Hallo,
man müsste hier schon das Kündigungsschreiben und die Rückantwort im Wortlaut kennen um abschliessend ein Urteil zu fällen. Aber…
ich befinde mich immer noch im Romanentwurf mit den
Waschmaschinen
und der Balkonsichtblende.
Jetzt kann ich noch einen Gag mit einbringen.
Der Romanheld hat die Nase voll. Er kündigt jetzt. Befragt
seinen
Mietvertrag. Der erzählt ihm - Kündigungsfrist 3 Monate. Also
wird
Ende Juni zum 30. September gekündigt.
Bevor der rote Rückschein eintrifft, hat die Verwaltung /
Eigentümer
schon brieflich die Kündigung zum 31.August bestätigt. (Wir
bestätigen Ihre Kündigung zum 31. August)
der Termin 31.08.2004 ist zum 31. August auf Grund der Kündigung bestätigt. Es ist daher eindeutig, dass es sich um einen Fehler handelt. Zwar gehen falsche Erklärungen und Fehler in Mietsachen zu Lasten des Vermieters. Wenn diese Fehler jedoch so offensichtlich sind, dass jederzeit ein Laie erkennen kann, dass ein Versehen vorliegt, dürfte der 31.08.2004 wenig nutzen. Daher kurz Rückfrage mit dem Unternehmen. Oder aber „Ich bedanke mich für Ihre Bestätigung zur Beendigung des Mietverhältnisses gem. Ihres Schreibens vom … zum 31.08.2004“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Hinweis eingehen, dass es sich im ersten Schreiben um einen erkennbaren Schreibfehler gehandelt hat und selbstverständlich es 30.09.2004 heissen muss. Diese offensichtlichen Fehler gibt es häufig. Die von diesme Vorteil betroffenen Seite ist notfalls sogar verpflichtet auf den Fehler hinzuweisen. Zumindest ist jedoch jemand verpflichtet, wenn sich andere Tatsachen ergeben, wie ursprünglich vereinbart oder gewollt, eine Klärung herbei zu führen. So ist ein Brief, datiert mit 11.08.2004, eingeangen am 13.007.2004 mit Sicherheit ein Fehler. Es war mit Sicherheit der 11.07.2004 gemeint. Auch der hier geschilderte Vorgang ist sehr leicht als Tippfehler zu erkennen.
Motivation Termin ist unbekannt. Versehen? Absicht?
Da der Held keinen Anschlußmietvertrag braucht, kommt ihm das
sehr
gelegen.
Jetzt die Frage : Kann er sich auf den Termin 31. August
berufen und
macht also Anfang August Schlüsselübergabe und spart die
Septembermiete?
Ich würde „nein“ sagen. Zuerst einmal würde ich wegen der zu nahe beieinander liegenden Zahl 8 und 9 von einem Tippfehler ausgehen. Aber auch, weil auf den 30.09.2004 gekündigt wurde würde ich mich darauf berufen, dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Mieter, der erst zum 30.09. kündigt ohne Widerspruch einen früheren Termins einer Kündigung ohne Rückfrage akzeptiert und schon alleine dieses Schweigen des Mieters als Zustimmung, dass es sich um einen Tippfehler handelt zu bewerten sei ( mit natürlich noch weiteren Hinweisen und Begründungen ) .
Oder dreht sich den lesenden Juristen dann der Magen um?
Tippfehler kommen vor. Im Schriftverkehr in Rechtssachen ist es üblich, dass die Gegenseite auf den Fehler hingewiesen wird und/oder aufgefordert wird, sich näher zu dem Termin zu nenen, der im Widerspruch zum bisherigen Schriftverkehr steht.
Gruss Günter