Hallo!
Eine Freundin hat momentan ein ziemliches Problem in ihrer Wohnung. Sie wohnt seit August 2003 da und seit Februar 2004 ist keine 4 Meter vom Haus entfernt eine Grossbaustelle. Keine der Mietparteien wurde darüber informiert.
Der Lärm ist beträchtlich, sie hat deshalb schon die Miete um 15% gekürzt. In der letzten Zeit kommt es immer wieder vor, dass die Baufirma sämtliche Regelungen bricht (Nachtarbeit halb vier Uhr morgens, Baubeginn bereits 5.30 Uhr, obwohl erst ab 7 Uhr erlaubt).
Weder die mehrmalige Beschwerde beim Umweltamt, noch das Rufen der Polizei hat etwas genützt. Mittlerweile ist siedurch den Dauerlärm so genervt, dass sie nur noch raus möchte.
Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung möglich?
Vielen Dank!
Hallo,
Eine Freundin hat momentan ein ziemliches Problem in ihrer
Wohnung. Sie wohnt seit August 2003 da und seit Februar 2004
ist keine 4 Meter vom Haus entfernt eine Grossbaustelle. Keine
der Mietparteien wurde darüber informiert.
Der Lärm ist beträchtlich, sie hat deshalb schon die Miete um
15% gekürzt. In der letzten Zeit kommt es immer wieder vor,
dass die Baufirma sämtliche Regelungen bricht (Nachtarbeit
halb vier Uhr morgens, Baubeginn bereits 5.30 Uhr, obwohl erst
ab 7 Uhr erlaubt).
Weder die mehrmalige Beschwerde beim Umweltamt, noch das Rufen
der Polizei hat etwas genützt. Mittlerweile ist siedurch den
Dauerlärm so genervt, dass sie nur noch raus möchte.
Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung möglich?
Hier muss zuerst einmal darauf hingewiesen werden, dass es die „allgemeine Ruhezeit“ in der bisherigen Form nicht mehr gibt. In der neuen Lärmschutzverordnung sind diverse Ruhestörungen und Lärmerscheinungen keine Ordnungswidrigkeit. Ausserdem kann eine Kommune einem Bauuntenehmen auch früheren Beginn der Bauarbeiten und auch Arbeiten bis 23.00 Uhr bewilligen.
Die Mietminderung in solchen Fällen ist bei 20 % zu sehen (LG Hamburg NJW-RR 99, 378). Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.
Gruss Günter