Mietvertrag kündigen, vorher ausziehen

Hallo,
ich befinde mich immer noch im Romanentwurf mit den Waschmaschinen
und der Balkonsichtblende.
Jetzt kann ich noch einen Gag mit einbringen.
Der Romanheld hat die Nase voll. Er kündigt jetzt. Befragt seinen
Mietvertrag. Der erzählt ihm - Kündigungsfrist 3 Monate. Also wird
Ende Juni zum 30. September gekündigt.
Bevor der rote Rückschein eintrifft, hat die Verwaltung / Eigentümer
schon brieflich die Kündigung zum 31.August bestätigt. (Wir
bestätigen Ihre Kündigung zum 31. August)
Motivation Termin ist unbekannt. Versehen? Absicht?
Da der Held keinen Anschlußmietvertrag braucht, kommt ihm das sehr
gelegen.
Jetzt die Frage : Kann er sich auf den Termin 31. August berufen und
macht also Anfang August Schlüsselübergabe und spart die
Septembermiete?
Oder dreht sich den lesenden Juristen dann der Magen um?

fragt und grüßt
TeeBird

Hallo,

man müsste hier schon das Kündigungsschreiben und die Rückantwort im Wortlaut kennen um abschliessend ein Urteil zu fällen. Aber…

ich befinde mich immer noch im Romanentwurf mit den
Waschmaschinen
und der Balkonsichtblende.
Jetzt kann ich noch einen Gag mit einbringen.
Der Romanheld hat die Nase voll. Er kündigt jetzt. Befragt
seinen
Mietvertrag. Der erzählt ihm - Kündigungsfrist 3 Monate. Also
wird
Ende Juni zum 30. September gekündigt.
Bevor der rote Rückschein eintrifft, hat die Verwaltung /
Eigentümer
schon brieflich die Kündigung zum 31.August bestätigt. (Wir
bestätigen Ihre Kündigung zum 31. August)

der Termin 31.08.2004 ist zum 31. August auf Grund der Kündigung bestätigt. Es ist daher eindeutig, dass es sich um einen Fehler handelt. Zwar gehen falsche Erklärungen und Fehler in Mietsachen zu Lasten des Vermieters. Wenn diese Fehler jedoch so offensichtlich sind, dass jederzeit ein Laie erkennen kann, dass ein Versehen vorliegt, dürfte der 31.08.2004 wenig nutzen. Daher kurz Rückfrage mit dem Unternehmen. Oder aber „Ich bedanke mich für Ihre Bestätigung zur Beendigung des Mietverhältnisses gem. Ihres Schreibens vom … zum 31.08.2004“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Hinweis eingehen, dass es sich im ersten Schreiben um einen erkennbaren Schreibfehler gehandelt hat und selbstverständlich es 30.09.2004 heissen muss. Diese offensichtlichen Fehler gibt es häufig. Die von diesme Vorteil betroffenen Seite ist notfalls sogar verpflichtet auf den Fehler hinzuweisen. Zumindest ist jedoch jemand verpflichtet, wenn sich andere Tatsachen ergeben, wie ursprünglich vereinbart oder gewollt, eine Klärung herbei zu führen. So ist ein Brief, datiert mit 11.08.2004, eingeangen am 13.007.2004 mit Sicherheit ein Fehler. Es war mit Sicherheit der 11.07.2004 gemeint. Auch der hier geschilderte Vorgang ist sehr leicht als Tippfehler zu erkennen.

Motivation Termin ist unbekannt. Versehen? Absicht?
Da der Held keinen Anschlußmietvertrag braucht, kommt ihm das
sehr
gelegen.
Jetzt die Frage : Kann er sich auf den Termin 31. August
berufen und
macht also Anfang August Schlüsselübergabe und spart die
Septembermiete?

Ich würde „nein“ sagen. Zuerst einmal würde ich wegen der zu nahe beieinander liegenden Zahl 8 und 9 von einem Tippfehler ausgehen. Aber auch, weil auf den 30.09.2004 gekündigt wurde würde ich mich darauf berufen, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Mieter, der erst zum 30.09. kündigt ohne Widerspruch einen früheren Termins einer Kündigung ohne Rückfrage akzeptiert und schon alleine dieses Schweigen des Mieters als Zustimmung, dass es sich um einen Tippfehler handelt zu bewerten sei ( mit natürlich noch weiteren Hinweisen und Begründungen ) .

Oder dreht sich den lesenden Juristen dann der Magen um?

Tippfehler kommen vor. Im Schriftverkehr in Rechtssachen ist es üblich, dass die Gegenseite auf den Fehler hingewiesen wird und/oder aufgefordert wird, sich näher zu dem Termin zu nenen, der im Widerspruch zum bisherigen Schriftverkehr steht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

auch wenn ich mich ohne rechtskundige Beratung schon nocheinmal vergewissern würde, wenn ich in so einer Lage wäre:

schon brieflich die Kündigung zum 31.August bestätigt. (Wir
bestätigen Ihre Kündigung zum 31. August)

Ich würde „nein“ sagen. Zuerst einmal würde ich wegen der zu
nahe beieinander liegenden Zahl 8 und 9 von einem Tippfehler
ausgehen.

