Hallo Experten,
angenommen, eine Wohnung ist am 01.07.03 gemietet worden und zum
01.10.04 (nach 15 Monaten) wurde kürzlich eine Mieterhöhung angekündigt. Der Vermieter fordert eine schriftliche „Zustimmung zur Mietanpassung“ bis zum
30.09.04 oder will bis zum 31.12.04 diese Zustimmung einklagen.
Wäre so ein Vorgehen üblich?
Was würde passieren, wenn man nicht zustimmt?
Danke für jeden Tipp,
Kalle
Hallo Experten,
angenommen, eine Wohnung ist am 01.07.03 gemietet worden und
zum
01.10.04 (nach 15 Monaten) wurde kürzlich eine Mieterhöhung
angekündigt. Der Vermieter fordert eine schriftliche
„Zustimmung zur Mietanpassung“ bis zum
30.09.04 oder will bis zum 31.12.04 diese Zustimmung
einklagen.
Wäre so ein Vorgehen üblich?
ja, siehe unten
Was würde passieren, wenn man nicht zustimmt?
Danke für jeden Tipp,
Kalle
Hallo,
eine Mieterhöhung kann erst 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung erfolgen. Eine Mieterhöhung bei Abschluss eines Mietverhältnisses ab 01.07.2003 durfte daher erst am 01.07.2004 dem Mieter zugehen. Geht die Mieterhöhung vor dem 01.07.2004 ein ist sie nicht wirksam (BGH RE WM 93,388 ; OLG Hamm RE WM 95,263). Die Zustimmung bis 30.09.2004 kann der Mieter erteilen, muss es nicht tun. Es reicht auch aus, wenn er ab 01.10.2004 einfach die höhere Miete bezahlt. Es kann dem Mieter nichts geschehen, wenn er nicht bis 30.09.2004 reagiert.
Stimmt der Mieter nicht zu und zahlt er ab 01.10.2004 auch nicht die höhere Miete muss der Vermieter eine Mieterhöhungsklage anstreben. Stimmt der Mieter bis zum 30.09.2004 nicht zu und zahlt er nicht die Miete ab 01.10.2004 kann der Vermieter innerhalb der weiteren drei Monate klagen.
Jedoch muss eine Mieterhöhung begründet werden. Sie kann mit einem Mietspiegel begründet werden, wobei dann alle Daten des Mietspiegels in Kopie mit der Mieterhöhung vorzulegen sind, sie kann mit drei oder mehr Vergleichswohnugnen begründet werden ( diese sind zu nennen) oder es ist ein Gutachten vorzulegen. Andere Gründe wie „brauche mehr Geld“, meine Tante ist im Altersheim und ich muss zahlen" usw. sind nicht zulässig.
Gruss Günter