Vormieter

Hallo zusammen,
in einem älteren Beitrag habe ich schon einmal den fiktiven Fall erdacht, in dem die Vormieter die Schlüsselübergabe verweigern wollten, wenn ein Teil der Miete, den sie für den Rest des Monats gezahlt haben, nicht überwiesen werden würde. Dieser wurde aber von den Nachmietern für Maerialkosten für die Renovierung einbahlten, da diese eigentlich von den Vormietern zu machen war, diese aber dann die Materialkosten übernehmen wollten.

folgendes Szenario habe ich dann weiter gesponnen…

Die Nachmieter renovieren die Wohnung (58 qm für knappe 220 Euro) inkl. Türen streichen, komplette Wände, etc.
Machen dann Kopien bzw. scans von den Rechnungen für die MAterialkosten und schicken das nebst genauer Verrechnung mit den offenen Mietkosten an die Vormeiter.
Restbetrag an offenen Mietkosten sind 27 Euro und ein paar zerquetschter.

Nun meldet sich die Vormieterin und möchte, in einem privaten Gespräch, klären, wie man denn 8 Pakete Farbe etc. für eine 58 qm Wohnung verbrauchen kann usw. Meint sie währe beim Mieterverin gewesen will nun die Rechnungen einsehen etc.

Problem hierbei ist, dass ein Teil der original Rechnungen im Umzugschaos abhanden gekommen ist.

Was nun?
Kann es dazu führen, dass die NAchmieter eventuell Geld zurückzahlen müssen, dass sie aberfür die Renovierung ausgegeben haben?

Danke für eine Antwort :o)

Hallo Stephanie,

in einem älteren Beitrag habe ich schon einmal den fiktiven
Fall erdacht, in dem die Vormieter die Schlüsselübergabe
verweigern wollten, wenn ein Teil der Miete, den sie für den
Rest des Monats gezahlt haben, nicht überwiesen werden würde.
Dieser wurde aber von den Nachmietern für Maerialkosten für
die Renovierung einbahlten, da diese eigentlich von den
Vormietern zu machen war, diese aber dann die Materialkosten
übernehmen wollten.

folgendes Szenario habe ich dann weiter gesponnen…

Die Nachmieter renovieren die Wohnung (58 qm für knappe 220
Euro) inkl. Türen streichen, komplette Wände, etc.
Machen dann Kopien bzw. scans von den Rechnungen für die
MAterialkosten und schicken das nebst genauer Verrechnung mit
den offenen Mietkosten an die Vormeiter.
Restbetrag an offenen Mietkosten sind 27 Euro und ein paar
zerquetschter.

Nun meldet sich die Vormieterin und möchte, in einem privaten
Gespräch, klären, wie man denn 8 Pakete Farbe etc. für eine 58
qm Wohnung verbrauchen kann usw. Meint sie währe beim
Mieterverin gewesen will nun die Rechnungen einsehen etc.

58 qm = 58 x 3 = 174 qm ca. Fläche zum Renovieren. Nimm dafür rd. 4 EURO/qm dann ist der Aufwand ohne Türen schon bei rd. 696 EURO. Türen streichen pro Türe 100 EURO. Das in etwa kostet der Maler. Selbst dann aber, wenn die Farbe beanstandet wird, was ich für baren Unsinn ansehe, so sind pro Arbeitsstunde auch 10 EURO erlaubt, die der Nachmieter berechnen darf. Oder kommt die Farbe von selbst an Wand und Türen. Hier kommt das bereits in der früheren Frage aufgetauchte Problem wieder zum Vorschein. Die Vormieter wollen nicht zahlen und wollen nicht leisten. Sie machen ihre Verpflichtungen zur Verpflichtung der Nachmieter. Ob derartiger Unsinn von einem Mieterverein mitgeteilt worden sein kann, bezweifle ich. Es gibt genug Mieter und Vermieter, die sich angeblich von einem Anwalt, von einem Mieterverein oder Haus & Grund haben beraten lassen und meinen, derartige Hinweise würden Eindruck machen.

Da kein fester Betrag vereinbart wurde, würde ich die Vormieter ohnehin hinweisen, dass keinerlei Ansprüche bestehen, da diese durch
die Vereinbarung zu deren Gunsten aufgehoben sind. Du kannst auch als Tipp die oben genante Berechnung nehmen.

Bei der Verdreifachung der Grundfläche kommt man näherungsweise in etwa an die Gesamtfläche, die zu renovieren ist. Dabei wird ein Stundensatz von 4-5,5 Euro als real bei einem Malermeister angenommen. Türen schleifen und lackieren 100 EURO, Heizkörper je nach Größe und Art bis 150 EURO, laufende Meter Fensterahmen 0,75 Euro. Tapeten muss man extra rechnen.

Problem hierbei ist, dass ein Teil der original Rechnungen im
Umzugschaos abhanden gekommen ist.

Was nun?
Kann es dazu führen, dass die NAchmieter eventuell Geld
zurückzahlen müssen, dass sie aberfür die Renovierung
ausgegeben haben?

Nein. Aber hier bedarf es keiner Diskussion.

Gruss Günter