Aber die 1 und 0 (31. vs. 30.) liegen definitiv nicht nebeneinander. Es ist also aus meiner Sicht eher ein inhaltlicher Fehler (vielleicht vorher viel mit dem 31.08. geschrieben)

Aber auch ich würde hier eher von einem Fehler als von einer Absicht ausgehen.

Karin

Hallo Günter,

danke für Deine schnelle Korrekturlesung.
Im Manuscript steht bisher :
SgDundH
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung X in der
Bachstrasse Nr 1a zum 30. September 2004.
mfg

Geantwortet wird dann
SgHx
wir bestätigen den Eingang Ihrer fristgerechten Kündigung
zum 31.August 2004.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die
Wohnungsabnahme.
mfg

Also hier keine einfachen Zahlendreher, da Monate nur mit Worten
bezeichnet werden.

Dann sollte der Mieter also einen Brief, zweckmäßigerweise wieder mit
Rückschein, mit folgendem Wortlaut an die Hausverwaltung senden:

Betr: Ihr Schreiben vom …, Kündigungsbestätigung

SgD&H,

für Ihre Bestätigung zur Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.
August 2004 möchte ich mich bedanken.

mfg

Das sieht dann auf jeden Fall schon mal sehr nett und freundlich aus.
Schade, daß dieser nette Mieter nun doch auszieht.
Erspart das dann die Septembermiete?

Danke und Gruß :smile:))
TeeBird

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karin,

auch wenn ich mich ohne rechtskundige Beratung schon
nocheinmal vergewissern würde, wenn ich in so einer Lage wäre:

schon brieflich die Kündigung zum 31.August bestätigt. (Wir
bestätigen Ihre Kündigung zum 31. August)

Ich würde „nein“ sagen. Zuerst einmal würde ich wegen der zu
nahe beieinander liegenden Zahl 8 und 9 von einem Tippfehler
ausgehen.

Aber die 1 und 0 (31. vs. 30.) liegen definitiv nicht
nebeneinander. Es ist also aus meiner Sicht eher ein
inhaltlicher Fehler (vielleicht vorher viel mit dem 31.08.
geschrieben)

Dies ist richtig, aber ich beachte dies um ehrlich zu sein kaum. Es gibt sehr viele Mieter und Vermieter, die zum 30. oder 31. kündigten und nicht beachten, wieviel Tage der Monat hat. Es ist ausserdem keine Seltenheit dass zum 31. Februar gekündigt wird.

Gruss Günter

Aber auch ich würde hier eher von einem Fehler als von einer
Absicht ausgehen.

Karin

Hallo,

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung X in der
Bachstrasse Nr 1a zum 30. September 2004.
mfg

Geantwortet wird dann
SgHx
wir bestätigen den Eingang Ihrer fristgerechten Kündigung
zum 31.August 2004.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die
Wohnungsabnahme.
mfg

Also hier keine einfachen Zahlendreher, da Monate nur mit
Worten
bezeichnet werden.

Aber aus dem Text ist erkennbar, dass die Kündigungsfrist falsch berechnet ist.

Dann sollte der Mieter also einen Brief, zweckmäßigerweise
wieder mit
Rückschein, mit folgendem Wortlaut an die Hausverwaltung
senden:

Betr: Ihr Schreiben vom …, Kündigungsbestätigung

SgD&H,

für Ihre Bestätigung zur Beendigung des Mietverhältnisses zum
31.
August 2004 möchte ich mich bedanken.

mfg

Richtig. Und wenn dann keine Reaktion kommt, dann wäre eine Zustimmung zum 31.08.2004 zu unterstellen.

Das sieht dann auf jeden Fall schon mal sehr nett und
freundlich aus.
Schade, daß dieser nette Mieter nun doch auszieht.
Erspart das dann die Septembermiete?

Kommt auf die Reaktion dann an. Wird nicht reagiert, sogar ein Termin vereinbart auf die letzte Augustwoche, was im übrigen ich nicht erwarte, wäre bis Ende August die Miete zu zahlen. Da ich unterstelle, dass jetzt aber spätestens Widerspruch erhoben und ein Fehler erklärt wird, wird wohl der September zu zahlen sein. Mich würde trotzdem in einem solchen Fall interessieren wie er ausgeht.

Gruss Günter

klar, werde berichten
danke Günter,

Richtig. Und wenn dann keine Reaktion kommt, dann wäre eine
Zustimmung zum 31.08.2004 zu unterstellen.

die Bestätigung ist raus und jetzt wird auf die Reaktion gewartet.

Kommt auf die Reaktion dann an. Wird nicht reagiert, sogar ein
Termin vereinbart auf die letzte Augustwoche, was im übrigen
ich nicht erwarte, wäre bis Ende August die Miete zu zahlen.

Miete bis Ende August sowieso selbstverständlich

Da ich unterstelle, dass jetzt aber spätestens Widerspruch
erhoben und ein Fehler erklärt wird, wird wohl der September
zu zahlen sein. Mich würde trotzdem in einem solchen Fall
interessieren wie er ausgeht.

werde berichten (auch wenn der thread in 4 Wochen schon durch ist)
Gruss
TeeBird