin hat die volle Höhe der Kosten zu tragen. Insbesondere schon deshalb, weil aus der Höhe der Reparatur ersichtlich ist, dass sich diese über dem vereinbarten Satz bewegt und in diesen Fällen - auch nicht anteilig - der Mieter keine Kosten tragen muss.

Hier kann als Minderung der erhöhte Wasserverbrauch erklärt werden, wobei nun festzustellen wäre, wieviel Wasser pro Tag ausläuft, seit die Vermieterin nicht tätig ist.

Gruss Günter

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Hallo, hatte zu schnell auf das Nichtzeigen im Archiv gedrückt! Sollte nicht
diese Auswirkung haben!

Vielen Dank für die Antwort!

blumeblau